Im Rahmen des Projekts "Umgestaltung Plärrer" fällt aus Gleisbauarbeiten in der Gleisbühler Str. in Nürnberg die Leistung zur Bereitstellung einer Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung, bzw. Verwertung der anfallenden Materialien an. Das zu entsorgende Material aus der Baustelle Plärrer (Gleisbau Teil 1) wird durch das gesondert beauftragte Bauunternehmen des AG auf die Zwischenlagerfläche des AN transportiert und dort nach Anweisung des AN durch das Bauunternehmen des AG abgekippt. Das Herstellen, Sichern und Unterhalten der Haufwerke auf der Zwischenlagerfläche erfolgt durch den AN. Die Haufwerke werden durch einen gesondert beauftragten Gutachter des AG beprobt. Bis zum Vorliegen der Deklarationsergebnisse ist das Material durch den AN zu lagern. Bei Übergabe des Deklarationsergebnisses an den AN geht das gelagerte Material ins Eigentum des AN über und es ist die Entsorgung, bzw. Verwertung des Materials vorzunehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PL_VP2020 Zwischenlager / