Ozeanographische Hindcast-Modellierung (HiMod) im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der AWZ der Nordsee und Ostsee (nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 des BSH
Gemäß dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) werden mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bestimmte Flächen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee für die Errichtung von Offshore-Windparks ausgewiesen.Zur Erleichterung der Gebotsberechnung ist unter anderem vorgesehen, dass das BSH „Berichte über die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchende Fläche“ erstellt, siehe § 10 Abs. 1 WindSeeG. Der Bericht zu den ozeanographischen Verhältnissen auf einer vorzuuntersuchenden Fläche umfasst Informationen zu Seegang und Hydrodynamik (Strömung, Wasserstand und Seewassercharakteristik). Hierfür werden in-situ-Messdaten und Modelldaten herangezogen, zusammengeführt und statistisch ausgewertet. Ziel der vorliegenden Vertragsleistungen ist die Durchführung von multidekadischen Modellrechnungen für die Nordsee und Ostsee, um die ozeanographischen Verhältnisse in der gesamten deutschen AWZ für einen möglichst langen Zeitraum repräsentativ abzubilden und somit langzeitliche Schwankungen sowie Wiederkehrperioden für Extremereignisse erfassen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwurfsmodellierung
Referenznummer: 1114/002/01568
Kurze Beschreibung:
Gemäß dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) werden mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bestimmte Flächen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee für die Errichtung von Offshore-Windparks ausgewiesen.Zur Erleichterung der Gebotsberechnung ist unter anderem vorgesehen, dass das BSH „Berichte über die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchende Fläche“ erstellt, siehe § 10 Abs. 1 WindSeeG.
Der Bericht zu den ozeanographischen Verhältnissen auf einer vorzuuntersuchenden Fläche umfasst Informationen zu Seegang und Hydrodynamik (Strömung, Wasserstand und Seewassercharakteristik). Hierfür werden in-situ-Messdaten und Modelldaten herangezogen, zusammengeführt und statistisch ausgewertet.
Ziel der vorliegenden Vertragsleistungen ist die Durchführung von multidekadischen Modellrechnungen für die Nordsee und Ostsee, um die ozeanographischen Verhältnisse in der gesamten deutschen AWZ für einen möglichst langen Zeitraum repräsentativ abzubilden und somit langzeitliche Schwankungen sowie Wiederkehrperioden für Extremereignisse erfassen zu können.
Gemäß dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) werden mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bestimmte Flächen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee für die Errichtung von Offshore-Windparks ausgewiesen.Zur Erleichterung der Gebotsberechnung ist unter anderem vorgesehen, dass das BSH „Berichte über die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchende Fläche“ erstellt, siehe § 10 Abs. 1 WindSeeG.
Der Bericht zu den ozeanographischen Verhältnissen auf einer vorzuuntersuchenden Fläche umfasst Informationen zu Seegang und Hydrodynamik (Strömung, Wasserstand und Seewassercharakteristik). Hierfür werden in-situ-Messdaten und Modelldaten herangezogen, zusammengeführt und statistisch ausgewertet.
Ziel der vorliegenden Vertragsleistungen ist die Durchführung von multidekadischen Modellrechnungen für die Nordsee und Ostsee, um die ozeanographischen Verhältnisse in der gesamten deutschen AWZ für einen möglichst langen Zeitraum repräsentativ abzubilden und somit langzeitliche Schwankungen sowie Wiederkehrperioden für Extremereignisse erfassen zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwurfsmodellierung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ozeanografische und hydrologische Untersuchungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-411278
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
ZUM VERFAHRENSABLAUF:
Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb abgehalten. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen geprüft und anhand der Eignungskriterien bewertet. Anschließend sind alle geeigneten Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot inklusive aller mit dem Angebot einzureichender Unterlagen abzugeben. Die Angebote werden anhand der mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes versendeten Kriterien bewertet und der Bieter mit dem bestbewerteten Angebot erhält den Zuschlag.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN:
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
DATENSCHUTZ:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
ZUM VERFAHRENSABLAUF:
Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb abgehalten. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen geprüft und anhand der Eignungskriterien bewertet. Anschließend sind alle geeigneten Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot inklusive aller mit dem Angebot einzureichender Unterlagen abzugeben. Die Angebote werden anhand der mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes versendeten Kriterien bewertet und der Bieter mit dem bestbewerteten Angebot erhält den Zuschlag.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN:
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
DATENSCHUTZ:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Gemäß dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) werden mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bestimmte Flächen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee für die Errichtung von Offshore-Windparks ausgewiesen.Zur Erleichterung der Gebotsberechnung ist unter anderem vorgesehen, dass das BSH „Berichte über die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchende Fläche“ erstellt, siehe § 10 Abs. 1 WindSeeG.
