Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen
Ziel von Qualitätsverträgen ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.
Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die AOK Niedersachsen zeitlich befristete Qualitätsverträge für den oben (Abschnitt II.1.1)) genannten Leistungsbereich mit Krankenhäusern in Niedersachsen zu schließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-25.
Auftragsbekanntmachung (2022-08-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale-vergabestelle@nds.aok.de📧
Fax: +49 51128533-15229 📠
Region: Niedersachsen🏙️
URL: http://aok-niedersachsen.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://aok-niedersachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren...”
Titel
Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen
2022-035-BB
Ziel von Qualitätsverträgen ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.
Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die AOK Niedersachsen zeitlich befristete Qualitätsverträge für den oben (Abschnitt II.1.1)) genannten Leistungsbereich mit Krankenhäusern in Niedersachsen zu schließen.
1️⃣
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krankenhäuser in Niedersachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel ist es, durch den Qualitätsvertrag das postoperative Delirrisiko bei Menschen ab Vollendung des 65. Lebensjahres durch geeignete Maßnahmen während des...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel ist es, durch den Qualitätsvertrag das postoperative Delirrisiko bei Menschen ab Vollendung des 65. Lebensjahres durch geeignete Maßnahmen während des stationären Aufenthalts zu senken, den Eintritt des Risikos zu vermeiden und die Versorgung betroffener Patientinnen/Patienten zu verbessern. Die kognitiven und physischen Funktionen und somit die Selbstständigkeit der Patientinnen/Patienten sollen erhalten werden, um eine drohende Pflegebedürftigkeit oder Institutionalisierung zu vermeiden. Darüber hinaus soll durch diesen Qualitätsvertrag eine Sensibilisierung des Personals für die Vermeidung, Erkennung und Behandlung des postoperativen Delirs allgemein gefördert werden. Rechtsgrundlage für den Qualitätsvertrag ist § 110a SGB V i.V.m. § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V für den vom G-BA festgelegten Leistungsbereich „Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten“. Der Qualitätsvertrag enthält die Regelungen über die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, sowie die Teilnahme der Versicherten.
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren. Das Open-House-Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten.
Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung ist maximal zwei Mal für jeweils ein Jahr möglich, längstens jedoch bis zum Inkrafttreten eines Beschlusses des G-BA über Empfehlungen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Verlängerung ist maximal zwei Mal für jeweils ein Jahr möglich, längstens jedoch bis zum Inkrafttreten eines Beschlusses des G-BA über Empfehlungen gemäß § 136b Abs. 8 Satz 3 SGB V. Während des Verlängerungszeitraumes sind vom Krankenhaus keine Daten für die Evaluation mehr zu erheben und zu übermitteln. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten vor, die dann vertragsrechtlich unter Beachtung...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten vor, die dann vertragsrechtlich unter Beachtung der vergaberechtlichen Grenzen bewältigt werden.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.9.2022 ist der 1.10.2022. Spätere Vertragsschlüsse sind mit Wirkung zum...”
Zusätzliche Informationen
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.9.2022 ist der 1.10.2022. Spätere Vertragsschlüsse sind mit Wirkung zum Beginn eines Kalendermonats möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Beitrittsanträgen ist der 15.6.2023 für einen Vertragsstart zum 1.7.2023. Der Abschluss der Verträge steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel (EUR 0,30/Vers. 2022)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zur Eignung,
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zur Eignung,
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Leistungserbringer keinen solchen Nachweis erbringen, hat der Leistungserbringer zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
“Die Leistungserbringer müssen alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage erfüllen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende strukturelle Voraussetzungen sind kumulativ vom Krankenhaus zu erfüllen:
o Das Krankenhaus hat eine Zulassung nach § 108 SGB V.
o Das Krankenhaus...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende strukturelle Voraussetzungen sind kumulativ vom Krankenhaus zu erfüllen:
o Das Krankenhaus hat eine Zulassung nach § 108 SGB V.
o Das Krankenhaus hat seinen Standort in Niedersachsen.
o Die Behandlung der Patientinnen/Patienten erfolgt in Niedersachsen.
