Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Inhalt dieser Ausschreibung ist die geplante Auftragsvergabe für die Fachlose Landwirtschaft und Einwegbekleidung. Der weitere Bedarf an Forstschutzbekleidung, Hand- Kopf- und Körperschutz und Warn- und Wetterschutzjacken wird als Teil der Rahmenvereinbarung PSA in einer gesonderten Ausschreibung veröffentlicht. Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot für das Los Landwirtschaft nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (40% Preis; 60%) und für das Los Einwegbekleidung nach reiner Preiswertung. Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der LfL in Freising. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wetterfeste Kleidung
Referenznummer: 2023RF000003
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Inhalt dieser Ausschreibung ist die geplante Auftragsvergabe für die Fachlose Landwirtschaft und Einwegbekleidung. Der weitere Bedarf an Forstschutzbekleidung, Hand- Kopf- und Körperschutz und Warn- und Wetterschutzjacken wird als Teil der Rahmenvereinbarung PSA in einer gesonderten Ausschreibung veröffentlicht.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot für das Los Landwirtschaft nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (40% Preis; 60%) und für das Los Einwegbekleidung nach reiner Preiswertung.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der LfL in Freising. Die Teststellung findet
voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Inhalt dieser Ausschreibung ist die geplante Auftragsvergabe für die Fachlose Landwirtschaft und Einwegbekleidung. Der weitere Bedarf an Forstschutzbekleidung, Hand- Kopf- und Körperschutz und Warn- und Wetterschutzjacken wird als Teil der Rahmenvereinbarung PSA in einer gesonderten Ausschreibung veröffentlicht.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot für das Los Landwirtschaft nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (40% Preis; 60%) und für das Los Einwegbekleidung nach reiner Preiswertung.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der LfL in Freising. Die Teststellung findet
voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wetterfeste Kleidung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schutzkleidung📦 Overalls📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-16 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 094-288870
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§21 Abs. 3 VgV)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Inhalt dieser Ausschreibung ist die geplante Auftragsvergabe für die Fachlose Landwirtschaft und Einwegbekleidung. Der weitere Bedarf an Forstschutzbekleidung, Hand- Kopf- und Körperschutz und Warn- und Wetterschutzjacken wird als Teil der Rahmenvereinbarung PSA in einer gesonderten Ausschreibung veröffentlicht.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die geplante Auftragsvergabe für die Fachlose Landwirtschaft und Einwegbekleidung. Der weitere Bedarf an Forstschutzbekleidung, Hand- Kopf- und Körperschutz und Warn- und Wetterschutzjacken wird als Teil der Rahmenvereinbarung PSA in einer gesonderten Ausschreibung veröffentlicht.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot für das Los Landwirtschaft nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (40% Preis; 60%) und für das Los Einwegbekleidung nach reiner Preiswertung.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot für das Los Landwirtschaft nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (40% Preis; 60%) und für das Los Einwegbekleidung nach reiner Preiswertung.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der LfL in Freising. Die Teststellung findet
voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Geschätzter Gesamtwert: 199 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Arbeitsschutzbekleidung "Landwirtschaft"
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Das Fachlos Landwirtschaft bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung vor allem für die Beschäftigten im Bereich der Bayerischen Landwirtschaftsverwaltung und den Beschäftigten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (40% Preis; 60% Leistung). Die
Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der LfL in Freising. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 143 600 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 24 Monate bis längstens 31.08.2027 verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Einwegbekleidung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Fachlos Einwegbekleidung bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung für die Beschäftigten.
Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage des niedrigsten Preises.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 55 400 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Vorlage einer bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 5.000.000,00 EUR für Sach- und Umweltschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine EIGENERKLÄRUNG einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine EIGENERKLÄRUNG einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten
hochzuladen.
- Angaben zum Gesamtumsatz:
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
- Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Mindeststandards:
- Vorlage einer bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 5.000.000,00 EUR für Sach- und Umweltschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Mitarbeiterprofil
Bitte erstellen Sie eine Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte.
Bitte erstellen Sie eine Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte.
Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
- Referenzen
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Lieferleistungen "Persönliche Schutz ausrüstung - Arbeitsschutzbekleidung " aus den letzten drei Jahren (ausgehend vom Ende der Angebotsfrist), mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), anzugeben.
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Lieferleistungen "Persönliche Schutz ausrüstung - Arbeitsschutzbekleidung " aus den letzten drei Jahren (ausgehend vom Ende der Angebotsfrist), mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist.
Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
- Unterauftragnehmer
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): reine Preiswertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 100
Der Eintrag in der EU-Bekanntmachung unter VI.4.3. "Einlegung von Rechtsbehelfen" wurde durch die genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ergänzt. An den Ausschreibungsunterlagen wurde keine Änderungen vorgenommen.
Quelle: OJS 2023/S 101-313810 (2023-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es liegen für die Lose 1 und 2 keine wertbaren Angebote…
… vor.
Das Verfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
… vor.
Das Verfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.