„Schaddel“ ist das On-Demand-Verkehrsangebot bzw. der On-Demand-Service (ODS) der KVG im Nachtverkehr. Das On-Demand-Verkehrsangebot „Schaddel“ ist ein bereits etabliertes, digitales und vollelektrisches ÖPNV-Angebot der KVG in der Stadt Kassel, das als vollständig fahrplanfreier und flexibler Dienst mit eigenem Tarif und besonderen Beförderungsbedingungen betrieben wird. Im Nachtverkehr wird „Schaddel“ als Ergänzung und Lückenschluss zum klassischen ÖPNV im Stadtgebiet eingesetzt und bedient den Zeitraum von 22:00 bis maximal 6:00 Uhr. Die festgelegten, nicht zu unterschreitenden Bedienzeiten sind täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr, mit Abweichungen für Samstag und Sonntag: Samstagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 05:30 Uhr und sonntagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 06:00 Uhr. Die Beförderung mit “Schaddel” erfolgt zwischen bestimmten, festgelegten Ein- und Ausstiegspunkten (virtuelle Haltestellen) innerhalb eines festgelegten Bedienungsgebiets (Stadtgebiet Kassel) und zu festgelegten Bedienzeiten. Es gibt keinen festen Linienweg und die Buchung erfolgt im Voraus, im Wesentlichen per App. Bei Bedarf und vorheriger Registrierung ist auch eine telefonische Buchung möglich. „Schaddel“ wird flächendeckend im gesamten Stadtgebiet genutzt. Räumliche Nutzungsschwerpunkte liegen insbesondere bei Fahrten von und zur Innenstadt. Am Wochenende sowie im Zeitraum von 22:00 bis etwa 3:00 Uhr erfolgt die Nutzung des Angebots vornehmlich im Freizeitverkehr durch verschiedene Nutzergruppen (u.a. im Zusammenhang mit Kulturveranstaltungen). In den frühen Morgenstunden wird „Schaddel“ überwiegend im Berufsverkehr zur Erreichung der Arbeitsstätten sowie als Zu- und Abbringer zu bzw. von den städtischen Bahnhöfen genutzt. Der Auftraggeber stellt für das On-Demand-Verkehrsangebot insgesamt 14 vollelektrische Fahrzeuge in Form von Kleinbussen mit jeweils sieben nutzbaren Sitzplätzen für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung (Mercedes-Benz eVito). Für einen barrierefreien Zugang werden zwei dieser vierzehn Fahrzeuge vorgehalten, die mit einer Rollstuhlrampe ausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen stehen aufgrund der verfügbaren Rollstuhlfläche abweichend jeweils fünf Sitzplätze für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt die KVG die Bereitstellung des Fahrstroms sowie der erforderlichen Stellplätze und Ladeinfrastruktur. Der Fahrbetrieb selbst sowie die Bereitstellung der zugehörigen Software für u.a. Disposition und Ridepooling inklusive Fahrgast-App und Fahrer-App erfolgen durch den Auftragnehmer. Die zur Erbringung der On-Demand-Verkehrsleistungen benötigte maximale Anzahl an Fahrerstunden bzw. produktiver Fahrzeugbetriebsstunden für das Jahr 2027 beträgt 16.200 Stunden und darf nicht überschritten werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: On-Demand-Verkehrsangebot "Schaddel"
Referenznummer: 5053
Kurze Beschreibung:
„Schaddel“ ist das On-Demand-Verkehrsangebot bzw. der On-Demand-Service (ODS) der KVG im Nachtverkehr. Das On-Demand-Verkehrsangebot „Schaddel“ ist ein bereits etabliertes, digitales und vollelektrisches ÖPNV-Angebot der KVG in der Stadt Kassel, das als vollständig fahrplanfreier und flexibler Dienst mit eigenem Tarif und besonderen Beförderungsbedingungen betrieben wird.
