One Health in der Praxis - Indikatorenentwicklung und Bewertung mit Gewässerdaten der Umweltprobenbank (1H-ESB Water)

Umweltbundesamt

Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) archiviert seit Mitte der 1990er Jahre systematisch Gewässerproben. Sie nutzt standardisierte Probenahmeprotokolle für limnische Ökosysteme und eine weltweit einzigartige kontinuierliche Kühlkette mit Flüssigstickstoff-lagerung unter −150 °C. Diese Ultra-Tiefkühlung gewährleistet die langfristige Integrität chemischer und molekularer Komponenten, selbst in jahrzehntealten Proben. Zum Analy-sespektrum gehören chemische Untersuchungen bekannter und neu auftretender Schad-stoffe mittels Target-, Non-Target- und wirkungsbasierter Verfahren sowie Omics-Technologien wie Metabarcoding, Metagenomik und Transkriptomik zur Analyse biologi-scher Vielfalt und chemischer Wirkmechanismen. . Gewässer erfüllen zentrale regulierende Funktionen für Stoffkreisläufe, Biodiversität und Nährstoffverfügbarkeit und liefern zugleich materielle und immaterielle Leistungen für menschliche Existenz, Wirtschaft und gesellschaftliche Lebensqualität. Integrierte Ansätze zur gemeinsamen Betrachtung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten werden seit den 1970er Jahren diskutiert und waren Teil der Gründungsidee der UPB. Seitdem erfolgt eine systematische Langzeitbeprobung von Ökosystemen und Humankollektiven zur Doku-mentation von Umwelt- und Gesundheitsentwicklungen. . Bislang werden UPB-Umweltdaten jedoch vor allem für Chemikalienmonitoring und regulatorische Fragestellungen genutzt. Ein integrierter Ansatz fehlt weitgehend. Gewässerindikatoren konzentrieren sich derzeit überwiegend auf klassische chemische und biologi-sche Parameter, etwa Konzentrationen einzelner Stoffe. One-Health-Aspekte wie wasser-assoziierte Pathogene, antimikrobielle Resistenzgene oder indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden bislang nur begrenzt berücksichtigt, gewinnen jedoch politisch und wissenschaftlich zunehmend an Bedeutung. . One Health Ansätze gewinnen an politischer Bedeutung, um ein Verständnis des Zusammenhangs von Umwelt-, Tier- und menschlicher Gesundheit zu generieren, aber auch für die Vermittlung des Vorsorgegedankens und Maßnahmen in der Umweltpolitik. . Das Projekt entwickelt ein Konzept, um die umfangreichen Gewässerdaten der UPB für eine integrierte Bewertung lebenswerter Gewässer für Mensch und Umwelt – auch im historischen Kontext – nutzbar zu machen. Dabei wird die Komplexität von Ökosystemen berücksichtigt, einschließlich multipler Einflussfaktoren, natürlicher Dynamiken und möglicher alternativer stabiler Zustände. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung übergreifender Indikatoren für Gewässergesundheit und One Health. Dafür werden bestehende Indikatoren aus Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutz genutzt und um neue, integrative Indikatoren ergänzt. Die Daten der UPB werden anhand dieser Indikatoren mithilfe von Flächen- und Trendanalysen aus-gewertet. Für die Visualisierung und Kommunikation der Ergebnisse wird ein webbasier-tes Dashboard entwickelt. Das Projekt ermöglicht so eine ganzheitliche Bewertung von Wechselwirkungen zwischen Gewässerökosystemen und menschlicher Gesundheit auf Basis von UPB-Umweltdaten, ohne direkte Verknüpfung mit Humandaten. . Das Projekt ist primär auf UPB-Binnengewässer ausgerichtet, soll aber Modellcharakter für Anwendungen auf Küsten- und terrestrische Systeme der UPB sowie für weitere Gewässer haben. Die entwickelten Gewässerindikatoren schaffen eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Umwelt- und Gesundheitspolitik auf nationaler und europäischer Ebene. Gewässerdaten können so als multifunktionale Ressource, beispielsweise zur Frühwarnung (RKI, ECDC), zur Risikobewertung (BfR, EFSA, ECHA), zur Umwelt- und Ökosystembewertung (UBA, EEA, ETC) und für Forschung an den Schnittstellen der Umweltbeobachtung mit den Chemikaliengesetzen (PARC) genutzt werden. Das Projekt unterstützt EU-Strategien zur nachhaltigen Chemikalienpolitik, zum Biodiversitätsschutz und zum integrierten Gewäs-sermanagement.

Deadline

Deadline 2026-06-08

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: One Health in der Praxis - Indikatorenentwicklung und Bewertung mit Gewässerdaten der Umweltprobenbank (1H-ESB Water)
Referenznummer: 208817_93 404/00036
Kurze Beschreibung:
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) archiviert seit Mitte der 1990er Jahre systematisch Gewässerproben. Sie nutzt standardisierte Probenahmeprotokolle für limnische Ökosysteme und eine weltweit einzigartige kontinuierliche Kühlkette mit Flüssigstickstoff-lagerung unter −150 °C. Diese Ultra-Tiefkühlung gewährleistet die langfristige Integrität chemischer und molekularer Komponenten, selbst in jahrzehntealten Proben. Zum Analy-sespektrum gehören chemische Untersuchungen bekannter und neu auftretender Schad-stoffe mittels Target-, Non-Target- und wirkungsbasierter Verfahren sowie Omics-Technologien wie Metabarcoding, Metagenomik und Transkriptomik zur Analyse biologi-scher Vielfalt und chemischer Wirkmechanismen. . Gewässer erfüllen zentrale regulierende Funktionen für Stoffkreisläufe, Biodiversität und Nährstoffverfügbarkeit und liefern zugleich materielle und immaterielle Leistungen für menschliche Existenz, Wirtschaft und gesellschaftliche Lebensqualität. Integrierte Ansätze zur gemeinsamen Betrachtung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten werden seit den 1970er Jahren diskutiert und waren Teil der Gründungsidee der UPB. Seitdem erfolgt eine systematische Langzeitbeprobung von Ökosystemen und Humankollektiven zur Doku-mentation von Umwelt- und Gesundheitsentwicklungen. . Bislang werden UPB-Umweltdaten jedoch vor allem für Chemikalienmonitoring und regulatorische Fragestellungen genutzt. Ein integrierter Ansatz fehlt weitgehend. Gewässerindikatoren konzentrieren sich derzeit überwiegend auf klassische chemische und biologi-sche Parameter, etwa Konzentrationen einzelner Stoffe. One-Health-Aspekte wie wasser-assoziierte Pathogene, antimikrobielle Resistenzgene oder indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden bislang nur begrenzt berücksichtigt, gewinnen jedoch politisch und wissenschaftlich zunehmend an Bedeutung. . One Health Ansätze gewinnen an politischer Bedeutung, um ein Verständnis des Zusammenhangs von Umwelt-, Tier- und menschlicher Gesundheit zu generieren, aber auch für die Vermittlung des Vorsorgegedankens und Maßnahmen in der Umweltpolitik. . Das Projekt entwickelt ein Konzept, um die umfangreichen Gewässerdaten der UPB für eine integrierte Bewertung lebenswerter Gewässer für Mensch und Umwelt – auch im historischen Kontext – nutzbar zu machen. Dabei wird die Komplexität von Ökosystemen berücksichtigt, einschließlich multipler Einflussfaktoren, natürlicher Dynamiken und möglicher alternativer stabiler Zustände. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung übergreifender Indikatoren für Gewässergesundheit und One Health. Dafür werden bestehende Indikatoren aus Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutz genutzt und um neue, integrative Indikatoren ergänzt. Die Daten der UPB werden anhand dieser Indikatoren mithilfe von Flächen- und Trendanalysen aus-gewertet. Für die Visualisierung und Kommunikation der Ergebnisse wird ein webbasier-tes Dashboard entwickelt. Das Projekt ermöglicht so eine ganzheitliche Bewertung von Wechselwirkungen zwischen Gewässerökosystemen und menschlicher Gesundheit auf Basis von UPB-Umweltdaten, ohne direkte Verknüpfung mit Humandaten. . Das Projekt ist primär auf UPB-Binnengewässer ausgerichtet, soll aber Modellcharakter für Anwendungen auf Küsten- und terrestrische Systeme der UPB sowie für weitere Gewässer haben. Die entwickelten Gewässerindikatoren schaffen eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Umwelt- und Gesundheitspolitik auf nationaler und europäischer Ebene. Gewässerdaten können so als multifunktionale Ressource, beispielsweise zur Frühwarnung (RKI, ECDC), zur Risikobewertung (BfR, EFSA, ECHA), zur Umwelt- und Ökosystembewertung (UBA, EEA, ETC) und für Forschung an den Schnittstellen der Umweltbeobachtung mit den Chemikaliengesetzen (PARC) genutzt werden. Das Projekt unterstützt EU-Strategien zur nachhaltigen Chemikalienpolitik, zum Biodiversitätsschutz und zum integrierten Gewäs-sermanagement.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 208817_93 404/00036
Beschreibung der Beschaffung:
Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Entwicklung übergreifender Indikatoren für die Gesundheit der Gewässer sowie eines integrierten One Health Ansatzes. Dafür ist es erforderlich, aussagekräftige Verfahren für Flächen- und Trendvergleiche der untersuchten Gewässer und ihre Bewertung, Visualisierung und Beschreibung in einem online-basierten Dashboard zur Information der allgemeinen und Fachöffentlichkeit sowie der Politik zu entwickeln. . In dem geplanten Projekt stehen den Auftragnehmenden (AN) sämtliche Umweltdaten der UPB für eine übergreifende Bewertung der Entwicklung der Gesundheit der Gewässer zur Verfügung. Das Vorhaben hat direkte Bezüge zu den existierenden Daten der UPB, es gibt darüber hinaus auch konzeptionelle Schnittstellen zu dem Projekt TrendDNA der UPB (2026-29). Direkte Vergleiche zwischen der chemischen Belastung der Proben der Humankollektive und der Umweltproben der UPB sind nicht Teil der Leistung. Im Einzelnen sind folgende Arbeistpakete zu bearbeiten: - AP 1: Projektmanagement, Kommunikation und Feinkonzept - AP 2: Untersuchungskonzept zur Ableitung von Indikatoren und statistischen Verwertung der UPB-Daten - AP 3: Bewertung und datenwissenschaftliche Analyse - AP 4: Dashboard-Entwicklung - AP 5: Analyse von Pathogenen in Proben der UPB - AP 6: Synthese und Wissenstransfer - Berichterstattung . Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit): Freiwillige Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkung bzw. Einhaltung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte sowie ggf. ergänzend die freiwillige Selbstverpflichtung zur Kompensation schädlicher Klimawirkung (Sollte der Anbieter den Auftrag nachhaltig ausführen, werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote Punkte vergeben)
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-17 📅
Datum des Endes: 2028-07-14 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien, Nachhaltigkeitsaspekte
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-08 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 06844 Dessau-Roßlau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-08 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-28 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. Nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal (vgl. auch Nr. 6.2 der Leistungsbeschrei-bung), um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Nachweis durch Eigenerklärung; Beschreibung des für den Auftrag zur Verfügung stehenden Personals und dessen Erfahrungen/ Kenntnisse/ Qualifikationen (anonymisiert ausreichend). - Anbieter müssen eine organisatorische Leistungsfähigkeit nachweisen, d. h., dass sie die termingerechte Durchführung eines Projekts mit laufender Berichterstattung sicherstellen können und über Verfahren zur internen Qualitätssicherung verfügen. Nachweis: Kurzbeschreibung des Projektmanagementansatzes.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachgewiesene Expertise in der Forschung zu dem Thema Gesundheit von Umwelt, Tier und Mensch sowie auftretenden Wechselwirkungen (One Health) insbesondere in den Bereichen aquatische Ökologie, Monitoring, Ökotoxikologie und Humanwissenschaften. Ziel ist es sicherzustellen, dass in dem Projekt ausreichend Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammen-arbeit vorliegen, um ökologische, toxikologische und gesundheitsbezogene Fragestellungen integrativ und effizient bearbeiten zu können. Gelebte interdisziplinäre Synergien zwischen Umwelt-, Tier- und Gesundheits-/Humanwissenschaften sind eine wesentliche Voraus-setzung, um die Gesundheit von Ökosystemen, Tieren und Menschen im Sinne des One-Health-Ansatzes umfassend zu bewerten. . Nachzuweisen durch: Erläuterung, wie die für das Projekt notwendige interdisziplinäre Kompetenz im Forschungsumfeld gewährleistet wird. Beschreibung der institutionellen Einbindung und Kooperationsstruktur, Benennung der beteiligten Fachdisziplinen, und die Darstellung von mindestens einem einschlägigen Referenzprojekt für Gewässer in den letzten drei Jahren.
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Erfahrung in der Entwicklung und Anwendung von Gewässerindikatoren. . Nachweis: mindestens zwei Referenzen in den letzten drei Jahren sind vorzuweisen.
Erfahrung in der Bewertung von stoffbezogenen Gewässerdaten und von DNA-basierten Daten biologischer Lebensgemeinschaften. . Nachweis: Mindestens zwei Referenzen in den letzten drei Jahren sind vorzuweisen.
Erfahrung in der Analyse umweltbezogener Daten: Statistische oder datengetriebene Auswertungsmethoden. Insbesondere Auswertung und Interpretation von Zeitreihendaten. . Nachweis: Mindestens zwei Referenzen in den letzten drei Jahren sind vorzuweisen.
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Erfahrung in der Anwendung und Umsetzung DNA basierter Methoden für den Nachweis von Pathogenen im Gewässerschutz. . Nachweis: Mindestens zwei Referenzen in den letzten drei Jahren sind vorzuweisen.
Erfahrung in der Konzeption, Entwicklung und Weiterentwicklung von Softwarelösungen für interaktive Dashboards und datenbasierte Visualisierungstools. . Nachweis: Mindestens drei Referenzen in den letzten drei Jahren sind vorzuweisen. Beschreibung der diesbezüglich vorliegenden fachlichen Kompetenzen.
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Erfahrung mit FAIR Data Management. . Nachweis: Mindestens zwei Referenzen in den letzten drei Jahren sind vorzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
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Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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- EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Umweltbundesamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postleitzahl: 06844
Postort: Dessau-Roßlau
Region: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: z1.5@uba.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=856931 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=856931 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49228 9499 0 📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 088-314794 (2026-05-06)