Ökostromlieferung für die Ökostromlieferung für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) inkl. Netznutzung von 2,3 GWh für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ökostromlieferung für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) LZ 1.1.24 bis 31.12.25
EMP Nr. 39051”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Ökostromlieferung für die Ökostromlieferung für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) inkl. Netznutzung von 2,3 GWh für den Lieferzeitraum 01.01.2024...”
Kurze Beschreibung
Ökostromlieferung für die Ökostromlieferung für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) inkl. Netznutzung von 2,3 GWh für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 2,3 GWh Ökostrom nach HKNR inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-26
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-26
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 188-586237 (2023-09-25)