Die Behandlung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team, dem alle Professionen angehören, die zur Erfüllung der ausgewählten Behandlungsmodule erforderlich sind. Die erforderlichen personellen Ressourcen für die erforderliche Evaluation einschließlich der Nullwertmessung sind vom Krankenhaus bereit zu stellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Leistungserbringer müssen alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage erfüllen.” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassene Krankenhäuser gem. § 108 SGB V.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Vertrag ist schwebend unwirksam bis zum Tag der erfolgreichen Registrierung durch das IQTIG. Sollte eine Registrierung durch das IQTIG endgültig nicht...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Vertrag ist schwebend unwirksam bis zum Tag der erfolgreichen Registrierung durch das IQTIG. Sollte eine Registrierung durch das IQTIG endgültig nicht erfolgen, gilt dieser Vertrag als nicht zustande gekommen.
Verpflichtung zur Angabe der beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind und Angabe des Namens eines festen Ansprechpartners.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Frühestmöglicher Vertragsstart zwecks Versorgung. Die Fristen sind angemessen.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 999
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: § 110a SGB V
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 055-142489
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-30
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.10.2022 und danach jeweils zum 1. eines Kalendermonats. Die letzte Möglichkeit zum Beitritt ist zum 1.7.2023 (Vertragsstart)
“Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes...”
Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:
1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open-House-Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können.
2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen unverzüglich an die interessierten Leistungserbringer.
3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1. Oktober 2022) spätestens am 15. September 2022, 12 Uhr, im Original unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalendermonats sind die Unterlagen spätestens am letzten Tag des mittleren Monats, der dem Beitrittsdatum vorausgeht, einzureichen. Eine Übermittlung per E-Mail vorab wahrt diese Fristen.
5. Rechtzeitig bis zum 15.9.2022, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 30.9.2022 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.9.2022 und dem 29.9.2022 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 166-471657 (2022-08-25)
Ergänzende Angaben (2022-09-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 166-471657
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Alter Wert
Text:
“5. Rechtzeitig bis zum 15.9.2022, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 30.9.2022 und informiert die interessierten...”
Text
5. Rechtzeitig bis zum 15.9.2022, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 30.9.2022 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.9.2022 und dem 29.9.2022 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“5. Rechtzeitig bis zum 15.9.2022, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 30.9.2022 und informiert die interessierten...”
Text
5. Rechtzeitig bis zum 15.9.2022, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 30.9.2022 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.9.2022 und dem 29.9.2022 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des Kalendermonats, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 171-485539 (2022-09-01)
Ergänzende Angaben (2023-06-01)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Alter Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.9.2022 ist der 1.10.2022. Spätere Vertragsschlüsse sind mit Wirkung zum...”
Text
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.9.2022 ist der 1.10.2022. Spätere Vertragsschlüsse sind mit Wirkung zum Beginn eines Kalendermonats möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Beitrittsanträgen ist der 15.6.2023 für einen Vertragsstart zum 1.7.2023. Der Abschluss der Verträge steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel (EUR 0,30/Vers. 2022)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.9.2022 ist der 1.10.2022. Spätere Vertragsschlüsse sind mit Wirkung zum...”
Text
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.9.2022 ist der 1.10.2022. Spätere Vertragsschlüsse sind mit Wirkung zum Beginn eines Kalendermonats möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Beitrittsanträgen ist der 15.12.2023 für einen Vertragsstart zum 1.1.2024. Der Abschluss der Verträge steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel (EUR 0,30/Vers. 2022)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2023-06-15 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-12-15 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Alter Wert
Datum: 2023-06-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-12-31 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Datum: 2023-06-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-12-31 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2023/S 107-336785 (2023-06-01)