OU Elsterwerda (B 169), VKE 1231 / OU Plessa (B 169), VKE 1241, Vernetzungskonzept

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

OU Plessa (B 169), VKE 1241 OU Elsterwerda (B 169), VKE 1231 Vernetzungskonzept

Deadline

Deadline 2026-07-24

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: OU Elsterwerda (B 169), VKE 1231 / OU Plessa (B 169), VKE 1241, Vernetzungskonzept
Referenznummer: A123360101
Kurze Beschreibung:
OU Plessa (B 169), VKE 1241 OU Elsterwerda (B 169), VKE 1231 Vernetzungskonzept
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ost-West-Verbindung im Zuge der B 101 OU Elsterwerda und der B 169 OU Plessa ist Teil des großräumigen Streckenzuges zwischen dem Oberzentrum Leipzig und der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus und wird der Verbindungsfunktionsstufe I (VFS I) zugeordnet. Sie verknüpft als Teil des sogenannten „Südstranges der Leipzig-Lausitz-Trasse“ den Wirtschaftsraum Leipzig mit dem südlichen Brandenburg und seinen Mittelzentren Elsterwerda (in Funktionsteilung mit Bad Liebenwerda), Lauchhammer und Senftenberg. Darüber hinaus stellen die Maßnahmen gemeinsam mit dem geplanten Ausbau der B 169 zwischen Plessa und der A 13, Anschlussstelle Ruhland die Verknüpfung zum Netz der Bundesautobahnen (A 13) und den Metropolen Berlin und Dresden her. Die Ortsumgehung von Elsterwerda im Zuge der B 169 besitzt als Verbindung zwischen dem Mittelzentrum Elsterwerda und den im nördlichen Sachsen gelegenen Mittelzentren Riesa und Meißen eine überregionale Bedeutung und wird in die Verbindungsfunktionsstufe II (VFS II) eingestuft. Mit dem Netzschluss zur Leipzig-Lausitz-Trasse entsteht die verkehrliche Verknüpfung mit dem oben beschriebenen, großräumigen Streckenzug zwischen dem Oberzentrum Leipzig, der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus. Alle drei Maßnahmen wurden durch das Land Brandenburg als Einzelprojekte für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet. Im daraufhin vom Deutschen Bundestag am 02.12.2016 beschlossenen 6. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) sind die Vorhaben dem vordringlichen Bedarf zugeordnet. Auf der Grundlage der Linienbestimmung vom 18. Juni 2021 wurden Grobentwurfsplanungen für die Ortsumgehungen Elsterwerda und Plessa im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B 169 erarbeitet und eine verkehrswirtschaftliche Bewertung für das Gesamtprojekt durchgeführt. Die Kombination der Varianten A2 B101 OU Elsterwerda, C1 B 169 OU Elsterwerda sowie B2.1 B 169 OU Plessa Nord bildeten dabei das Gesamtprojekt. Im Ergebnis wurde die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Gesamtvorhabens als gering eingeschätzt, da das Projekt aufgrund der erheblich gestiegener Projektkosten an der Grenze der Bauwürdigkeit liegt. Ausschlaggebend für die Kostenentwicklung ist neben den stark gestiegenen Baupreisen die gemäß der vertieften Planung zusätzliche Erfordernis weiterer Brückenbauwerke und umfangreicher Erdbauarbeiten. Dadurch ergibt sich in der Gesamtbetrachtung eine grenzwertige Projektwirtschaftlichkeit. Maßgeblich war dafür vor allem die B2.1 B 169 OU Plessa Nord. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat deshalb die DEGES mit Untersuchungen zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit beauftragt. Dabei wurde für die B169 OU Plessa eine südliche Umfahrung geprüft (B6) sowie für die B 169 OU Elsterwerda auch eine östliche Umfahrung von Kahla (C2). Die verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, da die bisherigen Ergebnisse mit einer Projektprognose 2040 zu validieren. Im Ergebnis der Untersuchung zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit ist die Variantenkombination A2/B6 rein verkehrswirtschaftlich als Vorzugsvariante und planerisch weiter zu verfolgende Lösung zu benennen. Eine Bauwürdigkeit ist auch bei der Variantenkombination A2/C2 gegeben, wobei hier die prognostizierte Mehrbelastung im Zuge der OD Plessa kritisch