Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanerleistungen für die Sanierung von Toilettenanlagen in mehreren nicht denkmalgeschützten Schulgebäuden im Stadtgebiet Esslingen am Neckar. Das Gesamtprojekt P2 umfasst zusätzlich eine schadstofftechnische Sanierung und Rückbaumaßnahmen, die nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der hier ausgeschriebenen Leistung des Generalplaners sind. Die Planung der Schadstoffsanierung (durch den Fachplaner für Schadstoffsanierung) und die Generalplanerleistungen erfolgen parallel. Für die Sanierung – verstanden als Wiederaufbau der Toilettenanlagen nach abgeschlossener Schadstoffsanierung und nach Rückbau – wird das funktionale Vergabemodell „Generalplaner + Generalunternehmer“ (GP + GU) angewendet. Die Generalplanerleistungen umfassen die Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ sowie „Technische Anlagen“ einschließlich der Tragwerksplanung und der Bauphysik. Sämtliche Leistungen sind integrativ zu erbringen und disziplinübergreifend zu koordinieren. Zum Leistungsumfang des Generalplaners gehören insbesondere die Planung der Sanierung der Schultoiletten sowie die Planung, Koordination und fachliche Vorbereitung der Baustelleneinrichtung und der Medienfreischaltung. Die Medienfreischaltung und die Baustelleneinrichtung sind nicht Bestandteil des Leistungssolls des Generalunternehmens (GU). Im Rahmen des GP+GU‑Modells übernimmt der Generalplaner grundsätzlich die vollständige Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Der erarbeitete Entwurf bildet die Grundlage für eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB), auf deren Basis anschließend ein Generalunternehmen (GU) beauftragt wird. Der Generalplaner erstellt die funktionale Leistungsbeschreibung, wirkt bei der Vergabe der GU‑Leistungen mit und übernimmt im Auftrag der Bauherrin die integrale, qualitätssichernde Überwachung der Bauausführung des GU. Im Zusammenhang mit der Medienfreischaltung und der Baustelleneinrichtung umfasst der Leistungsumfang des Generalplaners die Planung, Koordination sowie die fachliche Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Maßnahmen. Hierzu gehört ausdrücklich auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der hierfür erforderlichen Leistungen. Das Projekt ist in drei Lose (Los 1–3) aufgeteilt; eine losweise Vergabe ist vorgesehen.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: P2 - Toilettenanlagen-Sanierung in nicht denkmalgeschützten Gebäuden an mehreren Standorten
Referenznummer: E73643668
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanerleistungen für die Sanierung von Toilettenanlagen in mehreren nicht denkmalgeschützten Schulgebäuden im Stadtgebiet Esslingen am Neckar. Das Gesamtprojekt P2 umfasst zusätzlich eine schadstofftechnische Sanierung und Rückbaumaßnahmen, die nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der hier ausgeschriebenen Leistung des Generalplaners sind. Die Planung der Schadstoffsanierung (durch den Fachplaner für Schadstoffsanierung) und die Generalplanerleistungen erfolgen parallel.
Für die Sanierung – verstanden als Wiederaufbau der Toilettenanlagen nach abgeschlossener Schadstoffsanierung und nach Rückbau – wird das funktionale Vergabemodell „Generalplaner + Generalunternehmer“ (GP + GU) angewendet.
Die Generalplanerleistungen umfassen die Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ sowie „Technische Anlagen“ einschließlich der Tragwerksplanung und der Bauphysik. Sämtliche Leistungen sind integrativ zu erbringen und disziplinübergreifend zu koordinieren.
Zum Leistungsumfang des Generalplaners gehören insbesondere die Planung der Sanierung der Schultoiletten sowie die Planung, Koordination und fachliche Vorbereitung der Baustelleneinrichtung und der Medienfreischaltung.
Die Medienfreischaltung und die Baustelleneinrichtung sind nicht Bestandteil des Leistungssolls des Generalunternehmens (GU).
Im Rahmen des GP+GU‑Modells übernimmt der Generalplaner grundsätzlich die vollständige Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Der erarbeitete Entwurf bildet die Grundlage für eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB), auf deren Basis anschließend ein Generalunternehmen (GU) beauftragt wird.
Der Generalplaner erstellt die funktionale Leistungsbeschreibung, wirkt bei der Vergabe der GU‑Leistungen mit und übernimmt im Auftrag der Bauherrin die integrale, qualitätssichernde Überwachung der Bauausführung des GU.
