OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open-House-Verfahren des Entsorgungsverband Saar
Hinweis: Die Einreichung der Zulassungsanträge ist an folgende Mail-Adresse einzureichen: Openhouse-Nassschlammverwertung@evs.de . Der Entsorgungsverband Saar (im folgenden EVS) ist ein sondergesetzlicher kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Aufgaben des EVS sind die überörtliche und örtliche Abfallbewirtschaftung sowie die überörtliche Abwasserbeseitigung. Das Verbandsgebiet ist das Bundesland Saarland. Mitglieder des EVS sind alle Städte und Gemeinden des Saarlandes. Bestandteil dieser Dienstleistung ist die stoffliche (landwirtschaftliche) Verwertung von stabilisiertem Nassschlamm von verschiedenen Kläranlagen im Saarland nach der „Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)“ und der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)“ in der zum Zeitpunkt der Ausbringung jeweils gültigen Fassung. Die stoffliche Verwertung des Nassklärschlamms muss als Auf- oder Einbringen auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung erfolgen.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open-House-Verfahren des Entsorgungsverband Saar
Referenznummer: 2025_032
Kurze Beschreibung:
“Hinweis: Die Einreichung der Zulassungsanträge ist an folgende Mail-Adresse einzureichen: Openhouse-Nassschlammverwertung@evs.de .
Der Entsorgungsverband...”
Kurze Beschreibung
Hinweis: Die Einreichung der Zulassungsanträge ist an folgende Mail-Adresse einzureichen: Openhouse-Nassschlammverwertung@evs.de .
Der Entsorgungsverband Saar (im folgenden EVS) ist ein sondergesetzlicher kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Aufgaben des EVS sind die überörtliche und örtliche Abfallbewirtschaftung sowie die überörtliche Abwasserbeseitigung. Das Verbandsgebiet ist das Bundesland Saarland. Mitglieder des EVS sind alle Städte und Gemeinden des Saarlandes.
Bestandteil dieser Dienstleistung ist die stoffliche (landwirtschaftliche) Verwertung von stabilisiertem Nassschlamm von verschiedenen Kläranlagen im Saarland nach der „Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)“ und der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)“ in der zum Zeitpunkt der Ausbringung jeweils gültigen Fassung. Die stoffliche Verwertung des Nassklärschlamms muss als Auf- oder Einbringen auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung erfolgen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Umfang der Dienstleistung umfasst:
- die Organisation und Durchführung der erforderlichen Bodenuntersuchungen,
- die Durchführung des Melde- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Umfang der Dienstleistung umfasst:
- die Organisation und Durchführung der erforderlichen Bodenuntersuchungen,
- die Durchführung des Melde- und Genehmigungsverfahrens mit Zugang zu den entsprechenden Systemen der Genehmigungsstellen für die landwirtschaftliche Klärschlammaufbringung (z. B. für das Saarland: POLARIS),
- den Transport von der Kläranlage zu den zu beschlammenden landwirtschaftlichen Flächen sowie
- die Aufbringung und ggf. Einarbeitung.
Die zu verwertende Nassschlammgesamtmenge wird von insgesamt 26 Kläranlagen abgegeben.
Der Abschluss der Rahmenverträge über die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" (weitere Informationen unter Abschnitt „2.1.4 Allgemeine Informationen“ und in der „Leistungsbeschreibung“. Die Leistungsbeschreibung, sowie alle anderen Unterlagen sind unter dem genannten Link im Abschnitt „5.1.11 Auftragsunterlagen“ abrufbar.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der NUTS-3-Code gilt für das gesamte Saarland.”
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung; die Vertragslaufzeit beginnt ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 und verlängert sich zwei Mal um jeweils ein...”
Beschreibung der Optionen
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung; die Vertragslaufzeit beginnt ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 und verlängert sich zwei Mal um jeweils ein Jahr, sofern nicht durch den AG zum 30.09.2026 bzw. 30.09.2027 gekündigt wird. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag verlängert sich – analog zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal um jeweils ein Jahr, zum sofern nicht durch den AG zum 30.09.2026 bzw. 30.09.2027 durch den EVS gekündigt wird.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-31 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß Formblatt EVS-124_LD OHV Erklärung zur Zulassungsprüfung nachzuweisen. Gelangt der Zulassungsantrag eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt EVS-124_LD OHV angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt EVS-124_LD OHV auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt EVS-124_LD OHV von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß Formblatt EVS-124_LD OHV Erklärung zur Zulassungsprüfung nachzuweisen. Gelangt der Zulassungsantrag eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt EVS-124_LD OHV angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt EVS-124_LD OHV auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt EVS-124_LD OHV von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Vertragslaufzeit ist eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1,0 Mio. € für Personen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Vertragslaufzeit ist eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1,0 Mio. € für Personen, Sach- und Vermögensschäden) vorzulegen und auf Verlangen nachzuweisen. Soweit dieser noch nicht vorliegt, verpflichtet sich der Bewerber diesen bis spätestens bis zum Vertragsbeginn abzuschließen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt.
Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz:
Es ist ein den gesetzlichen Anforderungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt.
Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz:
Es ist ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzte Fahrzeuge vorzulegen und auf Verlangen nachzuweisen. Soweit dieser noch nicht vorliegt, verpflichtet sich der Bewerber diesen bis spätestens bis zum Vertragsbeginn abzuschließen.
“Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind per E-Mail an folgende Mail-Adresse einzureichen: Openhouse-Nassschlammverwertung@evs.de . Sie sind in...”
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind per E-Mail an folgende Mail-Adresse einzureichen: Openhouse-Nassschlammverwertung@evs.de . Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die im Abschnitt „5.1.11 Auftragsunterlagen“ bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die genannten Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet.
Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars. Voraussetzungen für den Abschluss bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist. Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag. Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz-STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688). Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
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Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49681-501-4994📞
Fax: +49681-501-3506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Fristen nach § 160
Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160
Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 189-643867 (2025-10-01)