Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A: Mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen:
Erklärungen nach EU VOB/A
a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
b) Erklärung in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein.
c) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
a) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes
b) Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gem. § 12 des Landesvergabegesetzes
c) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetze
d) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung gemäß § 5 Landesvergabegesetz i.V.m. § 2 der Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
Hinweis: Die "Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes", die den Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügt sind, werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
B: Vorlage von Nachweisen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist
Nicht präqualifizierte Unternehmen, der Angebote in die engere Wahl kommen haben auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist zu den vorgenannten Erklärungen folgende Nachweise zu erbringen
a) Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zutreffend).
b) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend).
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist). Im Original soweit nur als Original gültig.
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Im Original soweit nur als Original gültig.
e) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Im Original soweit nur als Original gültig.
f) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen. Im Original soweit nur als Original gültig.
g) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
h) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.
i) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
C: Hinweise zur Form der Eigenerklärungen und den zu erbringenden Nachweisen
• Die Erklärungen gem. A) nach EU VOB/A sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben.
• Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind auf gesondertes Verlangen die unter B) genannten Nachweise zu erbringen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
• Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen.
• Die Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz sind sowohl von nicht präqualifizierten Unternehmen, auch von präqualifizierten Unternehmen einzureichen. Die für die Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz zu verwenden Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen gilt folgendes: Die Erklärungen für die anderen Unternehmen gem. A) nach EU VOB/A sind auf gesondertes Verlangen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben. Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind für die anderen Unternehmen des Weiteren die unter B) genannten Nachweise zu erbringen. Für andere Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegelegt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz sind sowohl für nicht präqualifizierte andere Unternehmen, auch für präqualifizierte andere Unternehmen einzureichen. Die für die Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz zu verwenden Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
• Beabsichtigt der Bieter sich der Befähigung zur Berufsausübung anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er diese Unternehmen in seinem Angebot benennen.
• Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.