Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er mindestens auf vier qualifizierte Systemspezialisten des für das Angebot vorgesehene System zugreifen kann (eigene Angestellte oder durch Eignungsleihe). Die Nachweise sind unter namentlicher Nennung der Systemspezialisten beizufügen. Die vorstehend geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Mindeststandards, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Mindestanforderungen:
- Fundierende technische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich "Klinische Patientenportale"
- Fundierende technische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich "Schnittstellen"
- Technische Projektumsetzung und Implementierung für das im Angebot vorgesehener Lösung
- Beratung und Unterstützung des Auftraggebers in Fragen um die Lösung und deren Integration in die bestehende Infrastruktur
- Analyse und Behebung von Störungen
2. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er mindestens auf zwei Projektleiter für die Umsetzung des Projekts zugreifen kann (eigene Angestellte oder durch Eignungsleihe).
Mindestanforderung: Erfahrung in der Projektleitung im Hinblick auf den Ausschreibungsgegenstand (klinische Patientenportale, Web-Anwendungsentwicklung- / Administration, KIS-Integration, Management klinischer Schnittstellen) - Mindestanforderung 3 Jahre Berufserfahrung.
3. Sofern der Bewerber kein Hersteller ist, hat er nachzuweisen, dass er zertifizierter Systempartner des für das Angebot vorgesehenen Systems ist (Zertifikat in Kopie, ausgestellt vom Hersteller des vorgesehenen Systems).
4.Der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft hat durch Eigenerklärung vergleichbare Referenzaufträge der letzten drei Jahre anzugeben.
Alle Referenzen müssen den Umfang und den technischen Anspruch des jeweiligen Auftragsinhalts unter Nennung des Auftragswertes erläutern.
Der jeweilige Referenzgeber ist mit vollständiger Unternehmens- oder Körperschaftsbezeichnung und Betriebssitz, auf die sich die Referenz bezieht, anzugeben, und der Bewerber hat jeweils einen sachkundigen Ansprechpartner des Referenzgebers mit Kontaktdaten (Telefon, Mail) zu benennen.