Ökomobil 2024 bis 2026 - aufgeteilt in 2 Lose: Los 1 (West) und Los 2 (Ost)

EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH

Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-23 Auftragsbekanntmachung
2024-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de 🌏
E-Mail: vergabe@evs.de 📧
Telefon: +49 681/5000178 📞
Fax: +49 681/5000308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E49738595 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E49738595 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-28 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 164-517617
ABl. S-Ausgabe: 164

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Ökomobil 2024-2026 - Los 1 (West)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten
Bezeichnung des Loses: Ökomobil 2024-2026 - Los 2 (Ost)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Einsammeln und Entsorgen von Schadstoffen aus privaten Haushalten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sammelgebiet West
Sammelgebiet Ost

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
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Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise gemäß Beiblatt 632b EU vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung:
o Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5,0 Mio. € pauschal für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bzw. Absichtserklärung, diese im Auftrags-falle abzuschließen bzw. die Deckungssummen anzupassen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
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Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise gemäß Beiblatt 632b EU vorzulegen:
Fachkraft:
o Fachkräfte im Sinne der TRGS 520 müssen über eine chemiespezifische Fachausbildung (z. B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft) verfügen und durch einschlägige Erfahrung und fachliche Weiterbildung qualifiziert sein und nachgewiesen werden.
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o Schulungsbescheinigung gemäß Anlage 3 zu TRGS 520: Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen
o Ersthelferausbildung
Hilfskräfte:
o Hilfskräfte müssen durch die verantwortliche Fachkraft in ihre Aufgaben gezielt eingewiesen, eingehend unterwiesen und beaufsichtigt werden. Die Unterweisung muss vom Personal schriftlich bestätigt sein.
Fahrzeugführer:
o Fahrzeugführer von mobilen Sammelfahrzeugen müssen eine gültige Bescheinigung (ADR-Bescheinigung) über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung nach den einschlägigen Gefahrgutvorschriften besitzen.
Ökomobil:
o Gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1
o Ausrüstung gemäß TRGS 520 und den Unfallvorschriften über den Transport von Sonderabfällen Entsorgungsanlage/Sonderabfallzwischenlager:
o Gültiges Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.evs.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49738595 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2026

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 164-517617 (2023-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: EVS ABW GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 024-069040
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 164-517617
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis: Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Ökomobil 2024 - 2026 Los 1 (West)
Ökomobil 2024 - 2026 Los 2 (Ost)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-20 📅
Name: REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis:
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Vergabekammern des Saarlandes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 024-069040 (2024-01-29)