PfA 8.5–8.9; Sicherung für Zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Netzbezirk Freiburg

DB Netz AG (Bukr 16)

PfA 8.5–8.9; Sicherung für Zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Netzbezirk Freiburg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-12 Auftragsbekanntmachung
2023-08-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-07-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-07-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 23FEI65741
Kurze Beschreibung:
PfA 8.5–8.9; Sicherung für Zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Netzbezirk Freiburg
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: sevasti.andreadou@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 71120927748 📞
Fax: +49 71120923690 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/152cef10-0773-466a-b1be-cf60431680c6 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/152cef10-0773-466a-b1be-cf60431680c6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-17 📅
Datum des Beginns: 2023-12-04 📅
Datum des Endes: 2024-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 095-294834
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1: PfA 8.5 – 8.6 km 186,766 bis 202,750
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1: PfA 8.5 – 8.6 km 186,766 bis 202,750
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 2014-DETM-0094-M
Bezeichnung des Loses: Los 2: PfA 8.6 – 8.7 km 202,750 bis 214,960
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2: PfA 8.6 – 8.7 km 202,750 bis 214,960
Bezeichnung des Loses: Los 3: PfA 8.7 – 8.9 km 214,906 bis 231,200
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3: PfA 8.7 – 8.9 km 214,906 bis 231,200
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich.
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Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Schüssler Plan Ingenieurgesellschaft mbH (Planung Lph 1-2)
2. Mailänder Consult GmbH (Planung Lph 1-2)
3. Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH (Planung Lph 1-2)
4. ZPP Ingenieure AG (Planung Lph 1-2)
5. DB Engineering & Consulting GmbH (Planung Lph 1-2)
6. GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH (Geotechn. Gutachter + Bauüberwacher Lph 1-2)
7. HIC Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH (Geotechn. Gutachter + Bauüberwacher Lph 1-2)
8. BBI Geo- und Umwelttechnik Ingenieurgesellschaft mbH (Geotechn. Gutachter + Bauüberwacher Lph 1-2)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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- Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikations (PQ)-Verfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Lieferant-werden/Praequalifikation#)
Die entspr. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige PQ ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären.
Warengruppe Sicherungsleistungen:
- mit automatischen/mobilen Warnsystemen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I bis III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit)
Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der EU 2022/S 206-589307 vom 25.10.2022.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt.
Für Los 3:
- Präqualifikatuin Verzeichnis I:
Es ist durch den Bieter bei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen des Verzeichnisses I zu bestätigen:
Mindestanforderungen:
- Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 12 Personale, davon 9 Sicherungsposten, 3 Sicherungsaufsichten, 2 ATWS-Bediener, 1 Planer,
- Technische Leistungsfähigkeit: 1 ATWS (mobiles Funkwarnsystem), 150 m feste Absperrung.
Für Los 2:
- Präqualifikation Verzeichnis II:
Es ist durch den Bieter bei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen des Verzeichnisses II zu bestätigen.
- Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 30 Personale, davon 15 Sicherungsposten, 15 Sicherungsaufsichten, 10 ATWS-Bediener, 3 Planer,
- Technische Leistungsfähigkeit: 3 ATWS (mobiles Funkwarnsystem), 300 m feste Absperrung.
Für Los 1:
- Präqualifikation Verzeichnis III:
Es ist durch den Bieter bei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen des Verzeichnisses III zu bestätigen.
- Personelle Leistungsfähigkeit: 60 Personale, davon 30 Sicherungsposten, 30 Sicherungsaufsichten, 20 ATWS-Bediener und 5 Planer und
- Technische Leistungsfähigkeit: 4000 m ATWS-Ketten bzw. 5 mobile Funkwarnsysteme, 1 ERRI-Schnittstelle
und 300 m feste Absperrung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Andreadou, Sevasti
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/152cef10-0773-466a-b1be-cf60431680c6 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-SW - Beschaffung Infrastruktur Region Südwest
Postanschrift: Presselstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70193
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
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Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 095-294834 (2023-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 159-505751
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 095-294834
ABl. S-Ausgabe: 159

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 159-505751 (2023-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: PfA 8.5–8.9; Sicherung für Zweite Stufe Bohrprogramm; Strecke 4000; Netzbezirk Freiburg
Referenznummer: 23FEI65741
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 14ffa825-9ddd-4f88-a68a-20a3fceef185
Titel: Los 3: PfA 8.7 – 8.9 km 214,906 bis 231,200
Beschreibung der Beschaffung: Los 3: PfA 8.7 – 8.9 km 214,906 bis 231,200
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-04 📅
Datum des Endes: 2024-11-25 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Postleitzahl: 79098
Stadt: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Pfeil Sicherung GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023895128 - Los: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pfeil Sicherung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a7d7cae5-260e-471c-9f43-35f073446716
Postanschrift: Allmend 23
Postleitzahl: 77723
Postort: Gengenbach
Region: Ortenaukreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kalkulation Offenburg
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 078039260127 📞
Fax: +49 078039260149 📠

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-sw-a
E-Mail: sevasti.andreadou@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 71120927748 📞
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-02+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Dadurch ist gewährleistet, dass die Bohrarbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindidigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort d
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄA 01Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Dadurch ist gewährleistet, dass die Bohrarbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindidigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort
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Quelle: OJS 2024/S 025-073779 (2024-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-02)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung: 8d768344-2021-4992-8ec1-f4da20441c6d
Titel: Los 1: PfA 8.5 – 8.6 km 186,766 bis 202,750
Beschreibung der Beschaffung: Los 1: PfA 8.5 – 8.6 km 186,766 bis 202,750

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023895128 - Los: 1

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Antragstellung Betriebs- und Bauanweisung werden die Zuständigkeiten/Unternehmen für die nächtlichen sperrpausenbezogenen Bohrarbeiten festgelegt. In dieser Betriebs- und Bauanweisung darf für die Bohrarbeiten nur eine Sicherungsfirma festgelegt werden, um bei parallel arbeitende Baustellen keine Widersprüchlichkeiten im Zusammenwirken der Sicherungsmaßnahmen zu verursachen (Unfallverhütung). Folglich ergeben sich aus einer einheitlichen Leistungserbringung die sicherheitsrelevanten Synergieeffekte (Schnittstellenreduktion und bedarfsgerechter Sicherungspersonal-einsatz).Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der Bauüberwachung und BzS erwarten.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄA 01 LOS 1 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Dadurch ist gewährleistet, dass die Bohrarbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindidigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort die Signalisierungen vorhanden sind, um den werkvertraglichen Erfolg, Sicherung der Bohrarbeiten im Gleisberech, erzielt wird.
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Quelle: OJS 2024/S 025-074294 (2024-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-02)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung: 1075257e-f7d8-4efa-a4bb-c3b3d3155520
Titel: Los 2: PfA 8.6 – 8.7 km 202,750 bis 214,960
Beschreibung der Beschaffung: Los 2: PfA 8.6 – 8.7 km 202,750 bis 214,960

