Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Inhalt dieser Ausschreibung ist die geplante Auftragsvergabe für die Fachlose Landwirtschaft und Einwegbekleidung. Der weitere Bedarf an Forstschutzbekleidung, Hand- Kopf- und Körperschutz und Warn- und Wetterschutzjacken wird als Teil der Rahmenvereinbarung PSA in einer gesonderten Ausschreibung veröffentlicht.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot für das Los Landwirtschaft nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (40% Preis; 60%) und für das Los Einwegbekleidung nach reiner Preiswertung.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der LfL in Freising. Die Teststellung findet
voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Rahmenvereinbarung - Wetterschutz-Jacken, Wetterschutz-Hosen, Einwegbekleidung
2023RF000003”
Produkte/Dienstleistungen: Wetterfeste Kleidung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Inhalt dieser Ausschreibung ist die geplante Auftragsvergabe für die Fachlose Landwirtschaft und Einwegbekleidung. Der weitere Bedarf an Forstschutzbekleidung, Hand- Kopf- und Körperschutz und Warn- und Wetterschutzjacken wird als Teil der Rahmenvereinbarung PSA in einer gesonderten Ausschreibung veröffentlicht.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot für das Los Landwirtschaft nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (40% Preis; 60%) und für das Los Einwegbekleidung nach reiner Preiswertung.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der LfL in Freising. Die Teststellung findet
voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 199 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsschutzbekleidung "Landwirtschaft"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schutzkleidung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wetterfeste Kleidung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schutz- und Sicherheitskleidung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reflektierende Sicherheitswesten📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Das Fachlos Landwirtschaft bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung vor allem für die Beschäftigten im Bereich der Bayerischen Landwirtschaftsverwaltung und den Beschäftigten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (40% Preis; 60% Leistung). Die
Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der LfL in Freising. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 143 600 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann einmalig um 24 Monate bis längstens 31.08.2027 verlängert werden.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Einwegbekleidung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Overalls📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spezial-Arbeitskleidung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sicherheits-Gesichtsschutz📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Das Fachlos Einwegbekleidung bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung für die Beschäftigten.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage des niedrigsten Preises.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): reine Preiswertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 100
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 55 400 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Vorlage einer bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Vorlage einer bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 5.000.000,00 EUR für Sach- und Umweltschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine EIGENERKLÄRUNG einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten
hochzuladen.
- Angaben zum Gesamtumsatz:
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
- Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
“- Vorlage einer bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden
-...”
- Vorlage einer bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 5.000.000,00 EUR für Sach- und Umweltschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Mitarbeiterprofil
Bitte erstellen Sie eine Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Mitarbeiterprofil
Bitte erstellen Sie eine Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte.
Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
- Referenzen
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Lieferleistungen "Persönliche Schutz ausrüstung - Arbeitsschutzbekleidung " aus den letzten drei Jahren (ausgehend vom Ende der Angebotsfrist), mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist.
Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
- Unterauftragnehmer
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-13
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 1. Quartal 2027
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§21 Abs. 3 VgV)” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2023/S 094-288870 (2023-05-11)
Ergänzende Angaben (2023-05-22)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 094-288870
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Text
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“Der Eintrag in der EU-Bekanntmachung unter VI.4.3. "Einlegung von Rechtsbehelfen" wurde durch die genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von...”
Der Eintrag in der EU-Bekanntmachung unter VI.4.3. "Einlegung von Rechtsbehelfen" wurde durch die genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ergänzt. An den Ausschreibungsunterlagen wurde keine Änderungen vorgenommen.
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Quelle: OJS 2023/S 101-313810 (2023-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-29) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 094-288870
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Arbeitsschutzbekleidung "Landwirtschaft"
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Es liegen für die Lose 1 und 2 keine wertbaren Angebote vor.
Das Verfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 126-399463 (2023-06-29)