Gemäß dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) werden mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bestimmte Flächen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee für die Errichtung von Offshore-Windparks ausgewiesen.Zur Erleichterung der Gebotsberechnung ist unter anderem vorgesehen, dass das BSH „Berichte über die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchende Fläche“ erstellt, siehe § 10 Abs. 1 WindSeeG.
Der Bericht zu den ozeanographischen Verhältnissen auf einer vorzuuntersuchenden Fläche umfasst Informationen zu Seegang und Hydrodynamik (Strömung, Wasserstand und Seewassercharakteristik). Hierfür werden in-situ-Messdaten und Modelldaten herangezogen, zusammengeführt und statistisch ausgewertet.
Der Bericht zu den ozeanographischen Verhältnissen auf einer vorzuuntersuchenden Fläche umfasst Informationen zu Seegang und Hydrodynamik (Strömung, Wasserstand und Seewassercharakteristik). Hierfür werden in-situ-Messdaten und Modelldaten herangezogen, zusammengeführt und statistisch ausgewertet.
Ziel der vorliegenden Vertragsleistungen ist die Durchführung von multidekadischen Modellrechnungen für die Nordsee und Ostsee, um die ozeanographischen Verhältnisse in der gesamten deutschen AWZ für einen möglichst langen Zeitraum repräsentativ abzubilden und somit langzeitliche Schwankungen sowie Wiederkehrperioden für Extremereignisse erfassen zu können.
Ziel der vorliegenden Vertragsleistungen ist die Durchführung von multidekadischen Modellrechnungen für die Nordsee und Ostsee, um die ozeanographischen Verhältnisse in der gesamten deutschen AWZ für einen möglichst langen Zeitraum repräsentativ abzubilden und somit langzeitliche Schwankungen sowie Wiederkehrperioden für Extremereignisse erfassen zu können.
Es müssen die folgenden Leistungen der Leistungsstufe 1 erbracht werden:
- hochaufgelöste Hindcast-Modellierung des Seegangs und der Hydrodynamik für die Nordsee und Ostsee mit Fokus auf die deutsche AWZ,
- Validierung der Modelldaten,
- Bereitstellung der Modelldaten für definierte Regionen der Nordsee und Ostsee,
- Begleitende Auswertung und Erstellung von Zwischenberichten,
- Erstellung eines Abschlussberichts auf Grundlage einer Gesamtauswertung.
Zusätzlich sind folgende Leistungen als zusätzliche Leistungsstufen (Bedarfspositionen) vorgesehen:
- Hindcast-Simulationen mit Windparkeffekten
Weiterführende Informationen entnehmen Sie der hier beigefügten Leistungsbeschreibung für den Teilnahmewettbewerb.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum des Jahres November 2027 bis, der genaue Zeitraum wird dann bekanntgegeben, in Art und Umfang für andere Lokationen der Nord- und Ostsee. Die gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen, an denselben Auftragnehmer, ohne weitere Ausschreibung vergeben werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum des Jahres November 2027 bis, der genaue Zeitraum wird dann bekanntgegeben, in Art und Umfang für andere Lokationen der Nord- und Ostsee. Die gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen, an denselben Auftragnehmer, ohne weitere Ausschreibung vergeben werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des ausführenden Auftragnehmers.
- im Zuge der Angebotsphase werden die konkreten Vertragsbedingungen bekanntgegeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur Angbebotsabgabe wird unter Vorbehalt eines der Eignungsanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrags mindestens 1 Bewerber zur Teilnahme aufgefordert. Eine Höchstzahl gibt es nicht. Alle nach Prüfung für geeigenet befundenen Teilnahmeanträge werden bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Angbebotsabgabe wird unter Vorbehalt eines der Eignungsanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrags mindestens 1 Bewerber zur Teilnahme aufgefordert. Eine Höchstzahl gibt es nicht. Alle nach Prüfung für geeigenet befundenen Teilnahmeanträge werden bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots berücksichtigt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-08-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
ZUM VERFAHRENSABLAUF:
Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb abgehalten. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen geprüft und anhand der Eignungskriterien bewertet. Anschließend sind alle geeigneten Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot inklusive aller mit dem Angebot einzureichender Unterlagen abzugeben. Die Angebote werden anhand der mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes versendeten Kriterien bewertet und der Bieter mit dem bestbewerteten Angebot erhält den Zuschlag.
Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb abgehalten. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen geprüft und anhand der Eignungskriterien bewertet. Anschließend sind alle geeigneten Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot inklusive aller mit dem Angebot einzureichender Unterlagen abzugeben. Die Angebote werden anhand der mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes versendeten Kriterien bewertet und der Bieter mit dem bestbewerteten Angebot erhält den Zuschlag.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN:
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
DATENSCHUTZ:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.