Im Zusammenhang mit der Medienfreischaltung und der Baustelleneinrichtung umfasst der Leistungsumfang des Generalplaners die Planung, Koordination sowie die fachliche Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Maßnahmen. Hierzu gehört ausdrücklich auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der hierfür erforderlichen Leistungen.
Das Projekt ist in drei Lose (Los 1–3) aufgeteilt; eine losweise Vergabe ist vorgesehen.
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanerleistungen für die Sanierung von Toilettenanlagen in mehreren nicht denkmalgeschützten Schulgebäuden im Stadtgebiet Esslingen am Neckar. Das Gesamtprojekt P2 umfasst zusätzlich eine schadstofftechnische Sanierung und Rückbaumaßnahmen, die nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der hier ausgeschriebenen Leistung des Generalplaners sind. Die Planung der Schadstoffsanierung (durch den Fachplaner für Schadstoffsanierung) und die Generalplanerleistungen erfolgen parallel.
Für die Sanierung – verstanden als Wiederaufbau der Toilettenanlagen nach abgeschlossener Schadstoffsanierung und nach Rückbau – wird das funktionale Vergabemodell „Generalplaner + Generalunternehmer“ (GP + GU) angewendet.
Die Generalplanerleistungen umfassen die Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ sowie „Technische Anlagen“ einschließlich der Tragwerksplanung und der Bauphysik. Sämtliche Leistungen sind integrativ zu erbringen und disziplinübergreifend zu koordinieren.
Zum Leistungsumfang des Generalplaners gehören insbesondere die Planung der Sanierung der Schultoiletten sowie die Planung, Koordination und fachliche Vorbereitung der Baustelleneinrichtung und der Medienfreischaltung.
Die Medienfreischaltung und die Baustelleneinrichtung sind nicht Bestandteil des Leistungssolls des Generalunternehmens (GU).
Im Rahmen des GP+GU‑Modells übernimmt der Generalplaner grundsätzlich die vollständige Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Der erarbeitete Entwurf bildet die Grundlage für eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB), auf deren Basis anschließend ein Generalunternehmen (GU) beauftragt wird.
Der Generalplaner erstellt die funktionale Leistungsbeschreibung, wirkt bei der Vergabe der GU‑Leistungen mit und übernimmt im Auftrag der Bauherrin die integrale, qualitätssichernde Überwachung der Bauausführung des GU.
Im Zusammenhang mit der Medienfreischaltung und der Baustelleneinrichtung umfasst der Leistungsumfang des Generalplaners die Planung, Koordination sowie die fachliche Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Maßnahmen. Hierzu gehört ausdrücklich auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der hierfür erforderlichen Leistungen.
Das Projekt ist in drei Lose (Los 1–3) aufgeteilt; eine losweise Vergabe ist vorgesehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 220STE-P2-GP
Titel: Generalplanungsleistungen für das Projekt P 2 – Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 1 umfasst mehrere Toilettenanlagen in vier Gebäuden (Objekten) an drei Schulstandorten (Herderschule, Realschule Oberesslingen, Grundschule Schillerschule).
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herderschule, Realschule Oberesslingen, Grundschule Schillerschule
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Esslingen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 220STE-P2-GP
Titel: Generalplanungsleistungen für das Projekt P 2 – Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 2 umfasst mehrere Toilettenanlagen in drei Gebäuden (Objekten) an zwei Schulstandorten (Grundschule Mettingen, Georgii Gymnasium).
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschule Mettingen, Georgii Gymnasium
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 220STE-P2-GP
Titel: Generalplanungsleistungen für das Projekt P 2 – Los 3
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 2 umfasst mehrere Toilettenanlagen in vier Gebäuden (Objekten) an vier Schulstandorten (Silcherschule, Schelztorgymnasium, Seewiesenschule, Grundschule St. Bernhardt).
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Silcherschule, Schelztorgymnasium, Seewiesenschule, Grundschule St. Bernhardt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1. Der Auftrag umfasst die Sanierung von Toilettenanlagen an 3 städtischen Schulen - Herderschule, Realschule Oberesslingen, Grundschule Schillerschule - mit insgesamt 4 Gebäuden.
Los 2. Der Auftrag umfasst die Sanierung von Toilettenanlagen an 2 städtischen Schulen - Grundschule Mettingen, Georgii Gymnasium - mit insgesamt 3 Gebäuden.
Los 3. Der Auftrag umfasst die Sanierung von Toilettenanlagen an 4 städtischen Schulen - Silcherschule, Schelztorgymnasium, Seewiesenschule, Grundschule St. Bernhardt - mit insgesamt 4 Gebäuden.
