Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ortenau Klinikum: Vergabe einer Multi-Risk-Versicherung für den Klinik-Neubau in Achern
2023/1675”
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung zur Neuerrichtung des Ortenau Klinikum Achern samt Krankenpflegeschule und Personalwohnheim”
1️⃣
Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Achern
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsvertrag (kombinierte Bauversicherung) zur Neuer-richtung und schlüsselfertigen Inbetriebnahme des Ortenau...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsvertrag (kombinierte Bauversicherung) zur Neuer-richtung und schlüsselfertigen Inbetriebnahme des Ortenau Klinikum Achern samt einer Krankenpflegeschule und einem Personalwohnheim.
Der Versicherungsvertrag zur kombinierten Bauversicherung umfasst die Sparten Bauherren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung sowie Planungshaftpflichtversicherung.
Auf dem ca. 7,5 ha großen Gebiet, das im Norden des Stadtgebiets von Achern an der Grenze zum Nachbarort Sasbach gelegen ist, entsteht der neue Gesundheitscampus des Ortenau Klinikum
Achern. Die pavillonartige Campusstruktur nutzt das großzügige Baufeld gut aus, wobei dennoch die Gebäude, insbesondere der Kernbau, sehr kompakt sind, um eine großflächige Versiegelung zu vermeiden.
Mittig auf dem Gebiet befindet sich das Hauptgebäude, das als erstes realisiert wird und den Nukleus des Gesundheitscampus darstellt. Es sind strukturelle Erweiterungen zu beiden Seiten des Hauptgebäudes möglich, die mit diesem durch die Magistrale verbunden werden. Es sind Erweiterungsflächen für einen Baukörper mit Ärztehaus und Pflegeschule im Nord-Westen und eine Klinikerweiterung sowie einem Personalwohnheim im Süd-Osten vorgesehen.
Die vorläufigen Baukosten betragen rund 150 Mio. EUR (brutto).
Die Auftraggeberin ist Versicherungsnehmerin.
Mitversichert gelten
- die Grundstückseigentümer und/oder Bauherren sowie alle Beteiligungsunternehmen in der Funktion als Beteiligte am Projekt sowie per Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragte Dritte in der Funktion als Bauherrenvertreter;
- alle an dem versicherten Bauprojekt beteiligten Planer und Sonderfachleute, insbesondere Architekten, Planungsringe, Ingenieure, Projektmanager, -entwickler, -controller, -steuerer sowie Bauleiter, Sicherheitskoordinatoren, Sachverständige, BIM-Manager, BIM-Koordinatoren oder andere Sonderfachleute.
- alle mit der Ausführung der Arbeiten für das versicherte Bauvorhaben beauftragten Haupt-, Neben- und Nachunternehmer einschließlich Arbeitsgemeinschaften.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Angebotsfrist für die Einreichung des Erstangebots auf ca. zwei Wochen zu reduzieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2027-04-13 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Als geeignet gelten nur Unternehmen, welche die Mindestanforderungen Eignungskriterien erfüllen. Es werden grundsätzlich alle Verfahrensteilnehmer...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Als geeignet gelten nur Unternehmen, welche die Mindestanforderungen Eignungskriterien erfüllen. Es werden grundsätzlich alle Verfahrensteilnehmer zugelassen, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(2) Eigenerklärung, dass die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates besteht
(3) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung, dass das Unternehmen über ausreichende Bonität zur Erbringung der Leistung verfügt.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bei Bewerbung als Führungs-Versicherer: Eigenerklärung über das Bestehen von mind. 3 vergleichbaren Referenzen
Bei Bewerbern, die sich als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bei Bewerbung als Führungs-Versicherer: Eigenerklärung über das Bestehen von mind. 3 vergleichbaren Referenzen
Bei Bewerbern, die sich als Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen von dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches später als Führungs-Versicherer agieren wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Voraussetzungen an die Referenzen:
o Die Versicherungsverträge bestehen seit mind. 3 Jahren oder deren Vertragsende liegt nicht länger als 5 Jahre in der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Voraussetzungen an die Referenzen:
o Die Versicherungsverträge bestehen seit mind. 3 Jahren oder deren Vertragsende liegt nicht länger als 5 Jahre in der Vergangenheit.
o In den Versicherungsverträgen war der Bieter als Allein- oder Führungs-Versicherer beteiligt.
o Es handelt sich um vergleichbare Versicherungsverträge (kombinierte Bauversicherungen).
o Die Bausumme der versicherten Objekte in den Versicherungsverträgen betrug mind. 50 Mio. EUR.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist eine Verfahrensbeschreibung sowie Unterlagen der 2. Stufe (Angebotsphase). In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ68M3
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 155-494780 (2023-08-09)