Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber (folgend auch AG genannt) hat es sich zum Ziel gesetzt, in 2023, spätestens bis 03/2024 mit einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Portallösung in Betrieb zu gehen, wobei die Portallösung die MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) zwingend erfüllen muss wie auch nach Möglichkeit die zugehörigen KANN-Kriterien.
Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits
vorhandenen und einzubindenden Krankenhausinformationssystem (folgend KIS genannt) sowie Subsystemen bilden, welche inhaltlich die vorstehend genannten MUSS-Kriterien zwingend in Kombination mit dem vorhandenen KIS erfüllt. Übergeordnet betrifft dies die Bereiche
- Aufnahmemanagement
- Behandlungsmanagement
Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis
geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, im Einzelfall und (als erkennbar) Untermenge Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle wie noch unter dem Punkt Schnittstellen aufgezeigt existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offenzulegen und vom Anbieter eigenständig zu pflegen.
Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Krankenhaus bei zukünftigen
Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen.
Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards moderner
Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- eine graphische Oberfläche,
- ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen (z. B. Labor, RIS, DMS etc.) und dem KIS,
- Hardwareunabhängigkeit,
- Client-Server-Lösung,
- lauffähig unter Citrix,
- lauffähig unter virtueller Serverhardware (Applikation), die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses,
- keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehenden Systeme (inklusive Integration von Subsystemen),
- Nutzung von Standardschnittstellen (HL7 / FHIR, DICOM, Rest API etc.),
- IHE-Konformität,
- Investitionssicherheit der Lösung,
- die Ausbaufähigkeit des Systems,
- ein 24-Stunden-Betrieb des Systems,
- ein leistungsstarker Listgenerator und
- eine anwenderfreundliche Programmbedienung.
Es sollte zu den im Markt etablierten Kommunikationsservern keine Kompatibilitätsprobleme geben.
Das System soll den MS Windows Standards entsprechen, was als Mindestanforderung bedeutet, dass die aus der Portallösung gewonnene Daten ohne weiteres in MS Office Programme importiert und mit diesen Programmen weiterbearbeitet werden können.
Es sind nur Angebote zugelassen, deren wesentliche Teile (Software) vom Bieter selbst
erbracht werden. Vom Bieter wird jedoch die umfassende Verantwortlichkeit für die Software und Dienstleistung sowie Softwarepflege / Support im Sinne eines Generalunternehmers gefordert. Für die Hardware, welche vom AG nach den Vorgaben des Auftragnehmers (folgend auch AN genannt) beigestellt wird, ist der AN verbindlich im Rahmen der Angebotsabgabe gemäß Dimensionierungszusicherung in dieser Unterlage verantwortlich.
Der Auftraggeber wird die Hardware (nach Vorgaben des Auftragnehmers) selbst
beschaffen. Der Bieter hat dazu die Mindestanforderungen für die Hardware
vorzugeben.
So dennoch Hardware über die Stellung durch den AG hinaus erforderlich ist, hat der AN diese aufzuzeigen und anzubieten.