Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pelletliefervertrag 2026 LOS 1 - LOS 3
Referenznummer: VG-L-0433-2026-0403
Kurze Beschreibung:
“Pelletliefervertrag 2026 LOS 1 - LOS3;”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffe auf Holzbasis📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Pellets an Liegenschaften des Landes Hessen im Bereich Süd/West”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Siehe Liegenschaftsliste Anlage A LOS 1” Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Pellets an Liegenschaften des Landes Hessen im Bereich Mitte.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Siehe Liegenschaftsliste Anlage A LOS 2” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Pellets an Liegenschaften des Landes Hessen im Bereich Nord.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Siehe Liegenschaftsliste Anlage A LOS 3” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Eignung ist durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich -AVPQ- der Industrie- und Handelskammern oder Hessisches Präqualifikationsregister -HPQR- der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD ((Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 LD ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124_LD_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: 'Keine'
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“ZÜP”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-12-0📞
Fax: +49 6151-12-6347 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 062-218234 (2026-03-27)