zu bewerten ist. Derzeit werden neben der Variante A2 als Vorzugsvarianten die Varianten B6 und C2 planerisch weiterverfolgt. In Vorbereitung auf die anstehenden weiteren Entwurfsplanungen ist für die Variante B6 B 169 OU Plessa Nord und C2 B 169 OU Elsterwerda ein Vernetzungskonzept aufzustellen. Für die A2 B101 OU Elsterwerda wurde bereits ein Vernetzungskonzept erstellt. Bei den Varianten B6 und C2 sind die Planungsabsichten des Landesamtes für Umwelt (LfU) bezüglich des Hochwasserschutzes in der Elsteraue von Bedeutung. Diese wurden durch das Aufstellen einer mit der Straßenplanung abgestimmten „Machbarkeitsstudie Kombination Hochwasserschutz/Verkehrsanlagen“ vertiefend betrachtet und berücksichtigt. Durch das LfU wird der Fokus bei der Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementplanungen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster auf einen Ortslagenschutz gelegt. Bei der geplanten Ortsumgehung B 169, OU Plessa handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen) mit der abschnittsweisen Anordnung zusätzlicher Überholfahrstreifen. Die im Rahmen der vorliegenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung beleuchteten Varianten der geplanten B 169 Ortsumgehung Plessa verlaufen in West-Ost-Richtung südlich der Stadt. Sie beginnen westlich von Plessa bei Betriebskilometer 1,790 bzw. 2,600 des Abschnittes 260. Das Bauende befindet sich variantenunabhängig östlich von Plessa bei Betriebskilometer 3,793 des Abschnittes 240. Die Ortsumgehung weist variantenabhängig Baulängen von 5,260 km bzw. 6,050 km auf und wird mit einem Regelquerschnitt RQ 11,5+ errichtet. Vorgesehen ist eine Betriebsform mit einem 1-bahnigen, 2-streifigen Querschnitt. Um ein gesichertes Überholen zu ermöglichen, werden im Zuge der Ortsumgehung zwei dreistreifige Überholabschnitte (einer je Richtung) angeordnet. Diese weisen Längen von 770 m bzw. 880 m auf. Die Projektprognose für das Jahr 2030 weist für die Ortsumgehung Plessa eine durchschnittliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) von 9.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil (SV) von 9 % aus. Bei der Ortsumgehung B 169, OU Elsterwerda handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen). Die geplante B 169 Ortsumgehung Elsterwerda verläuft in Süd-Nord-Richtung südöstlich und östlich der Stadt. Sie beginnt bei Betriebskilometer 0,691 des Abschnittes 025 der B 101. Die Vorzugsvariante der Trasse verläuft östlich von Kahla und bindet an die bestehende B 169 bzw. die geplante B 101, OU Elsterwerda a
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Elbe-Elster, DE407
Postanschrift: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Postleitzahl: 10117
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 8 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-24 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-24 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: s. Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: gemäß § 45 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: gemäß § 44 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 & § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@deges.de 📧
Telefon: +49 30-20243-355 📞
Fax: +49 30-20243-791 📠
URL: https://www.deges.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.deges.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ed4d741ea-7ae844ec2df0d9c 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.deges.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Vergabeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Angebotsprüfung und -wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331 866 1719 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: DEGES - Abt. R5
Nationale Registrierungsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
E-Mail: vergabe@deges.de 📧
Telefon: +49 3020243355 📞
Fax: +49 3020243791 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 119-430945 (2026-06-22)