Im Nachtverkehr wird „Schaddel“ als Ergänzung und Lückenschluss zum klassischen ÖPNV im Stadtgebiet eingesetzt und bedient den Zeitraum von 22:00 bis maximal 6:00 Uhr. Die festgelegten, nicht zu unterschreitenden Bedienzeiten sind täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr, mit Abweichungen für Samstag und Sonntag: Samstagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 05:30 Uhr und sonntagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 06:00 Uhr. Die Beförderung mit “Schaddel” erfolgt zwischen bestimmten, festgelegten Ein- und Ausstiegspunkten (virtuelle Haltestellen) innerhalb eines festgelegten Bedienungsgebiets (Stadtgebiet Kassel) und zu festgelegten Bedienzeiten. Es gibt keinen festen Linienweg und die Buchung erfolgt im Voraus, im Wesentlichen per App. Bei Bedarf und vorheriger Registrierung ist auch eine telefonische Buchung möglich.
„Schaddel“ wird flächendeckend im gesamten Stadtgebiet genutzt. Räumliche Nutzungsschwerpunkte liegen insbesondere bei Fahrten von und zur Innenstadt. Am Wochenende sowie im Zeitraum von 22:00 bis etwa 3:00 Uhr erfolgt die Nutzung des Angebots vornehmlich im Freizeitverkehr durch verschiedene Nutzergruppen (u.a. im Zusammenhang mit Kulturveranstaltungen). In den frühen Morgenstunden wird „Schaddel“ überwiegend im Berufsverkehr zur Erreichung der Arbeitsstätten sowie als Zu- und Abbringer zu bzw. von den städtischen Bahnhöfen genutzt.
Der Auftraggeber stellt für das On-Demand-Verkehrsangebot insgesamt 14 vollelektrische Fahrzeuge in Form von Kleinbussen mit jeweils sieben nutzbaren Sitzplätzen für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung (Mercedes-Benz eVito). Für einen barrierefreien Zugang werden zwei dieser vierzehn Fahrzeuge vorgehalten, die mit einer Rollstuhlrampe ausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen stehen aufgrund der verfügbaren Rollstuhlfläche abweichend jeweils fünf Sitzplätze für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt die KVG die Bereitstellung des Fahrstroms sowie der erforderlichen Stellplätze und Ladeinfrastruktur.
Der Fahrbetrieb selbst sowie die Bereitstellung der zugehörigen Software für u.a. Disposition und Ridepooling inklusive Fahrgast-App und Fahrer-App erfolgen durch den Auftragnehmer.
Die zur Erbringung der On-Demand-Verkehrsleistungen benötigte maximale Anzahl an Fahrerstunden bzw. produktiver Fahrzeugbetriebsstunden für das Jahr 2027 beträgt 16.200 Stunden und darf nicht überschritten werden.
„Schaddel“ ist das On-Demand-Verkehrsangebot bzw. der On-Demand-Service (ODS) der KVG im Nachtverkehr. Das On-Demand-Verkehrsangebot „Schaddel“ ist ein bereits etabliertes, digitales und vollelektrisches ÖPNV-Angebot der KVG in der Stadt Kassel, das als vollständig fahrplanfreier und flexibler Dienst mit eigenem Tarif und besonderen Beförderungsbedingungen betrieben wird.
Im Nachtverkehr wird „Schaddel“ als Ergänzung und Lückenschluss zum klassischen ÖPNV im Stadtgebiet eingesetzt und bedient den Zeitraum von 22:00 bis maximal 6:00 Uhr. Die festgelegten, nicht zu unterschreitenden Bedienzeiten sind täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr, mit Abweichungen für Samstag und Sonntag: Samstagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 05:30 Uhr und sonntagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 06:00 Uhr. Die Beförderung mit “Schaddel” erfolgt zwischen bestimmten, festgelegten Ein- und Ausstiegspunkten (virtuelle Haltestellen) innerhalb eines festgelegten Bedienungsgebiets (Stadtgebiet Kassel) und zu festgelegten Bedienzeiten. Es gibt keinen festen Linienweg und die Buchung erfolgt im Voraus, im Wesentlichen per App. Bei Bedarf und vorheriger Registrierung ist auch eine telefonische Buchung möglich.
