Open House "Online-Psychotherapie"

GWQ ServicePlus AG

Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mittels videobasierten Online-Psychotherapie. Primäre Aufgabe des Vertragspartners ist, für jeden am Versorgungsvertrag teilnehmenden Versicherten mittels videobasierter Online-Psychotherapie eine zeitnahe sowie bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Hierdurch sollen bestehen Versorgungsengpässe, insbesondere aufgrund langer Wartezeiten sowie eingeschränkter Zugangsmöglichkeiten infolge regionaler Gegebenheiten oder individueller Mobilitätseinschränkungen vermieden und eine möglichst niedrigschwellige und frühzeitige Behandlung sichergestellt werden. Die Teilnahme für die Versicherten bleibt hierbei freiwillig. Als Voraussetzung für die Vergütung muss die Teilnahme messbar bzw. nachweisbar sein. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mittels videobasierter Online-Psychotherapie gem. § 140a SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Dabei ist eine niederschwellige, qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung sicherzustellen. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Die Krankenkassen entscheiden eigenständig, welchem Vertrag sie beitreten möchten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich später an dem Vertrag teilnehmen. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem Vertrag beitreten, erklären sie diesen Beitritt ausschließlich gegenüber der GWQ ServicePlus AG.

Deadline

Deadline 2028-05-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Open House "Online-Psychotherapie"
Referenznummer: 24-25 (600)
Kurze Beschreibung:
Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mittels videobasierten Online-Psychotherapie. Primäre Aufgabe des Vertragspartners ist, für jeden am Versorgungsvertrag teilnehmenden Versicherten mittels videobasierter Online-Psychotherapie eine zeitnahe sowie bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Hierdurch sollen bestehen Versorgungsengpässe, insbesondere aufgrund langer Wartezeiten sowie eingeschränkter Zugangsmöglichkeiten infolge regionaler Gegebenheiten oder individueller Mobilitätseinschränkungen vermieden und eine möglichst niedrigschwellige und frühzeitige Behandlung sichergestellt werden. Die Teilnahme für die Versicherten bleibt hierbei freiwillig. Als Voraussetzung für die Vergütung muss die Teilnahme messbar bzw. nachweisbar sein. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mittels videobasierter Online-Psychotherapie gem. § 140a SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Dabei ist eine niederschwellige, qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung sicherzustellen. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Die Krankenkassen entscheiden eigenständig, welchem Vertrag sie beitreten möchten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich später an dem Vertrag teilnehmen. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem Vertrag beitreten, erklären sie diesen Beitritt ausschließlich gegenüber der GWQ ServicePlus AG.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 24-25 (600)
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V über die Versorgung von Versicherten mittels videobasierter Online-Psychotherapie im Rahmen eines sogenannten Open-House Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Anbietern jederzeit der Abschluss bzw. Beitritt zu dem Vertrag angeboten. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt, einzelnen Vertragspartnern wird keine Exklusivität zugesichert. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit allen Anbietern, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen und dies durch ihre Unterschrift auf den auszufüllenden Erklärungen bzw. dem Vertrag bestätigt haben.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 24 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend ist, ist damit nicht verbunden; Interessierte Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die geforderten Nachweise einreichen und den Vertrag anfordern. Die Teilnahmeunterlagen können auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für die Übersendung und den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt einreicht. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der geforderten Nachweise/Unterzeichnung der geforderten Erklärungen dokumentiert, kann den Vertrag abschließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Vor dem Hintergrund des bis zum Ablauf der Angebotsfrist jederzeit möglichen Vertragsabschlusses ist es zu verstehen, dass der Termin unter "Bedingungen für die Öffnung der Angebote/Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung" zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist liegt.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2028-05-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): 26.05.2026 12 Uhr
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: 26.05.2026 12 Uhr
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Keine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Der Anbieter muss nachweisen, in der Lage zu sein, jedem teilnehmenden Versicherten eine videobasierte Online-Psychotherapie inklusive Diagnostik anzubieten. Hierbei sind die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu berücksichtigen sowie die sich aus den Berufsordnungen der Psychotherapeutenkammern der Bundesländer ergebenden Vorgaben einzuhalten. 2. Der Anbieter muss sicherstellen, dass die therapeutischen Leistungen nur durch fachlich qualifizierte Leistungserbringer erbracht werden. Für die Durchführung der jeweils gewählten Therapieform müssen die erforderlichen Qualifikationen des Leistungserbringers vorliegen. 2. Erklärung, dass der Anbieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über eine mindestens einjährige Geschäftstätigkeit im deutschen Gesundheitswesen verfügt. Zusätzlich ist als Nachweis eine Kopie des Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate) einzureichen 3. Vorlage des Nachweises, dass das Angebot über eine technische Ausstattung nach anerkannten Standards (zertifizierte Videodienste gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz, Datenschutzkonzept) verfügt. 4. Eigenerklärung, dass der Anbieter ein Netzwerk von psychologischen Psychotherapeuten bzw. ärztlichen Psychotherapeuten / Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie mit geeigneter Fachkunde vorhält, mit dem Ziel videobasierte Online-Psychotherapie anzubieten. Des Weiteren wird gewährleistet, dass der Anbieter in der Lage ist, einen persönlichen User-Support zu gewährleisten. 5. Eigenerklärung, dass der Anbieter den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Vorgaben der DSGVO, des BDSG und den Regelungen des SGB entspricht und verantwortlich im Sinne der DSGVO ist.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GWQ ServicePlus AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 258895210
Postanschrift: Ria-Thiele-Str. 2a
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Team Legal
E-Mail: gwq-vertragsservice@gwq-serviceplus.de 📧
Telefon: 0211-758498-0 📞
URL: https://www.gwq-serviceplus.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZMN1G/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZMN1G 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZMN1G 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZMN1G#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 022894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. (3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 1 000 Euro und höchstens 10 Millionen Euro. § 61 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 096-344331 (2026-05-19)