Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen und bei den Eignungsvoraussetzungen am meisten Punkte erzielen (Ranking) - sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Er behält sich vor, nur die 3 oder 4 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.
Die Mindestvoraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Bewerber über seine Referenzen nachgewiesen hat, dass er die im Leistungsgegenstand ausgeschriebene Software bei zwei stationären Leistungserbringern zumindest im Pilotprojekt eingeführt hat.
Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die folgenden Eignungskriterien bewerten:
- Umsatz (Ziffer 3.1 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05) maximal 10 Punkte
- Beschäftigte (Ziffer 4.2 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05) maximal 10 Punkte
- Qualifikation und Erfahrung des Leitungspersonals (Ziffer 4.3 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05) maximal 10 Punkte
- Referenzberichte zu Projekten mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand (Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05) maximal 10 Punkte
Punktevergabe
Die Kriterien (Ziffern 3.1, 3.2, 3.3, 3.4) werden jeweils mit maximal 10 Punkten bewertet. Somit können insgesamt 40 Punkte im Teilnahmewettbewerb erreicht werden.
Die Punktevergabe für Ziffern 3.2, 3.3 erfolgt dabei nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Für die Referenzberichte entsprechend Ziffer 3.4 wird die Punktevergabe dort gesondert beschrieben.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.
Umsatz (maximal 10 Punkte)
Bewertet wird in einer Gesamtschau der Umsatz im Kontext des Ausschreibungsgegenstandes über die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für die Bewertung wird folgender Ansatz zu Grunde gelegt:
Umsatz in Höhe von größer/gleich 4 Mio. EUR = 10 Punkte
Umsatz in Höhe von größer/gleich 3,5 Mio. EUR = 8 Punkte
Umsatz in Höhe von größer/gleich 3 Mio. EUR = 6 Punkte
Umsatz in Höhe von größer/gleich 2,5 Mio. EUR = 4 Punkte
Umsatz in Höhe von kleiner/gleich 2,0 Mio. EUR = 0 Punkte
Beschäftigte (maximal 10 Punkte)
Bewertet wird in einer Gesamtschau insbesondere das Verhältnis der Mitarbeiterzahl zur Größe des Unternehmens sowie die Anzahl und Zusammensetzung der fachlichen Mitarbeiter.
Qualifikation und Erfahrung des Leitungspersonals (maximal 10 Punkte)
Bewertet werden die Angaben zur Erfahrung der voraussichtlichen Gesamtprojektleitung und der Projektleiter im Kontext des Ausschreibungsgegenstands, insbesondere z.B. die Anzahl der Erfahrungsjahre und die bisherigen Tätigkeiten in von Größe, Komplexität und Inhalt vergleichbaren Projekten.
Referenzberichte zu Projekten mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand (maximal 10 Punkte)
Fachlich, inhaltliche Bewertungsgrundlage der Referenzen sind ausschließlich die Referenzberichte.
Bewertung der Referenzberichte über Referenzpunkte
Jede der beiden Referenzen wird unabhängig von der jeweils anderen geprüft und bewertet.
Für jedes Kapitel 1 bis 8 (siehe 1.05 Eigenerklärung zur Eignung 4.4.1 - Referenzberichte) eines Referenzberichtes werden folgende Referenzpunkte vergeben. Alle Kapitel werden untereinander gleich gewichtet. Das Kapitel 9 Sonstiges wird nicht gesondert bewertet, sondern hat ausschließlich informatorischen Charakter.
6 Punkte erhält ein Kapitel, dessen Inhalt sich sehr gut auf den Ausschreibungsgegenstand übertragen lässt. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird in besonderem Maße vollumfänglich erfüllt; die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen lassen einen sehr hohen Umsetzungs- und Einführungserfolg erwarten. Zum Tragen kommt bei der Bewertung des Kapitels 4 jeweils auch der Umstand, dass die Referenzleistung in der Umgebung einer IOP (X-Tention) und dem KIS Medico (CGM) oder Orbis (Dedalus) erbracht wurde.
4 Punkte erhält ein Kapitel, dessen Inhalt sich gut auf den Ausschreibungsgegenstand übertragen lässt. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird vollumfänglich erfüllt; die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen sprechen für einen hohen Umsetzungs- und Einführungserfolg.
2 Punkte erhält ein Kapitel, dessen Inhalt sich mit Einschränkungen auf den Aus-schreibungsgegenstand übertragen lässt. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird noch erfüllt; die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen lassen einen eingeschränkten Umsetzungs- und Einführungserfolg erwarten.
0 Punkte erhält ein Kapitel, dessen Inhalt sich nur mit starken Einschränkungen auf den Ausschreibungsgegenstand übertragen lässt.Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird nicht erfüllt; die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen lassen keinen Umsetzungs- und Einführungserfolg erwarten.
Jede Referenz kann entsprechend dieser Festlegung für sich maximal 48 Punkte erreichen.
Die Gesamtpunkte ergibt sich aus dem Mittelwert beider Referenzen.
Ein Bieter muss mit seinen Gesamtpunkten mindestens 50% der maximal möglichen Gesamtpunkte, also mindestens 24 Punkte erreichen, um den Nachweis der Qualität seiner Arbeiten zu erbringen. Es ist dabei unerheblich, wie sich die Punkte auf die beiden Referenzen verteilen. Erreicht ein Bewerber weniger als 24 Punkte, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.