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023895128 - Los: 2

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Antragstellung Betriebs- und Bauanweisung werden die Zuständigkeiten/Unternehmen für die nächtlichen sperrpausenbezogenen Bohrarbeiten festgelegt. In dieser Betriebs- und Bauanweisung darf für die Bohrarbeiten nur eine Sicherungsfirma festgelegt werden, um bei parallel arbeitende Baustellen keine Widersprüchlichkeiten im Zusammenwirken der Sicherungsmaßnahmen zu verursachen (Unfallverhütung). Folglich ergeben sich aus einer einheitlichen Leistungserbringung die sicherheitsrelevanten Synergieeffekte (Schnittstellenreduktion und bedarfsgerechter Sicherungspersonal-einsatz).Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der Bauüberwachung und BzS erwarten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄA 01 LOS 2 Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohrarbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt und genehmigt, um die Sicherheit der Bohrarbeiten im Gleisbereich zu erhöhen (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h). Dadurch ist gewährleistet, dass die Bohrarbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindidigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort die Signalisierungen vorhanden sind, um den werkvertraglichen Erfolg, Sicherung der Bohrarbeiten im Gleisberech, erzielt wird.
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Quelle: OJS 2024/S 025-075440 (2024-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-07+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Antragstellung Betriebs- und Bauanweisung werden die Zuständigkeiten/Unternehmen für die nächtlichen sperrpausenbezogenen Bohr arbeiten festgelegt. In dieser Betriebs- und Bauanweisung darf für die Bohr arbeiten nur eine Sicherungsfirma festgelegt werden, um bei parallel arbeitende Baustellen keine Widersprüchlichkeiten im Zusammenwirken der Sicherungsmaßnahmen zu verursachen (Unfallverhütung). Folglich ergeben sich aus einer einheitlichen Leistungserbringung die sicherheitsrelevanten Synergieeffekte (Schnittstellenreduktion und bedarfsgerechter Sicherungspersonal-Einsatz).Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der Bauüberwachung und BzS erwarten. Dementsprechend ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der AN Pfeil Sicherung GmbH ist durch den Vertrag (Vergabevorgangs-Nummer 23FEI65741) mit der Durchführung der Sicherungsleistungen Bohrprogramm Stufe 2 beauftragt. Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohr arbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt. Diese Entscheidung resultierte aus neuen Erkenntnissen, welche auf Basis der Abstimmungen mit dem Baubetriebskoordinator und dem Baubetriebsplaner erlangt wurden. Mit dieser Entscheidung kann die Sicherheit der Bohr arbeiten im Gleisbereich erhöht werden (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h) und es ist gewährleistet, dass die Bohr arbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw. verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort
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Quelle: OJS 2024/S 111-340909 (2024-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-28+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Antragstellung Betriebs- und Bauanweisung werden die Zuständigkeiten/Unternehmen für die nächtlichen sperrpausenbezogenen Bohr arbeiten festgelegt. In dieser Betriebs- und Bauanweisung darf für die Bohr arbeiten nur eine Sicherungsfirma festgelegt werden, um bei parallel arbeitende Baustellen keine Widersprüchlichkeiten im Zusammenwirken der Sicherungsmaßnahmen zu verursachen (Unfallverhütung). Folglich ergeben sich aus einer einheitlichen Leistungserbringung die sicherheitsrelevanten Synergieeffekte (Schnittstellenreduktion und bedarfsgerechter Sicherungspersonal-Einsatz).Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der Bauüberwachung und BzS erwarten. Dementsprechend ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der AN Pfeil Sicherung GmbH ist durch den Vertrag (Vergabevorgangs-Nummer 23FEI65741) mit der Durchführung der Sicherungsleistungen Bohrprogramm Stufe 2 beauftragt. Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohr arbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt. Diese Entscheidung resultierte aus neuen Erkenntnissen, welche auf Basis der Abstimmungen mit dem Baubetriebskoordinator und dem Baubetriebsplaner erlangt wurden. Mit dieser Entscheidung kann die Sicherheit der Bohr arbeiten im Gleisbereich erhöht werden (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h) und es ist gewährleistet, dass die Bohr arbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort die Signalisierungen vorhanden sind, um den werkvertraglichen Erfolg, Sicherung der Bohr arbeiten im Gleisbereich, erzielt wird