„Schaddel“ wird flächendeckend im gesamten Stadtgebiet genutzt. Räumliche Nutzungsschwerpunkte liegen insbesondere bei Fahrten von und zur Innenstadt. Am Wochenende sowie im Zeitraum von 22:00 bis etwa 3:00 Uhr erfolgt die Nutzung des Angebots vornehmlich im Freizeitverkehr durch verschiedene Nutzergruppen (u.a. im Zusammenhang mit Kulturveranstaltungen). In den frühen Morgenstunden wird „Schaddel“ überwiegend im Berufsverkehr zur Erreichung der Arbeitsstätten sowie als Zu- und Abbringer zu bzw. von den städtischen Bahnhöfen genutzt.
Der Auftraggeber stellt für das On-Demand-Verkehrsangebot insgesamt 14 vollelektrische Fahrzeuge in Form von Kleinbussen mit jeweils sieben nutzbaren Sitzplätzen für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung (Mercedes-Benz eVito). Für einen barrierefreien Zugang werden zwei dieser vierzehn Fahrzeuge vorgehalten, die mit einer Rollstuhlrampe ausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen stehen aufgrund der verfügbaren Rollstuhlfläche abweichend jeweils fünf Sitzplätze für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt die KVG die Bereitstellung des Fahrstroms sowie der erforderlichen Stellplätze und Ladeinfrastruktur.
Der Fahrbetrieb selbst sowie die Bereitstellung der zugehörigen Software für u.a. Disposition und Ridepooling inklusive Fahrgast-App und Fahrer-App erfolgen durch den Auftragnehmer.
Die zur Erbringung der On-Demand-Verkehrsleistungen benötigte maximale Anzahl an Fahrerstunden bzw. produktiver Fahrzeugbetriebsstunden für das Jahr 2027 beträgt 16.200 Stunden und darf nicht überschritten werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 5053
Postleitzahl: 34117
Stadt: Kassel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kassel, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Für die KVG besteht eine einseitige Option auf die Fortführung in den Jahren 2028 und 2029. Hierbei handelt es sich um die zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Die Ausübung der Option erfolgt in Textform jeweils bis zum 30.06. eines Jahres eingehend beim Auftragnehmer, d.h. bis zum 30.06.2027 bzw. bis zum 30.06.2028.
Für die KVG besteht eine einseitige Option auf die Fortführung in den Jahren 2028 und 2029. Hierbei handelt es sich um die zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Die Ausübung der Option erfolgt in Textform jeweils bis zum 30.06. eines Jahres eingehend beim Auftragnehmer, d.h. bis zum 30.06.2027 bzw. bis zum 30.06.2028.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-21 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-10 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.06.2026.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.06.2026.
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.09.2026.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.09.2026.
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) in der EU,
und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung in der EU, falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43, 46-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43, 46-49 PBefG werden nicht berücksichtigt);
zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept) oder ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 44 PBefG als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde; die Leistungserbringung kann auch als Unterauftragnehmer für den Konzessionär erfolgen.
Für diese im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen muss der Betrieb durch eigenes Fahrpersonal erbracht worden sein/ werden (keine reine Fahrtenvermittlung).
