Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an Schulen. Die IKK Südwest unterstützt im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages mit dem Projekt „schmeckt.einfach.gut“ Schulen im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Schülerinnen und Schüler im Saarland bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gesundheitsförderlichen Ernährungsweise. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer II.2.4).
Auftragsbekanntmachung (2024-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Open House Multiplikatorinnen*en zur Gesundheitsförderung in Schulen
Referenznummer: 2024-OH-14
Kurze Beschreibung:
“Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an...”
Kurze Beschreibung
Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an Schulen. Die IKK Südwest unterstützt im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages mit dem Projekt „schmeckt.einfach.gut“ Schulen im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Schülerinnen und Schüler im Saarland bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gesundheitsförderlichen Ernährungsweise.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer II.2.4).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ basiert auf dem gleichnamigen, modular aufgebauten Kochbuch. Dieses wurde vom Adipositas-Netzwerk Saar e. V. und dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ basiert auf dem gleichnamigen, modular aufgebauten Kochbuch. Dieses wurde vom Adipositas-Netzwerk Saar e. V. und dem MUKMAV entwickelt. Mitfinanziert wurde es vom MUKMAV, sowie dem Ministerium für Gesundheit, Frauen und Familie. Es dient der Förderung des Bewusstseins für eine gesunde Ernährung bei den Schüler*innen.
Das Projekt wird von der IKK Südwest gefördert und vom MUKMAV koordiniert und von geschulten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gemeinsam mit Lehrkräften (Teamteaching) an den Schulen durchgeführt.
Eine Schulung für die Multipliaktor*innen wurde bereits vom MUKMAV durchgeführt. Über die Anerkennung einer bereits erworbenen vergleichbaren Qualifikation entscheidet die IKK Südwest. Bei Bedarf können noch weitere Schulungen angeboten werden. Die Multiplikator*innen setzen in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Schulen, den Schülerinnen und Schülern das Projekt um. Die IKK Südwest schließt hierbei die Honorarverträge mit den Multiplikator*innen und zahlt deshalb auch das Honorar der Multiplikator*innen. Das Honorar beträgt gemäß der Anlage 1 zu dem Honorarvertrag 66,66 EUR pro Stunde Es werden der/dem Multiplikator/in maximal 8 Stunden (insgesamt 533,28 EUR) pro Projekt vergütet. (Aufteilung der Stunden s. Honorarvertrag)
Die IKK Südwest beteiligt sich an der Finanzierung des Projekts in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 nach Maßgabe des Kooperationsvertrages zwischen der IKK Südwest, dem MUKMAV und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Die IKK Südwest unterstützt das Projekt zudem durch Zurverfügungstellung eines Kochbuchs, die Erstellung begleitender Medien (z. B. Flyer) sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Ein Vertragsbeitritt ist je nach Bedarf jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages und zu den gleichen Bedingungen möglich. Alle Verträge enden am 31.08.2025. Jede(r) geeignete Multiplikator*in kann Vertragspartner werden.
Interessierte Personen können sich die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen per Email bei der Kontaktadresse julia.wegner@ikk-sw.de anfordern. Interessenten, die Vertragspartner werden möchten, müssen Vertragsunterlagen (formloser Teilnahmeantrag und Nachweise zu vorhandenen Qualifikationen, vgl. Ziffer III.1.3)) bei der oben genannten Kontaktadresse (julia.wegner@ikk-sw.de ) einreichen. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (Ziffer III.1.3)) kann nachgereicht werden. Spätere Vertragsschlüsse sind während der Laufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich, sofern Bedarf an weiteren Multiplikatoren besteht. In einem solchen Fall ist der Eingang der Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des zweiten Monats, der dem Monat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht, einzureichen (z. B. bei Vertragsbeginn zum 01.08. Eingang bis zum 30.06.). Alle Multiplikator*innen, die diese Anforderungen erfüllen – vgl. auch Ziffer III.1.3) -, werden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Das MUKMAV erhält von der IKK Südwest eine Liste der Personen, die sich beworben haben und die Voraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Das MUKMAV entscheidet selbstverantwortlich, ohne Beteiligung der IKK Südwest, welche(r) Mulitiplikator*in den Auftrag für die jeweilige Schule erhalten soll. Bei der Entscheidung spielt die Anreisestrecke (Fahrkosten) des/der Multiplikator*in zu der jeweiligen Schule eine wichtige Rolle.
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Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-04 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-31 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die eingesetzten Multiplikator*innen müssen dabei grundsätzlich den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in der jeweils gültigen Fassung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die eingesetzten Multiplikator*innen müssen dabei grundsätzlich den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und müssen von der Vernetzungsstelle Kita und Schulverpflegung im Saarland erfolgreich zu dem Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ geschult worden sein. Konkret ist mit diesen Anforderungskriterien zum einen eine Grundqualifikation in Form eines stattlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses im Handlungsfeld Ernährung gemeint. Weiter werden in dem Leitfaden Prävention eine Zusatzqualifikation in der Form einer spezifischen, in der Fachwelt anerkannten Fortbildung sowie eine Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen genannt. Diese beiden Punkte gelten als erfüllt, wenn die Multiplkator*innen an der vom MUKMAV durchgeführten Schulung teilgenommen haben. Wie unter II.2.4) ausgeführt, entscheidet die IKK Südwest über die Anerkennung vergleichbarer Schulungen. Ferner ist zu Beginn jedes Projektzeitraumes ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG im Referat B/5 des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen, das die Eignung zur Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger nachweist. Dieses darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Wochen sein. Die von den an der Teilnahme interessierten Personen eingereichten Unterlagen werden vom MUKMAV geprüft.
“1. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen – Ziffern VI.4.1) bis VI.4.3) – beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung...”
1. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen – Ziffern VI.4.1) bis VI.4.3) – beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (vgl. auch Ziffer I.2.14). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24 EU.
Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses open-house-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen, gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az.: VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn primär das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung geltend gemacht wird, könnte der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen grundsätzlich eröffnet sein. sein. Da das vorliegende open-house-Verfahren nicht den Schwellenwert für ein europaweites Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB erreicht, können etwaige Rechtsbehelfe und Nachprüfungsverfahren nur bei dem unter VI.4.1 genannten Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes geltend gemacht werden. Es gibt dabei nur sehr eingeschränkte rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes übt lediglich die Rechtsaufsicht über die Auftraggeberin aus. Falls ein Bieter von einem Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts ausgeht, wird empfohlen, sich insoweit über in Betracht kommende rechtliche Schritte beraten zu lassen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden.
2. Wie bereits erwähnt, geht die Laufzeit der Honorarverträge bis zum 31.8.2025. In diesem Zeitraum unterstützt die IKK Südwest das Projekt finanziell nach Maßgabe des Kooperationsvertrages mit dem MUKMAV.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und Ziff. VI.3)
Nationale Registrierungsnummer: 24fc2f65-9a1f-432c-ace7-f85bd06cb752
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 23
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vzabtd@soziales-saarland.de📧
Telefon: +49 6815013313📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens entschieden, muss...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens entschieden, muss er hiergegen spätestens bis zum Ablauf des Tages vor dem Datum des von ihm gewünschten Vertragsbeitritts eine Rüge bei der Auftraggeberin einlegen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 237-744406 (2024-12-04)