Die Gemeinde Merchweiler beabsichtigt die Ökostromlieferung für die Gesamtgemeinde vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 im offenen Verfahren nach VgV auszuschreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ökostromlieferung vom 01.07.2023 bis 31.12.2024
GMERCH-2023-0006
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Merchweiler beabsichtigt die Ökostromlieferung für die Gesamtgemeinde vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 im offenen Verfahren nach VgV auszuschreiben.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 630 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Neunkirchen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Merchweiler, siehe Abnahmelisten
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von elektrischer Energie
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 210 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 420 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Angebotsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-07
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681-501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681-501-3506 📠
URL: www.saarland.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Schieds- und Schlichtungsstelle des Arbeitgeberverbandes des saarländichen Handwerks”
Postanschrift: Grülingstraße 115
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681-948610📞
E-Mail: agvh@agvh.de📧
Fax: +49 681-9486119 📠
URL: www.aghv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681-501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681-501-3506 📠
URL: www.saarland.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 089-271814 (2023-05-03)