P 1004 - Entwicklung einer Evaluierungstestsuite für mobile Dokumentenprüfapps (EvalMobDok)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

In diesem Projekt wird ein Prozess und eine Testsuite zur (teil)automatisierten Evaluierung der Qualität und Konformität zur BSI TR-03135 von mobilen Dokumentenprüfapps entwickelt werden. Der Bedarf dafür ergibt sich insbesondere aus der vermehrten Nutzung mobiler Endgeräte zur Dokumentenprüfung und der wachsenden Anzahl an Dokumentenprüfapps unbekannter Qualität. Die Testsuite kann dabei auf mindestens zwei grundsätzlich verschiedene Arten gestaltet sein. Entweder handelt es sich um eine reine Emulationssoftware in der Dokumentenprüfapps ausgeführt werden oder die Dokumentenprüfapps werden auf ein Smartphone installiert und mit entsprechenden physischen Schnittstellen (RFID- Antenne, Bildschirm für die Kamera) bespielt. Unabhängig davon wird ein möglichst hoher Grad an Automatisierung angestrebt. Dazu soll der zu entwickelnde Prozess in Kombination mit der zu entwickelnden Testsuite strukturierte und reproduzierbare Bewertungen von Dokumentenprüfapps mit minimalem Aufwand ermöglichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: P 1004 - Entwicklung einer Evaluierungstestsuite für mobile Dokumentenprüfapps (EvalMobDok)
Referenznummer: P1004
Kurze Beschreibung:
In diesem Projekt wird ein Prozess und eine Testsuite zur (teil)automatisierten Evaluierung der Qualität und Konformität zur BSI TR-03135 von mobilen Dokumentenprüfapps entwickelt werden. Der Bedarf dafür ergibt sich insbesondere aus der vermehrten Nutzung mobiler Endgeräte zur Dokumentenprüfung und der wachsenden Anzahl an Dokumentenprüfapps unbekannter Qualität. Die Testsuite kann dabei auf mindestens zwei grundsätzlich verschiedene Arten gestaltet sein. Entweder handelt es sich um eine reine Emulationssoftware in der Dokumentenprüfapps ausgeführt werden oder die Dokumentenprüfapps werden auf ein Smartphone installiert und mit entsprechenden physischen Schnittstellen (RFID- Antenne, Bildschirm für die Kamera) bespielt. Unabhängig davon wird ein möglichst hoher Grad an Automatisierung angestrebt. Dazu soll der zu entwickelnde Prozess in Kombination mit der zu entwickelnden Testsuite strukturierte und reproduzierbare Bewertungen von Dokumentenprüfapps mit minimalem Aufwand ermöglichen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: P 1004
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 14 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung ist gem. §56 VgV zulässig.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Weitere Details entnehmen Sie bitte Kap. 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gem. §§123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de 📧
Telefon: 0000 📞
URL: https://www.bsi.bund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=849080 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=849080 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EInreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSi gerügt werdn, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 062-214782 (2026-03-27)