Auftragsbekanntmachung (2023-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 108619-S23
Kurze Beschreibung:
“Ökostrombelieferung der Liegenschaften der Stadt Günzburg ab dem 01.01.2024” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Günzburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-18 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 179-559732
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
“Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 179-559732 (2023-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ökostrombelieferung der Liegenschaften der Stadt Günzburg ab dem 01.01.2024
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 865836.53 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 799944.44 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ökostrombelieferung der Liegenschaften der Stadt Günzburg ab dem 01.01.2024. Das Los umfasst insgesamt 183 Lieferstellen mit ca. 1.901.099 kWh Strom pro Jahr.”
Ort der Leistung: Günzburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption: 01.01.2027 bis 31.12.2027” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kostenkriterium - Name: Kosten Erstvertragslaufzeit / Gewichtung: 900
Kostenkriterium - Name: Mehr - / Mindermengentoleranzgrenze / Gewichtung: 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 865836.53 💰
Niedrigstes Angebot: 799944.44 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Cottbus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 138 778 311
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Postleitzahl: 03046
Postort: Cottbus - Chóśebuz
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stadtwerke-cottbus.de📧
Telefon: 0355 351 - 0📞
URL: https://www.stadtwerke-cottbus.de/🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Günzburg
Nationale Registrierungsnummer: 09774135000-GZ887000-90
Postanschrift: Schloßplatz 1
Postleitzahl: 89312
Postort: Günzburg
Region: Günzburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: c.geipel@rathaus.guenzburg.de📧
Telefon: +49 8221903178📞
URL: http://www.guenzburg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer:
Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 08921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2024/S 022-064939 (2024-01-30)