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Quelle: OJS 2024/S 126-387605 (2024-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Antragstellung Betriebs- und Bauanweisung werden die Zuständigkeiten/Unternehmen für die nächtlichen sperrpausenbezogenen Bohr arbeiten festgelegt. In dieser Betriebs- und Bauanweisung darf für die Bohr arbeiten nur eine Sicherungsfirma festgelegt werden, um bei parallel arbeitende Baustellen keine Widersprüchlichkeiten im Zusammenwirken der Sicherungsmaßnahmen zu verursachen (Unfallverhütung). Folglich ergeben sich aus einer einheitlichen Leistungserbringung die sicherheitsrelevanten Synergieeffekte (Schnittstellenreduktion und bedarfsgerechter Sicherungspersonal-Einsatz).Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der Bauüberwachung und BzS erwarten. Dementsprechend ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der AN Pfeil Sicherung GmbH ist durch den Vertrag (Vergabevorgangs-Nummer 23FEI65741) mit der Durchführung der Sicherungsleistungen Bohrprogramm Stufe 2 beauftragt. Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohr arbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt. Diese Entscheidung resultierte aus neuen Erkenntnissen, welche auf Basis der Abstimmungen mit dem Baubetriebskoordinator und dem Baubetriebsplaner erlangt wurden. Mit dieser Entscheidung kann die Sicherheit der Bohr arbeiten im Gleisbereich erhöht werden (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h) und es ist gewährleistet, dass die Bohr arbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw. verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort die Signalisierungen vorhanden sind, um den werkvertraglichen Erfolg, Sicherung der Bohr arbeiten im Gleisbereich, erzielt wird
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Quelle: OJS 2024/S 126-390370 (2024-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Antragstellung Betriebs- und Bauanweisung werden die Zuständigkeiten/Unternehmen für die nächtlichen sperrpausenbezogenen Bohr arbeiten festgelegt. In dieser Betriebs- und Bauanweisung darf für die Bohr arbeiten nur eine Sicherungsfirma festgelegt werden, um bei parallel arbeitende Baustellen keine Widersprüchlichkeiten im Zusammenwirken der Sicherungsmaßnahmen zu verursachen (Unfallverhütung). Folglich ergeben sich aus einer einheitlichen Leistungserbringung die sicherheitsrelevanten Synergieeffekte (Schnittstellenreduktion und bedarfsgerechter Sicherungspersonal-Einsatz).Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der Bauüberwachung und BzS erwarten. Dementsprechend ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der AN Pfeil Sicherung GmbH ist durch den Vertrag (Vergabevorgangs-Nummer 23FEI65741) mit der Durchführung der Sicherungsleistungen Bohrprogramm Stufe 2 beauftragt. Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohr arbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt. Diese Entscheidung resultierte aus neuen Erkenntnissen, welche auf Basis der Abstimmungen mit dem Baubetriebskoordinator und dem Baubetriebsplaner erlangt wurden. Mit dieser Entscheidung kann die Sicherheit der Bohr arbeiten im Gleisbereich erhöht werden (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h) und es ist gewährleistet, dass die Bohr arbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort die Signalisierungen vorhanden sind, um den werkvertraglichen Erfolg, Sicherung der Bohr arbeiten im Gleisbereich, erzielt wird
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Quelle: OJS 2024/S 126-390558 (2024-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-05+02:00 📅

