Open House Multiplikator*innen zur Gesundheitsförderung in Schulen

IKK Südwest

Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an Schulen. Die IKK Südwest unterstützt im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages mit dem Projekt „schmeckt.einfach.gut“ in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Schülerinnen und Schüler im Saarland bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gesundheitsförderlichen Ernährungsweise. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt (vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer 5.1).

Deadline

Deadline 2028-08-31

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Open House Multiplikator*innen zur Gesundheitsförderung in Schulen
Referenznummer: 2026-OH-5
Kurze Beschreibung:
Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an Schulen. Die IKK Südwest unterstützt im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages mit dem Projekt „schmeckt.einfach.gut“ in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Schülerinnen und Schüler im Saarland bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gesundheitsförderlichen Ernährungsweise. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt (vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer 5.1).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung:
Das Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ basiert auf dem gleichnamigen, modular aufgebauten Kochbuch. Dieses wurde vom Adipositas-Netzwerk Saar e. V. und dem MUKMAV entwickelt. Mitfinanziert wurde es vom MUKMAV, sowie dem Ministerium für Gesundheit, Frauen und Familie. Es dient der Förderung des Bewusstseins für eine gesunde Ernährung bei den Schüler*innen. Das Projekt wird von der IKK Südwest gefördert und vom MUKMAV koordiniert und von geschulten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gemeinsam mit Lehrkräften (Teamteaching) an den Schulen durchgeführt. Eine Schulung für die Multipliaktor*innen wurde bereits vom MUKMAV durchgeführt. Über die Anerkennung einer bereits erworbenen vergleichbaren Qualifikation entscheidet die IKK Südwest. Bei Bedarf können noch weitere Schulungen angeboten werden. Die Multiplikator*innen setzen in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Schulen, den Schülerinnen und Schülern das Projekt um. Die IKK Südwest schließt hierbei die Honorarverträge mit den Multiplikator*innen und zahlt deshalb auch das Honorar der Multiplikator*innen. Das Honorar beträgt gemäß der Anlage 1 zu dem Honorarvertrag 66,66 EUR pro Stunde Es werden der/dem Multiplikator/in maximal 8 Stunden (insgesamt 533,28 EUR) pro Projekt vergütet. (Aufteilung der Stunden s. Honorarvertrag) Die IKK Südwest beteiligt sich an der Finanzierung des Projekts in den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 nach Maßgabe des Kooperationsvertrages zwischen der IKK Südwest, dem MUKMAV und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Die IKK Südwest unterstützt das Projekt zudem durch Zurverfügungstellung eines Kochbuchs, die Erstellung begleitender Medien (z. B. Flyer) sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Ein Vertragsbeitritt ist je nach Bedarf jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages und zu den gleichen Bedingungen möglich. Alle Verträge enden am 31.08.2028. Jede(r) geeignete Multiplikator*in kann Vertragspartner werden. Interessenten, die Vertragspartner werden möchten, müssen Vertragsunterlagen (formloser Teilnahmeantrag und Nachweise zu vorhandenen Qualifikationen, vgl. 5.1.9) bei der Kontaktadresse julia.wegner@ikk-sw.de einreichen. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (Ziffer 5.1.9) kann nachgereicht werden. Spätere Vertragsschlüsse sind während der Laufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich, sofern Bedarf an weiteren Multiplikatoren besteht. In einem solchen Fall ist der Eingang der Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des zweiten Monats, der dem Monat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht, einzureichen (z. B. bei Vertragsbeginn zum 01.08. Eingang bis zum 30.06.). Alle Multiplikator*innen, die diese Anforderungen erfüllen – vgl. auch Ziffer 5.1.9) -, werden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Das MUKMAV erhält von der IKK Südwest eine Liste der Personen, die sich beworben haben und die Voraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Das MUKMAV entscheidet selbstverantwortlich, ohne Beteiligung der IKK Südwest, welche(r) Mulitiplikator*in den Auftrag für die jeweilige Schule erhalten soll. Bei der Entscheidung spielt die Anreisestrecke (Fahrkosten) des/der Multiplikator*in zu der jeweiligen Schule eine wichtige Rolle.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Dauer: 24 Monate
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2028-08-31 10:07:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die eingesetzten Multiplikator*innen müssen dabei grundsätzlich den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und müssen von der Vernetzungsstelle Kita und Schulverpflegung im Saarland erfolgreich zu dem Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ geschult worden sein. Konkret ist mit diesen Anforderungskriterien zum einen eine Grundqualifikation in Form eines stattlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses im Handlungsfeld Ernährung gemeint. Weiter werden in dem Leitfaden Prävention eine Zusatzqualifikation in der Form einer spezifischen, in der Fachwelt anerkannten Fortbildung sowie eine Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen genannt. Diese beiden Punkte gelten als erfüllt, wenn die Multiplkator*innen an der vom MUKMAV durchgeführten Schulung teilgenommen haben. Wie unter 5.1 ausgeführt, entscheidet die IKK Südwest über die Anerkennung vergleichbarer Schulungen. Ferner ist zu Beginn jedes Projektzeitraumes ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG bei der IKK Südwest einzureichen, das die Eignung zur Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger nachweist. Dieses darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Wochen sein. Die von den an der Teilnahme interessierten Personen eingereichten Unterlagen werden von der IKK Südwest geprüft.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: IKK Südwest
Nationale Registrierungsnummer: 7845
Postanschrift: Europaallee 3-4
Postleitzahl: 66113
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@ikk-sw.de 📧
Telefon: +49 65199982864 📞
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0b648097-fd26-4442-a1ce-a7790652037e 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0b648097-fd26-4442-a1ce-a7790652037e 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1.) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie beispielsweise die Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“, erfolgen einzig und allein aufgrund der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform. Hieraus ergibt sich keine weitere Bedeutung, insbesondere nicht eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit diese nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend ist. 2.) Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Da es sich hier um ein open-house-Verfahren handelt, fehlt es an einer Auswahlentscheidung im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24 EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses open-house-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen, gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az.: VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn primär das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung geltend gemacht wird, könnte der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen grundsätzlich eröffnet sein. Da das vorliegende open-house-Verfahren nicht den Schwellenwert für ein europaweites Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB erreicht, können etwaige Rechtsbehelfe und Nachprüfungsverfahren nur bei dem unter 8.1 genannten Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes geltend gemacht werden. Es gibt dabei nur sehr eingeschränkte rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes übt lediglich die Rechtsaufsicht über die Auftraggeberin aus. Falls ein Bieter von einem Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts ausgeht, wird empfohlen, sich insoweit über in Betracht kommende rechtliche Schritte beraten zu lassen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden. 3.) Wie bereits erwähnt, geht die Laufzeit der Honorarverträge bis zum 31.8.2028. In diesem Zeitraum unterstützt die IKK Südwest das Projekt finanziell nach Maßgabe des Kooperationsvertrages mit dem MUKMAV.
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Körper überprüfen
Name: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und Ziff. VI.3)
Nationale Registrierungsnummer: 6c348b56-1abf-4370-99e2-642dfed50b13
Postanschrift: Mainzer Str. 34
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: presse@soziales-saarland.de 📧
Telefon: +49 6815013097 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens entschieden, muss er hiergegen spätestens bis zum Ablauf des Tages vor dem Daten des von ihm gewünschten Vertragsbeitritts eine Rüge bei der Auftraggeberin einlegen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 167-597463 (2026-08-06)