Los 1. Der Auftrag umfasst die Sanierung von Toilettenanlagen an 3 städtischen Schulen - Herderschule, Realschule Oberesslingen, Grundschule Schillerschule - mit insgesamt 4 Gebäuden.
Los 2. Der Auftrag umfasst die Sanierung von Toilettenanlagen an 2 städtischen Schulen - Grundschule Mettingen, Georgii Gymnasium - mit insgesamt 3 Gebäuden.
Los 3. Der Auftrag umfasst die Sanierung von Toilettenanlagen an 4 städtischen Schulen - Silcherschule, Schelztorgymnasium, Seewiesenschule, Grundschule St. Bernhardt - mit insgesamt 4 Gebäuden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-07 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen nachzufordern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zu den Eignungskriterien wird auf folgendes hingewiesen: Den Bieter:innen wird die Anlage 2 "Bewerbungsbogen und Eigenerklärung zur Eignung P2 Los1 / (Los 2) / (Los 3)" zur Verfügung gestellt. Diese ist an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
Wirtschaftsteilnehmer müssen über die berufliche Befähigung zur Ausführung der Leistungen verfügen.
Für die jeweiligen Leistungsbilder sind folgende Qualifikationen erforderlich:
– Architektur bzw. Gebäude und Innenräume: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in oder Ingenieur:in oder gleichwertiger Hochschulabschluss (Bachelor/Master) gemäß § 75 Abs. 1 VgV.
– Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (HLS und ELT) sowie Bauphysik: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:in oder gleichwertiger Hochschulabschluss (Bachelor/Master) gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Gleichwertige Berufsqualifikationen von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten werden anerkannt.
Der Nachweis der beruflichen Befähigung ist auf Anforderung des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen.
Für die Projektleitung des Generalplaners ist eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 Landesbauordnung Baden‑Württemberg (LBO) zwingend erforderlich.
Die Bauvorlageberechtigung der Projektleitung ist bereits mit Abgabe des Angebots durch geeignete Nachweise zu belegen.
Gleichwertige Bauvorlageberechtigungen von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums werden anerkannt.
Eine Bauvorlageberechtigung für eine stellvertretende Projektleitung ist nicht zwingend erforderlich.
Das Vorliegen der Bauvorlageberechtigung der Projektleitung stellt eine Mindestanforderung dar; Angebote ohne entsprechenden Nachweis sind vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu den Eignungskriterien wird auf folgendes hingewiesen: Den Bieter:innen wird die Anlage 2 "Bewerbungsbogen und Eigenerklärung zur Eignung P2 Los1 / (Los 2) / (Los 3)" zur Verfügung gestellt. Diese ist an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
Wirtschaftsteilnehmer müssen über die berufliche Befähigung zur Ausführung der Leistungen verfügen.
Für die jeweiligen Leistungsbilder sind folgende Qualifikationen erforderlich:
– Architektur bzw. Gebäude und Innenräume: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in oder Ingenieur:in oder gleichwertiger Hochschulabschluss (Bachelor/Master) gemäß § 75 Abs. 1 VgV.
– Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (HLS und ELT) sowie Bauphysik: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:in oder gleichwertiger Hochschulabschluss (Bachelor/Master) gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Gleichwertige Berufsqualifikationen von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten werden anerkannt.
Der Nachweis der beruflichen Befähigung ist auf Anforderung des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen.
Für die Projektleitung des Generalplaners ist eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 Landesbauordnung Baden‑Württemberg (LBO) zwingend erforderlich.
Die Bauvorlageberechtigung der Projektleitung ist bereits mit Abgabe des Angebots durch geeignete Nachweise zu belegen.
Gleichwertige Bauvorlageberechtigungen von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums werden anerkannt.
Eine Bauvorlageberechtigung für eine stellvertretende Projektleitung ist nicht zwingend erforderlich.
Das Vorliegen der Bauvorlageberechtigung der Projektleitung stellt eine Mindestanforderung dar; Angebote ohne entsprechenden Nachweis sind vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftsteilnehmer müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR abdeckt. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ist bereits mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
Sofern eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht besteht oder die geforderten Deckungssummen nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Wirtschaftsteilnehmer, die Versicherung im Auftragsfall entsprechend aufzustocken.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftsteilnehmer müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR abdeckt. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ist bereits mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
Sofern eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht besteht oder die geforderten Deckungssummen nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Wirtschaftsteilnehmer, die Versicherung im Auftragsfall entsprechend aufzustocken.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftsteilnehmer müssen über ausreichende personelle Kapazitäten sowie geeignetes Fachpersonal verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß erbringen zu können. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zur personellen Leistungsfähigkeit auf Anforderung zu verlangen.
Wirtschaftsteilnehmer müssen über ein für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen geeignetes und ausreichend qualifiziertes Projektteam verfügen.
Das Team des Generalplaners muss mindestens aus den folgenden Funktionen bestehen:
– Projektleitung,
– stellvertretende Projektleitung,
– jeweils mindestens einer fachlich qualifizierten Person für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik.
Für die Technische Ausrüstung sind geeignete Fachpersonen für die jeweiligen Anlagengruppen einzusetzen. Eine Person kann mehrere Anlagengruppen übernehmen, sofern die entsprechende fachliche Eignung hierfür vorliegt.
Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung können zugleich als Projektbearbeitende eingesetzt werden.
Die für den Auftrag vorgesehenen Teammitglieder müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um eine fachlich und rechtlich einwandfreie Kommunikation im Projekt sicherzustellen.
Wirtschaftsteilnehmer müssen sicherstellen, dass die für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Mitglieder des Projektteams über eine ausreichende einschlägige Berufserfahrung verfügen.
Für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung ist eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in der Leitung oder Steuerung von Hochbauprojekten erforderlich. Maßgeblich sind Tätigkeiten mit verantwortlicher Koordinationsfunktion, insbesondere in Bezug auf Kosten‑, Termin‑ und Qualitätssteuerung sowie die Abstimmung zwischen Auftraggebern, Planern und ausführenden Unternehmen.
Für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Tragwerksplanung sowie die Bauphysik müssen die jeweils eingesetzten Fachpersonen über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung im entsprechenden Leistungsbild verfügen.
Die für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume eingesetzten Fachpersonen müssen außerdem über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Planung und Umsetzung von Bau‑ und Sanierungsmaßnahmen im Bestand verfügen. Die Leistungsphasen 1-4 im Leistungsbild Gebäude Innenräume sind zwingend von Architekt: innen zu leisten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftsteilnehmer müssen über ausreichende personelle Kapazitäten sowie geeignetes Fachpersonal verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß erbringen zu können. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zur personellen Leistungsfähigkeit auf Anforderung zu verlangen.
Wirtschaftsteilnehmer müssen über ein für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen geeignetes und ausreichend qualifiziertes Projektteam verfügen.
Das Team des Generalplaners muss mindestens aus den folgenden Funktionen bestehen:
– Projektleitung,
– stellvertretende Projektleitung,
– jeweils mindestens einer fachlich qualifizierten Person für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik.
Für die Technische Ausrüstung sind geeignete Fachpersonen für die jeweiligen Anlagengruppen einzusetzen. Eine Person kann mehrere Anlagengruppen übernehmen, sofern die entsprechende fachliche Eignung hierfür vorliegt.
Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung können zugleich als Projektbearbeitende eingesetzt werden.
Die für den Auftrag vorgesehenen Teammitglieder müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um eine fachlich und rechtlich einwandfreie Kommunikation im Projekt sicherzustellen.
Wirtschaftsteilnehmer müssen sicherstellen, dass die für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Mitglieder des Projektteams über eine ausreichende einschlägige Berufserfahrung verfügen.
Für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung ist eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in der Leitung oder Steuerung von Hochbauprojekten erforderlich. Maßgeblich sind Tätigkeiten mit verantwortlicher Koordinationsfunktion, insbesondere in Bezug auf Kosten‑, Termin‑ und Qualitätssteuerung sowie die Abstimmung zwischen Auftraggebern, Planern und ausführenden Unternehmen.
Für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Tragwerksplanung sowie die Bauphysik müssen die jeweils eingesetzten Fachpersonen über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung im entsprechenden Leistungsbild verfügen.
Die für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume eingesetzten Fachpersonen müssen außerdem über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Planung und Umsetzung von Bau‑ und Sanierungsmaßnahmen im Bestand verfügen. Die Leistungsphasen 1-4 im Leistungsbild Gebäude Innenräume sind zwingend von Architekt: innen zu leisten.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftsteilnehmer müssen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume vorweisen.
Die Referenzprojekte müssen Sanierungsmaßnahmen (Umbau im Bestand) betreffen, innerhalb der letzten acht Jahre abgeschlossen worden sein und jeweils Planungsleistungen in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Technische Ausrüstung umfasst haben.
Die jeweiligen Baukosten (Kostengruppen 300 bis 500 nach DIN 276) müssen je Referenzprojekt mehr als 250 000 EUR (netto) betragen haben. Die erbrachten Leistungen müssen mindestens die überwiegenden Grundleistungen der Grundlagenermittlung, Vor‑ und Entwurfsplanung umfasst haben.
Mindestens eines der Referenzprojekte muss zusätzlich die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung umfasst haben. Mindestens eines der Referenzprojekte muss Leistungen der Objektüberwachung umfasst haben.
Referenzen können von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils für ihren vorgesehenen Leistungsteil erbracht werden; in der Gesamtschau müssen die Referenzen sämtliche genannten Mindestanforderungen abdecken.
Wirtschaftsteilnehmer müssen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung vorweisen.
Die Referenzprojekte müssen Sanierungsmaßnahmen (Umbau im Bestand) betreffen, innerhalb der letzten acht Jahre abgeschlossen worden sein und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung mindestens für die Anlagengruppen Abwasser‑ und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen sowie Starkstromanlagen umfasst haben.
Die jeweiligen Baukosten (Kostengruppen 300 bis 500 nach DIN 276) müssen je Referenzprojekt mehr als 250 000 EUR (netto) betragen haben. Die erbrachten Planungsleistungen müssen mindestens die überwiegenden Grundleistungen der Grundlagenermittlung, Vor‑ und Entwurfsplanung umfassen.
Mindestens eines der Referenzprojekte muss zusätzlich die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung umfasst haben. Mindestens eines der Referenzprojekte muss Leistungen der Objektüberwachung umfasst haben.
Referenzen können von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils für ihren vorgesehenen Leistungsteil erbracht werden; in der Gesamtschau müssen die Referenzen sämtliche genannten Mindestanforderungen abdecken.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftsteilnehmer müssen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume vorweisen.
Die Referenzprojekte müssen Sanierungsmaßnahmen (Umbau im Bestand) betreffen, innerhalb der letzten acht Jahre abgeschlossen worden sein und jeweils Planungsleistungen in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Technische Ausrüstung umfasst haben.
Die jeweiligen Baukosten (Kostengruppen 300 bis 500 nach DIN 276) müssen je Referenzprojekt mehr als 250 000 EUR (netto) betragen haben. Die erbrachten Leistungen müssen mindestens die überwiegenden Grundleistungen der Grundlagenermittlung, Vor‑ und Entwurfsplanung umfasst haben.
Mindestens eines der Referenzprojekte muss zusätzlich die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung umfasst haben. Mindestens eines der Referenzprojekte muss Leistungen der Objektüberwachung umfasst haben.
Referenzen können von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils für ihren vorgesehenen Leistungsteil erbracht werden; in der Gesamtschau müssen die Referenzen sämtliche genannten Mindestanforderungen abdecken.
Wirtschaftsteilnehmer müssen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung vorweisen.
Die Referenzprojekte müssen Sanierungsmaßnahmen (Umbau im Bestand) betreffen, innerhalb der letzten acht Jahre abgeschlossen worden sein und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung mindestens für die Anlagengruppen Abwasser‑ und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen sowie Starkstromanlagen umfasst haben.
Die jeweiligen Baukosten (Kostengruppen 300 bis 500 nach DIN 276) müssen je Referenzprojekt mehr als 250 000 EUR (netto) betragen haben. Die erbrachten Planungsleistungen müssen mindestens die überwiegenden Grundleistungen der Grundlagenermittlung, Vor‑ und Entwurfsplanung umfassen.
Mindestens eines der Referenzprojekte muss zusätzlich die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung umfasst haben. Mindestens eines der Referenzprojekte muss Leistungen der Objektüberwachung umfasst haben.
Referenzen können von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils für ihren vorgesehenen Leistungsteil erbracht werden; in der Gesamtschau müssen die Referenzen sämtliche genannten Mindestanforderungen abdecken.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Esslingen am Neckar
Nationale Registrierungsnummer: DE 145340173
Abteilung: Städtische Gebäude Esslingen Technisches Gebäudemanagement
Postanschrift: Ritterstraße 17
Postleitzahl: 73728
Postort: Esslingen am Neckar
Region: Esslingen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Städtische Gebäude Esslingen
E-Mail: hallo@projektwerk-penkwitt.de📧
Telefon: 0049 (0) 20154506391📞
URL: https://www.esslingen.de/start🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73643668🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E73643668🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Abteilung: Beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞
Fax: +49 721 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere sind die Fristen für die Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen gemäß § 160 GWB zu beachten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere sind die Fristen für die Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen gemäß § 160 GWB zu beachten.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 094-334585 (2026-05-13)