Open-House-Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern

AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.

Open House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern.

Deadline

Deadline 2027-02-21

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-02-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Open-House-Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern
Referenznummer: 260211_Open-House-Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V - KV-Region M-V
Kurze Beschreibung:
Open House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Bevacizumab (ATC: L01FG01)
Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4 SGB V), dem BKK LANDESVERBAND NORDWEST, der IKK - Die Innovationskasse handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V) für die Vertragsregion Mecklenburg-Vorpommern, bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989), die KNAPPSCHAFT Regionaldirektionen Cottbus-Berlin und Nord (Hamburg) vertreten durch die Hauptverwaltung in Bochum, handeln als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V), sowie den Ersatzkassen die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK - Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse - KKH, die HEK - Hanseatische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse (hkk), Bremen beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Region Mecklenburg-Vorpommern zu schließen. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.05.2026, alle Verträge enden am 30.04.2027. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.05.2026 spätestens bis zum 21.03.2026 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 21. des jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.06.2026; Frist zur Einreichung des Angebotes: 21.04.2026). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.02.2026. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Region Mecklenburg-Vorpommern treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter Datei "OHV_8c_Mecklenburg-Vorpommern_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen können in SCHRIFTFORM von Hand oder mit der qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "Verfahrensinformation". Die Datei "OHV_8c_Mecklenburg-Vorpommern_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" ist elektronisch zu übermitteln. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: per Post: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Verträge Arzneimittel (Standort Berlin) Frau Bettina Piep 14456 Potsdam per Bote/Kurier: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Verträge Arzneimittel (VP/0/0/2) Frau Bettina Piep Wilhelmstraße 1 10963 Berlin Die Datei "OHV_8c_Mecklenburg-Vorpommern_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 21. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats in dem der Vertrag beginnt bei der AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., Arzneimittelversorgung, eingehen. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
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Zusätzliche Informationen:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MMBZ3 Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv
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Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Rituximab (ATC: L01FA01)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Trastuzumab (ATC: L01FD01)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2027-02-21 23:58:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2027-02-21 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 0 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2027-02-21 23:59:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8c SGB V mit der AOK Nordost.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Nationale Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ohv_zyto@nordost.aok.de 📧
Telefon: 08002650800 📞
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMBZ3/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMBZ3 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMBZ3 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MMBZ3# Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MMBZ3 Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 030-103191 (2026-02-11)