Open House-Verträge für Verbandmittel

AOK NordWest. Die Gesundheitskasse

Abschluss nicht-exklusiver Verträge mit Leistungserbringern über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verbandsmaterial
Referenznummer: 2023-06-12-NW-DRA-Open House
Kurze Beschreibung:
“Abschluss nicht-exklusiver Verträge mit Leistungserbringern über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verbandsmaterial 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postleitzahl: 44269
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: openhouse@nw.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK63VE/documents 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2025-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-16 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 115-361461
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen

“1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie...”    Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK NW mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im...”    Mehr anzeigen

“Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der...”    Mehr anzeigen
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“(Preisgruppe) (Produktgruppe) (VDB-Gruppe)”

“I Alginate 354001”

“II Hydrofaser 354002”

“III Gelkompressen 354003”

“IV Hydrokolloide 354004”

“V Schaumstoffe 354006”

“VI Superabsorber (354005) 3540/354016”

“VII Carbonhaltig 35401105”

“VIII Silberhaltig 35401110”

“IX Salbenkompressen 350415”

“X Klebemull 3523”

“XI Klebemull elastisch 3523”

“Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.”
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK NordWest. Die Gesundheitskasse Kopenhagener Str. 1 44269 Dortmund”

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“(1) Angebotsformblatt/Interessenbekundung;”

“(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;”
Mehr anzeigen (2)
“(3) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen;”

“(4) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der Handwerksrolle oder im...”    Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 99
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2025-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 16:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK63VE/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen

“1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie...”    Mehr anzeigen

“Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden”
Mehr anzeigen (8)
“Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen”

“Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses”

“Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche...”    Mehr anzeigen

“2) Die unter IV.1.3) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes auszufüllen.”

“3) Interessierte Leistungserbringer können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse den Vertrag anfordern, nachdem sie dort die sonstigen...”    Mehr anzeigen

“4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse...”    Mehr anzeigen

“5) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.06.2025 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass...”    Mehr anzeigen

“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK63VE”

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”    Mehr anzeigen

“§ 135 Unwirksamkeit:”
Mehr anzeigen (7)
“(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:”

“1. gegen § 134 verstoßen hat oder”

“2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes...”    Mehr anzeigen

“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der...”    Mehr anzeigen

“§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:”

“(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu...”    Mehr anzeigen

“(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).".”
Quelle: OJS 2023/S 115-361461 (2023-06-12)