Ökostromausschreibung für die Gemeinde Bad Feilnbach für die Jahre 2024, 2025 und Option auf 2026

Gemeinde Bad Feilnbach

Lieferung von Strom inkl. Netznutzung an die Gemeinde Bad Feilnbach. Die zu liefernde
elektrische Energie muss im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes registrierter
Ökostrom ohne Neuanlagenquote sein. Auf Anforderung des Auftragnehmers ist ein geeigneter
Nachweis zu erbringen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: EU-3-2-mg-23-332
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom inkl. Netznutzung an die Gemeinde Bad Feilnbach. Die zu liefernde”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bad Feilnbach
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 83075
Postort: Bad Feilnbach
Kontakt
Internetadresse: https://www.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabe@zv-oberland.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252742 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252742 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 198-621603
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen

“Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 zusätzlich Eigenerklärungen zu”
Quelle: OJS 2023/S 198-621603 (2023-10-10)