Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderungen:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf (5, 2018 - 2022) Jahren ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge einzureichen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach
§ 43 HOAI, Lph. 8 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI für den Neubau, den Umbau oder den Ausbau einer HWS Anlage, wobei die Baumaßnahme eine Wertumfang von mehr als 500.000 EUR aufweisen muss.
Des Weiteren gilt hinsichtlich des Tätigkeitsbereiches, dass dieser sich auf die drei Leistungsbereiche
LB 211-01 (Erdbau)
LB 214-03 (Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten)
LB 411-03 (Oberbauschichten aus Asphalt)
bezieht.
Für jeden dieser Leistungsbereiche ist jeweils mindestens eine Referenz einzureichen, wobei die Referenz zum Leistungsbereich 211-01 "Erdbau" aus einem planfestgestellten Vorhaben stammen muss. Bei den übrigen Leistungsbereichen ist dies nicht erforderlich. Sofern mehrere Leistungsbereiche in einem Bauvorhaben überwacht wurden, können diese zusammengefasst werden.
Eine Referenz gilt als ausgeführt, wenn die VOB-Abnahm des LB vorliegt.
Grundsätzlich kann der Nachweis der Referenz als Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
Zur Förderung eines zügigen und effizienten Vergabeverfahrens wird jedoch um Verwendung des Referenzdeckblattes gebeten welches in Anlage 6 der Vergabeunterlagen auf Seite 3 zu finden ist.
II. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Mindestanforderung: Das Personal für die BOL und örtliche Bauüberwachung verfügt über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Diplom oder Master) einer für die Aufgabe passenden Fachrichtung (z. B. Bauingenieurwesen).
Die Nachweise der Ausbildung, Qualifikation, Weiterbildung usw. sind dem Angebot in Form einer Dritterklärung als Anlage beizufügen.