Ziele sind die Abfertigung der Behälter sowie die Durchführung der entsprechenden wiederkehrenden Prüfungen von Typ CASTOR®THTR/AVR für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen entsprechend der Genehmigung nach § 4 AtG, Aufsichtsführung bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen im oberen Abschnitt sowie die Erstellung und Qualitätssicherung der zugehörigen Dokumentation. Dazu wird eine Aufsichtsführende/Arbeitsverantwortliche Person vor Ort (AvO) und eine begleitende Qualitätssicherung (QS) bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen nach §§ 6, 9 AtG und bei der Abfertigung von 152 CASTOR® THTR/AVR-Behältern gemäß WKP-Nr. 500.07-03 benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2023000390AR
Kurze Beschreibung:
Ziele sind die Abfertigung der Behälter sowie die Durchführung der entsprechenden wiederkehrenden Prüfungen von Typ CASTOR®THTR/AVR für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen entsprechend der Genehmigung nach § 4 AtG, Aufsichtsführung bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen im oberen Abschnitt sowie die Erstellung und Qualitätssicherung der zugehörigen Dokumentation.
Dazu wird eine Aufsichtsführende/Arbeitsverantwortliche Person vor Ort (AvO) und eine begleitende Qualitätssicherung (QS) bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen nach §§ 6, 9 AtG und bei der Abfertigung von 152 CASTOR® THTR/AVR-Behältern gemäß WKP-Nr. 500.07-03 benötigt.
Ziele sind die Abfertigung der Behälter sowie die Durchführung der entsprechenden wiederkehrenden Prüfungen von Typ CASTOR®THTR/AVR für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen entsprechend der Genehmigung nach § 4 AtG, Aufsichtsführung bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen im oberen Abschnitt sowie die Erstellung und Qualitätssicherung der zugehörigen Dokumentation.
Dazu wird eine Aufsichtsführende/Arbeitsverantwortliche Person vor Ort (AvO) und eine begleitende Qualitätssicherung (QS) bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen nach §§ 6, 9 AtG und bei der Abfertigung von 152 CASTOR® THTR/AVR-Behältern gemäß WKP-Nr. 500.07-03 benötigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düren
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-21 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 118-369714
ABl. S-Ausgabe: 118
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziele sind die Abfertigung der Behälter sowie die Durchführung der entsprechenden wiederkehrenden Prüfungen von Typ CASTOR®THTR/AVR für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen entsprechend der Genehmigung nach § 4 AtG, Aufsichtsführung bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen im oberen Abschnitt sowie die Erstellung und Qualitätssicherung der zugehörigen Dokumentation.
Ziele sind die Abfertigung der Behälter sowie die Durchführung der entsprechenden wiederkehrenden Prüfungen von Typ CASTOR®THTR/AVR für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen entsprechend der Genehmigung nach § 4 AtG, Aufsichtsführung bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen im oberen Abschnitt sowie die Erstellung und Qualitätssicherung der zugehörigen Dokumentation.
Dazu wird eine Aufsichtsführende/Arbeitsverantwortliche Person vor Ort (AvO)…
… und eine begleitende Qualitätssicherung (QS) bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen nach §§ 6, 9 AtG und bei der Abfertigung von 152 CASTOR® THTR/AVR-Behältern gemäß WKP-Nr. 500.07-03 benötigt.
… (Auftragsbeginn zum 01.01.2024) und eine begleitende Qualitätssicherung (QS) (Auftragsbeginn vorauss. 01.09.2023) bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen nach §§ 6, 9 AtG und bei der Abfertigung von 152 CASTOR® THTR/AVR-Behältern gemäß WKP-Nr. 500.07-03 benötigt.
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Option
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrages bis 31.12.2027
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Eignungskriterien erfüllen (siehe Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der AN muss für die Leistungserbringung innerhalb des Kontrollbereichs der JEN über eine Genehmigung nach § 25 StrlSchG (ehemals § 15 StrlSchV) verfügen. Weiterhin müssen alle im Kontrollbereich eingesetzten Mitarbeiter des ANs als beruflich strahlenschutzexponierte Person gemäß § 78 StrlSchG mit Strahlenpass geführt werden und gemäß § 71 StrlSchV der Kategorie A angehören.
Der AN muss für die Leistungserbringung innerhalb des Kontrollbereichs der JEN über eine Genehmigung nach § 25 StrlSchG (ehemals § 15 StrlSchV) verfügen. Weiterhin müssen alle im Kontrollbereich eingesetzten Mitarbeiter des ANs als beruflich strahlenschutzexponierte Person gemäß § 78 StrlSchG mit Strahlenpass geführt werden und gemäß § 71 StrlSchV der Kategorie A angehören.
AvO:
- abgeschlossenes, ingenieurwissenschaftliches Studium oder Eigenerklärung über die entsprechende mehrjährige Erfahrung im Bereich dieser Fachrichtung, die eine gleichwertige Qualifikation bedingt
- Anerkennung als AvO (2 Personen: Leistender und Vertretung) ab dem 01.01.2024 durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde für das AVR-Behälterlager zur Abfertigung von Behältern Typ CASTOR® THTR/AVR für den Transport
- Verhandlungssichere deutsche Sprachkenntnisse (min Niveaustufe C1), fließend in Wort und Schrift
- Turnusmäßige aktuelle G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
begleitende QS:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 118-369714 (2023-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge