Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?
Bitte die Frage nur mit „JA“ ( Bestätigung) oder „NEIN“ ( keine Bestätigung) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts (KIS) oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
3. Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich Informationssicherheit für den Sektor Krankenhaus oder allgemein Gesundheit.
Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Krankenhausinformationssysteme sowie der medizinischen Austauschformate belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben:
1. Erfahrung in der Entwicklung oder Betreuung von IT-Netzen im Gesundheitswesen (z.B. Krankenhausnetzwerke)
2. Erstellung von Konzepten im Bereich der Krankenhausinformationssysteme oder IT-Sicherheitskomponenten und -systeme aus dem Gesundheitswesen
3. Erfahrungen im Bereich der IT-Sicherheit, insbesondere Schutz vor Angriffen von Dritten
4. Erfahrungen im Einsatz und der Verwendung von medizinischen Austauschformaten
5. Finden, Analysieren und Bewerten von Schwachstellen im Bereich von klinischen Netzwerken (Pentesting)
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich
-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
-Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
-Dauer
-Auftragsvolumen
Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Mindestens eine Referenz muss aus dem Erfahrungsbereich KIS stammen und eine aus dem Erfahrungsbereich medizinische Austauschformate. Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden.
4. Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung von AP 4 und 5 eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Auftragnehmer verfügt für die Leistungserbringung mindestens über die folgende technische Ausrüstung:
-Test- oder Laborumgebung, die geeignet sein muss, um Analysen von KIS oder medizinischen Austauschformaten durchzuführen zu können
-Erfahrung in mindestens 5 Bereichen:
Replay-Attacken
Sniffing-, Jamming- und Spoofing-Tools
SQL-injection
Eavesdropping
Reserve Engineering
Netzwerk-Scan
Quellcode-Analyse
Fuzzing-Tests
Darüber hinaus muss eine sichere Testumgebung zur Verfügung stehen, in der sensitive Daten (z.B. nicht öffentlich verfügbare Quelltext-Dateien) untersucht werden können, die besonders Schützenswert sind (weil es sich z.B. um Firmengeheimnisse handelt).
5. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.