Gegenstand der Ausschreibung ist das Patientenmonitoring für den F-Trakt Neubau des Kinderkrankenhauses der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Dabei sollen die drei Stationen C3, C4 und C5 ausgestattet werden. Die Systeme bestehen aus dem bettseitigen Monitoring, Parametermodulen, Zentralen, Spiegelzentralen mit dem zugehörigen Zubehör und Montagematerial, wie z.B. SPO2-Sensor, Blutdruckmanschetten in verschiedenen Größen, Kabel, Schläuche etc. Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Patienten-Fernüberwachungssystem
Referenznummer: Ia2/22/23
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist das Patientenmonitoring für den F-Trakt Neubau des Kinderkrankenhauses der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Dabei sollen die drei Stationen C3, C4 und C5 ausgestattet werden.
Die Systeme bestehen aus dem bettseitigen Monitoring, Parametermodulen, Zentralen, Spiegelzentralen mit dem zugehörigen Zubehör und Montagematerial, wie z.B. SPO2-Sensor, Blutdruckmanschetten in verschiedenen Größen, Kabel, Schläuche etc.
Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen.
Gegenstand der Ausschreibung ist das Patientenmonitoring für den F-Trakt Neubau des Kinderkrankenhauses der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Dabei sollen die drei Stationen C3, C4 und C5 ausgestattet werden.
Die Systeme bestehen aus dem bettseitigen Monitoring, Parametermodulen, Zentralen, Spiegelzentralen mit dem zugehörigen Zubehör und Montagematerial, wie z.B. SPO2-Sensor, Blutdruckmanschetten in verschiedenen Größen, Kabel, Schläuche etc.
Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Patienten-Fernüberwachungssystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Patienten-Fernüberwachungssystem📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gegenstand der Ausschreibung ist das Patientenmonitoring für den F-Trakt Neubau des Kinderkrankenhauses der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Dabei sollen die drei Stationen C3, C4 und C5 ausgestattet werden.
Die Systeme bestehen aus dem bettseitigen Monitoring, Parametermodulen, Zentralen, Spiegelzentralen mit dem zugehörigen Zubehör und Montagematerial, wie z.B. SPO2-Sensor, Blutdruckmanschetten in verschiedenen Größen, Kabel, Schläuche etc.
Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen.
Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen. Die zur mangelfreien Inbetriebnahme erforderlichen Leistungen sind bis zum 15.12.2023 abnahmereif fertigzustellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
1. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 4 - Erklärung der Bietergemeinschaft)
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 4 - Erklärung der Bietergemeinschaft)
3. Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (nur notwendig, wenn ein Nachunternehmer eingesetzt wird) (Formular 5 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz bezüglich der Leistung, die Gegenstand der Ausschreibung ist; jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Formular 1 - Erklärung über das Umsatzvolumen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Prospekte bzw. Datenblätter für jedes angebotene Gerät. Die Dateien sind mit Positionsbezug bzw. Produktnamen zu benennen.
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Leistungszeitraum des Auftrags. Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung) (Formular 2 - Erklärung zu den Referenzen) :
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Leistungszeitraum des Auftrags. Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung) (Formular 2 - Erklärung zu den Referenzen) :
(i) Die benannte Referenzleistung umfasst die Lieferung von Patientenmonitoring - Systemen inklusive der Installation und Inbetriebnahme der beauftragten Komponenten zu einem funktionsfähigen Gesamtsystem.
(ii) Die benannte Referenzleistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als drei Jahre zurückliegen
(iii) Der Bieter/ Das Mitglied der Bietergemeinschaft/ Die Bietergemeinschaft/ Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ eine Bietergemeinschaft/ ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
(iii) Der Bieter/ Das Mitglied der Bietergemeinschaft/ Die Bietergemeinschaft/ Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ eine Bietergemeinschaft/ ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
4. Allgemeine Angaben und Hinweise zur Gewerbezentralregisterabfrage (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR_)
5. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 Russland (Formblatt: 0523 – Eigenerklärung Sanktionspaket)
Mindeststandards:
Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Leistungszeitraum des Auftrags. Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung) (Formular 2 - Erklärung zu den Referenzen) :
Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Leistungszeitraum des Auftrags. Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung) (Formular 2 - Erklärung zu den Referenzen) :
(i) Die benannte Referenzleistung umfasst die Lieferung von Patientenmonitoring - Systemen inklusive der Installation und Inbetriebnahme der beauftragten Komponenten zu einem funktionsfähigen Gesamtsystem.
(ii) Die benannte Referenzleistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als drei Jahre zurückliegen
(iii) Der Bieter/ Das Mitglied der Bietergemeinschaft/ Die Bietergemeinschaft/ Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ eine Bietergemeinschaft/ ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
(iii) Der Bieter/ Das Mitglied der Bietergemeinschaft/ Die Bietergemeinschaft/ Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ eine Bietergemeinschaft/ ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (Bewertungspunkte gemäß Leistungsverzeichnis)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Angebotssumme
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 141-452313 (2023-07-20)
Ergänzende Angaben (2023-08-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Anforderung B.08 der Anlage 1 - Leistungsverzeichnis Patientenmonitoring "Bei Ausfall der Zentralüberwachungsstation muss eine Bett- zu-Bett Kommunikation möglich sein" ist nicht länger als Ausschlusskriterium gekennzeichnet, sondern wird ausschließlich informativ abgefragt.
Die Anforderung B.08 der Anlage 1 - Leistungsverzeichnis Patientenmonitoring "Bei Ausfall der Zentralüberwachungsstation muss eine Bett- zu-Bett Kommunikation möglich sein" ist nicht länger als Ausschlusskriterium gekennzeichnet, sondern wird ausschließlich informativ abgefragt.
Quelle: OJS 2023/S 154-490539 (2023-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen
Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VGV nicht veröffentlicht,
da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb
beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den
vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen
Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VGV nicht veröffentlicht,
da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb
beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den
vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-23 📅
Name: Philips GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen
Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VGV nicht veröffentlicht,
da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb
beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den
vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig,
wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die
Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1