Es muss auch eine Software (für u.a. Ridepooling, Fahrtenvermittlung, Fahrzeugdisposition sowie Schichtplanung Fahrpersonal) bereitgestellt und betrieben werden. Dieser Nachweis kann gemeinsam mit der „Rollleistung“ erbracht werden, etwa im Rahmen eines On-Demand-Verkehrs, oder gesondert, etwa im Rahmen einer Bietergemeinschaft. Falls die Leistung gesondert erbracht wird, ist die Erbringung ergänzend zur Anlage 4 zum Angebotsschreiben „Angabe im Rollgeschäft erbrachter Verkehrsleistungen (Referenzen)“ ohne besondere Formvorgabe zu benennen. In der Gesamtschau muss eine Kombination aus Rollgeschäft und Software erkennen lassen, dass die Leistungsfähigkeit für den Auftrag besteht, nicht nur für den Teilaspekt der Rollleistung.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck Anlage 4 zum Angebotsschreiben geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Verkehrsleistungen […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeits-grad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 5.000 Fahrzeugeinsatzstunden p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 5 Fahrzeugen aufweisen und dabei unter anderem auch Fahrzeugeinsatzstunden im Nachtverkehr, mindestens nachts von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag aufweisen. Die Referenzen müssen seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2023, 2024, 2025) vor dem Termin zur Angebotsabgabe jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) in der EU,
und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung in der EU, falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43, 46-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43, 46-49 PBefG werden nicht berücksichtigt);
zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept) oder ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 44 PBefG als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde; die Leistungserbringung kann auch als Unterauftragnehmer für den Konzessionär erfolgen.
Für diese im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen muss der Betrieb durch eigenes Fahrpersonal erbracht worden sein/ werden (keine reine Fahrtenvermittlung).
Es muss auch eine Software (für u.a. Ridepooling, Fahrtenvermittlung, Fahrzeugdisposition sowie Schichtplanung Fahrpersonal) bereitgestellt und betrieben werden. Dieser Nachweis kann gemeinsam mit der „Rollleistung“ erbracht werden, etwa im Rahmen eines On-Demand-Verkehrs, oder gesondert, etwa im Rahmen einer Bietergemeinschaft. Falls die Leistung gesondert erbracht wird, ist die Erbringung ergänzend zur Anlage 4 zum Angebotsschreiben „Angabe im Rollgeschäft erbrachter Verkehrsleistungen (Referenzen)“ ohne besondere Formvorgabe zu benennen. In der Gesamtschau muss eine Kombination aus Rollgeschäft und Software erkennen lassen, dass die Leistungsfähigkeit für den Auftrag besteht, nicht nur für den Teilaspekt der Rollleistung.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck Anlage 4 zum Angebotsschreiben geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Verkehrsleistungen […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeits-grad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 5.000 Fahrzeugeinsatzstunden p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 5 Fahrzeugen aufweisen und dabei unter anderem auch Fahrzeugeinsatzstunden im Nachtverkehr, mindestens nachts von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag aufweisen. Die Referenzen müssen seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2023, 2024, 2025) vor dem Termin zur Angebotsabgabe jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet.
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Sofern einschlägig: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern einschlägig: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage 2 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
Falls zutreffend: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage 3 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden.)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden elektronisch geleistet.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ausführung der Verkehrsleistung oder von Teilen davon durch Unterauftragnehmer ist nach vorheriger Genehmigung der KVG bis zu 70% zugelassen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, § 57 Abs. 1 VgV analog oder § 7 Abs. 3 HVTG sowie § 18 Abs. 2, 3 HVTG erfüllen, werden ausgeschlossen.
Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den
Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, § 57 Abs. 1 VgV analog oder § 7 Abs. 3 HVTG sowie § 18 Abs. 2, 3 HVTG erfüllen, werden ausgeschlossen.
Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den
Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG
Nationale Registrierungsnummer: HRB 2163, AG Kassel
Postleitzahl: 34117 Kassel
Postort: Königstor 3-13
Region: Kassel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@igdb.de📧
Telefon: +49610350670📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E78996136🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E78996136🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport.de/E74993526🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞
Fax: +49611327648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 162-582692 (2026-08-20)
Auftragsbekanntmachung (2026-08-24)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-24+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Andere zusätzliche Informationen
Redaktionelle Anpassung einer Adresse
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4d80efdf-cd3b-46e7-ba44-50e7104b84ac-01
Quelle: OJS 2026/S 163-584572 (2026-08-24)