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Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Antragstellung Betriebs- und Bauanweisung werden die Zuständigkeiten/Unternehmen für die nächtlichen sperrpausenbezogenen Bohr arbeiten festgelegt. In dieser Betriebs- und Bauanweisung darf für die Bohr arbeiten nur eine Sicherungsfirma festgelegt werden, um bei parallel arbeitende Baustellen keine Widersprüchlichkeiten im Zusammenwirken der Sicherungsmaßnahmen zu verursachen (Unfallverhütung). Folglich ergeben sich aus einer einheitlichen Leistungserbringung die sicherheitsrelevanten Synergieeffekte (Schnittstellenreduktion und bedarfsgerechter Sicherungspersonal-Einsatz).Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der Bauüberwachung und BzS erwarten. Dementsprechend ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄÄ 10 Der AN Pfeil Sicherung GmbH ist durch den Vertrag (Vergabevorgangs-Nummer 23FEI65741) mit der Durchführung der Sicherungsleistungen Bohrprogramm Stufe 2 beauftragt. Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohr arbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt. Diese Entscheidung resultierte aus neuen Erkenntnissen, welche auf Basis der Abstimmungen mit dem Baubetriebskoordinator und dem Baubetriebsplaner erlangt wurden. Mit dieser Entscheidung kann die Sicherheit der Bohr arbeiten im Gleisbereich erhöht werden (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h) und es ist gewährleistet, dass die Bohr arbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort die Signalisierungen vorhanden sind, um den werkvertraglichen Erfolg, Sicherung der Bohr arbeiten im Geisterreich, erzielt wird.
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Quelle: OJS 2024/S 131-404688 (2024-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Antragstellung Betriebs- und Bauanweisung werden die Zuständigkeiten/Unternehmen für die nächtlichen sperrpausenbezogenen Bohr arbeiten festgelegt. In dieser Betriebs- und Bauanweisung darf für die Bohr arbeiten nur eine Sicherungsfirma festgelegt werden, um bei parallel arbeitende Baustellen keine Widersprüchlichkeiten im Zusammenwirken der Sicherungsmaßnahmen zu verursachen (Unfallverhütung). Folglich ergeben sich aus einer einheitlichen Leistungserbringung die sicherheitsrelevanten Synergieeffekte (Schnittstellenreduktion und bedarfsgerechter Sicherungspersonal-Einsatz).Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der Bauüberwachung und BzS erwarten. Dementsprechend ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der AN Pfeil Sicherung GmbH ist durch den Vertrag (Vergabevorgangs-Nummer 23FEI65741) mit der Durchführung der Sicherungsleistungen Bohrprogramm Stufe 2 beauftragt. Im Rahmen der Vorbereitung der nächtlichen sperrpausengebundenen Bohr arbeiten wurden nachträglich Langsamfahrstellen in der Baubetriebsplanung beantragt. Diese Entscheidung resultierte aus neuen Erkenntnissen, welche auf Basis der Abstimmungen mit dem Baubetriebskoordinator und dem Baubetriebsplaner erlangt wurden. Mit dieser Entscheidung kann die Sicherheit der Bohr arbeiten im Gleisbereich erhöht werden (Geschwindigkeitsreduzierung von 160 auf 120 km/h) und es ist gewährleistet, dass die Bohr arbeiten nicht aufgrund von Unfallverhütungsmaßnahmen (bspw. Austreten aus dem Gleis bei Zugverkehr im Nachbargleis) behindert bzw verzögert werden. Des Weiteren können somit nächtliche lärmintensive Sicherungsmaßnahmen (bspw. Automatische Warnsignale) vermieden werden. Das Ergebnis der Beplanung und Genehmigung der Langsamfahrstellen ist die Erforderlichkeit von Langsamfahrsignale, welche die Geschwindigkeit 120 km/h dem Triebfahrzeugführer vor Ort signalisieren. Des Weiteren werden ab einer Geschwindigkeit ≤120 km/h überwiegend Feste Absperrungen als Sicherungsmaßnahme durch die Bahn zuständige Stelle (BzS) im relevanten Sicherungsplan festgelegt. Zudem werden für die baubetrieblich gesperrten Gleise Schutzsignale vorgesehen, um die Sperrung für den laufenden Zugverkehr, bspw. beim Gleiswechselbetrieb, zu signalisieren. Durch die zusätzliche Leistung kann die Sicherungsfirma gewährleisten, dass die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden und vor Ort die Signalisierungen vorhanden sind, um den werkvertraglichen Erfolg, Sicherung der Bohr arbeiten im Geisterreich, erzielt wird
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Quelle: OJS 2024/S 131-404880 (2024-07-05)