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6. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46
Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten vier Jahren (Juli 2019 - Juli 2023).
Mindestanforderung: Einzureichen sind 4 Referenzen, die über die geeignete
Mindesteignung verfügen (alle nachfolgenden Anforderungen sind von jeder Referenz
zu erfüllen). Zugelassen sind Referenzen, die mindestens die intensivmedizinische/
anästhesiologische Dokumentation, sowie das digitale Medikationsmanagement
beinhalten.
a. Zugelassen sind abgeschlossene bzw. in Implementierung befindliche Referenzen
der letzten vier Jahre (Juli 2019 - Juli 2023)
b. Bei der angebotenen Lösung handelt es sich um eine nach Fördertatbestand 3 und
Fördertatbestand 5 KHZG-konforme Lösung
c. Sofern es sich bei der benannten Referenz um eine Implementierung vor
Veröffentlichung der KHZG-Förderrichtlinie handelt, bestätigt der Anbieter die KHZG-
Konformität (Fördertatbestand 3, Muss-Kriterien, Fördertatbestand 5, Muss-Kriterien)
d. Die eingereichten Referenzen sind Referenzen mit einer Anbindung an ein Orbis
Krankenhausinformationssystem (der Bewerber bestätigt dies im Rahmen seiner
Referenzbeschreibung)
e. Weitere Mindestanforderung an die Referenzen im Fördertatbestand 3 (hier PDMS
für die intensivmedizinische und anästhesiologische Dokumentation): Die angebotene
Referenz verfügt mindestens über die nachfolgend genannten Nachrichtenströme:
ADT-IN und BAR-OUT und ORU-OUT und MDM-OUT
f. Weitere Mindestanforderung an die Referenzen im Fördertatbestand 5 (digitales
Medikationsmanagement): Im Rahmen der Referenzbeschreibung bestätigt der
Bewerber, dass das digitale Medikationsmanagement in einem durchgehenden
Prozess sowohl in der angebotenen PDMS-Lösung (Intensiv und Anästhesie), als auch
auf den Normalstationen/ Ambulanzen (im KIS abgebildet) eingesetzt wird
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7. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog.
Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum
Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
***
8. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle
sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer
Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein,
nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
"Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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9. Das angebotene Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des
gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
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10. Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder
vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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11. Erklärung Unternehmensdaten
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12. Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der
Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV. (Gesamtzahl Beschäftigten)
Mindestanforderung: Mitarbeiterzahl im Bereich Healthcare im Unternehmen des
Anbieters und Aufschlüsselung nach Support/SW-Entwicklung/Projektmanagement
und Consulting/Vertrieb (mind. 50 VK im Rahmen dieser Mitarbeiter)
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
6. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46
Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren.
Mindestanforderung: Einzureichen sind 4 Referenzen, die über die geeignete
Mindesteignung verfügen (alle nachfolgenden Anforderungen sind von jeder Referenz
zu erfüllen). Zugelassen sind Referenzen, die mindestens die intensivmedizinische/
anästhesiologische Dokumentation, sowie das digitale Medikationsmanagement
beinhalten.
a. Zugelassen sind abgeschlossene bzw. in Implementierung befindliche Referenzen
der letzten vier Jahre (Juli 2019 - Juli 2023)
b. Bei der angebotenen Lösung handelt es sich um eine nach Fördertatbestand 3 und
Fördertatbestand 5 KHZG-konforme Lösung
c. Sofern es sich bei der benannten Referenz um eine Implementierung vor
Veröffentlichung der KHZG-Förderrichtlinie handelt, bestätigt der Anbieter die KHZG-
Konformität (Fördertatbestand 3, Muss-Kriterien, Fördertatbestand 5, Muss-Kriterien)
d. Die eingereichten Referenzen sind Referenzen mit einer Anbindung an ein Orbis
Krankenhausinformationssystem (der Bewerber bestätigt dies im Rahmen seiner
Referenzbeschreibung)
e. Weitere Mindestanforderung an die Referenzen im Fördertatbestand 3 (hier PDMS
für die intensivmedizinische und anästhesiologische Dokumentation): Die angebotene
Referenz verfügt mindestens über die nachfolgend genannten Nachrichtenströme:
ADT-IN und BAR-OUT und ORU-OUT und MDM-OUT
f. Weitere Mindestanforderung an die Referenzen im Fördertatbestand 5 (digitales
Medikationsmanagement): Im Rahmen der Referenzbeschreibung bestätigt der
Bewerber, dass das digitale Medikationsmanagement in einem durchgehenden
Prozess sowohl in der angebotenen PDMS-Lösung (Intensiv und Anästhesie), als auch
auf den Normalstationen/ Ambulanzen (im KIS abgebildet) eingesetzt wird
***
12. Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der
Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV (Gesamtzahl Beschäftigten).
Mindestanforderung: Mitarbeiterzahl im Bereich Healthcare im Unternehmen des
Anbieters und Aufschlüsselung nach Support/SW-Entwicklung/Projektmanagement
und Consulting/Vertrieb (mind. 50 VK im Rahmen dieser Mitarbeiter)