Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) sowie Abfällen a.n.g. (Abfallschlüssel 190899) für die Jahre 2027 bis 2030 in folgenden Losen: Los 1 - Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „stichfestes Material“, 800 – 1.200 t/a, Anlieferung in Containern (NV-Fahrzeug) Los 2 - Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“, 900 – 1.400 t/a, Anlieferung in Saugwagen (Fremdfirma) Los 3 - Abfälle a. n. g. (Abfallschlüssel 19 08 99) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“, 250 – 550 t/a, Anlieferung in Saugwagen (Fremdfirma) (Bei diesen Abfällen handelt es sich um Sand – ähnlich Sandfangrückständen – mit abwassertypischen Verunreinigungen, der bei der Instandhaltung z. B. von Faulräumen, Schlammspeichern, Regenüberlauf-/Regenrückhaltebecken usw. auf den Betriebsanlagen des Niersverbands anfällt)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-31.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ordnungsgemäßen Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) und Abfällen a.n.g. (Abfallschlüssel 190899), Auftragszeitraum: 2027 - 2030
Referenznummer: 100.453
Kurze Beschreibung:
Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) sowie Abfällen a.n.g. (Abfallschlüssel 190899) für die Jahre 2027 bis 2030 in folgenden Losen:
Los 1 - Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „stichfestes Material“, 800 – 1.200 t/a,
Anlieferung in Containern (NV-Fahrzeug)
Los 2 - Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“, 900 – 1.400 t/a,
Anlieferung in Saugwagen (Fremdfirma)
Los 3 - Abfälle a. n. g. (Abfallschlüssel 19 08 99) von diversen Betriebsanlagen des
Niersverbands, „wässriges Material“, 250 – 550 t/a,
Anlieferung in Saugwagen (Fremdfirma)
(Bei diesen Abfällen handelt es sich um Sand – ähnlich Sandfangrückständen – mit abwassertypischen Verunreinigungen, der bei der Instandhaltung z. B. von Faulräumen, Schlammspeichern, Regenüberlauf-/Regenrückhaltebecken usw. auf den Betriebsanlagen des Niersverbands anfällt)
Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) sowie Abfällen a.n.g. (Abfallschlüssel 190899) für die Jahre 2027 bis 2030 in folgenden Losen:
Los 1 - Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „stichfestes Material“, 800 – 1.200 t/a,
Anlieferung in Containern (NV-Fahrzeug)
Los 2 - Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“, 900 – 1.400 t/a,
Anlieferung in Saugwagen (Fremdfirma)
Los 3 - Abfälle a. n. g. (Abfallschlüssel 19 08 99) von diversen Betriebsanlagen des
Niersverbands, „wässriges Material“, 250 – 550 t/a,
Anlieferung in Saugwagen (Fremdfirma)
(Bei diesen Abfällen handelt es sich um Sand – ähnlich Sandfangrückständen – mit abwassertypischen Verunreinigungen, der bei der Instandhaltung z. B. von Faulräumen, Schlammspeichern, Regenüberlauf-/Regenrückhaltebecken usw. auf den Betriebsanlagen des Niersverbands anfällt)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 100.453
Titel: Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „stichfestes Material“, 800 – 1.200 t/a,
Anlieferung in Containern (NV-Fahrzeug)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „stichfestes Material“ (Anlieferung in Abrollcontainern), Zeitraum der Anlieferung: 01.01.2027 bis 31.12.2030, Menge: 800 bis 1.200 t/Kalenderjahr
Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „stichfestes Material“ (Anlieferung in Abrollcontainern), Zeitraum der Anlieferung: 01.01.2027 bis 31.12.2030, Menge: 800 bis 1.200 t/Kalenderjahr
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Diverse Kläranlagen und Betriebsstellen des Niersverbands (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Viersen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Keine Verlängerung.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 100.453
Titel: Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“, 900 – 1.400 t/a,
Anlieferung in Saug-/Spülwagen
Beschreibung der Beschaffung:
Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“ (Anlieferung in Saug-/Spülwagen), Zeitraum der Anlieferung: 01.01.2027 bis 31.12.2030, Menge: 900 bis 1.400 t/Kalenderjahr
Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“ (Anlieferung in Saug-/Spülwagen), Zeitraum der Anlieferung: 01.01.2027 bis 31.12.2030, Menge: 900 bis 1.400 t/Kalenderjahr
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 100.453
Titel: Abfälle a.n.g. (Abfallschlüssel 19 08 99) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“, 250 – 550 t/a,
Anlieferung in Saug-/Spülwagen
Beschreibung der Beschaffung:
Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen a.n.g. (Abfallschlüssel 190899) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“ (Anlieferung in Saug-/Spülwagen), Zeitraum der Anlieferung: 01.01.2027 bis 31.12.2030, Menge: 250 bis 550 t/Kalenderjahr
