Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
angemeldet hat,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem
Angebot
die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.