(Hierbei handelt es sich um Sand (ähnlich Sandfangrückständen, mit abwassertypischen Verunreinigungen), der auf den Betriebsanlagen des Niersverbands bei der Instandhaltung z. B. von Faulräumen, Schlammspeichern, Regenüberlauf-/Regenrückhaltebecken usw. anfällt)
Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen a.n.g. (Abfallschlüssel 190899) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“ (Anlieferung in Saug-/Spülwagen), Zeitraum der Anlieferung: 01.01.2027 bis 31.12.2030, Menge: 250 bis 550 t/Kalenderjahr
(Hierbei handelt es sich um Sand (ähnlich Sandfangrückständen, mit abwassertypischen Verunreinigungen), der auf den Betriebsanlagen des Niersverbands bei der Instandhaltung z. B. von Faulräumen, Schlammspeichern, Regenüberlauf-/Regenrückhaltebecken usw. anfällt)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 117 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-06 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
d) Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc.; Eigenerklärung…
… Russlandsanktionen (separate Dateien)
e) Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb – für die zur Ausführung des Auftrags gemäß § 56 Abs. 2 KrWG notwendigen Tätigkeiten - für Abfälle mit der Abfallschlüsselnummer 190802 bzw. 190899 nach AVV.
Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung der Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals, Versicherungs-/Zahlungsbestätigung für die Betriebs-/Umwelthaftpflicht und die Kopie(n) der/des Genehmigungsbescheide(s) der Entsorgungsanlage(n) für die Entsorgung von Abfällen der AVV-Nr. 190802 bzw. 190899 vorzulegen.
Die Unterlagen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
… Russland-sanktionen (separate Dateien)
e) Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb – für die zur Ausführung des Auftrags gemäß § 56 Abs. 2 KrWG notwendigen Tätigkeiten - für Abfälle mit der Abfallschlüsselnummer 190802 bzw. 190899 nach AVV.
Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung der Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals, Versicherungs-/Zahlungsbestätigung für die Betriebs-/Umwelthaftpflicht und die Kopie(n) der/des Genehmigungsbescheide(s) der Entsorgungsanlage(n) für die Entsorgung von Abfällen der AVV-Nr. 190802 bzw. 190899 vorzulegen.
Die Unterlagen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter ist Mitglied der Berufsgenossenschaft
Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter ist Mitglied der Berufsgenossenschaft
Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes:
- Der Bieter ist im Handelsregister eingetragen.
- Der Bieter ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er wir nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seiner Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes:
- Der Bieter ist im Handelsregister eingetragen.
- Der Bieter ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er wir nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seiner Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb – für die zur Ausführung des Auftrags gemäß § 56 Abs. 2 KrWG notwendigen Tätigkeiten - für Abfälle mit der Abfallschlüsselnummer 190802 bzw. 190899 nach AVV.
Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung der Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals, Versicherungs-/Zahlungs¬bestätigung für die Betriebs-/Umwelthaftpflicht und die Kopie(n) der/des Genehmigungsbescheide(s) der Entsorgungsanlage(n) für die Entsorgung von Abfällen der AVV-Nr. 190802 bzw. 190899 vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb – für die zur Ausführung des Auftrags gemäß § 56 Abs. 2 KrWG notwendigen Tätigkeiten - für Abfälle mit der Abfallschlüsselnummer 190802 bzw. 190899 nach AVV.
Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung der Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals, Versicherungs-/Zahlungs¬bestätigung für die Betriebs-/Umwelthaftpflicht und die Kopie(n) der/des Genehmigungsbescheide(s) der Entsorgungsanlage(n) für die Entsorgung von Abfällen der AVV-Nr. 190802 bzw. 190899 vorzulegen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erklärt, dass er die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt, dass er die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niersverband
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Region: Viersen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de📧
Telefon: 000📞
Fax: 000 📠
URL: https://www.niersverband.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E51594383🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E51594383🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfallen c/o Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 05515-03004-07
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251 411-0📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 065-229328 (2026-03-31)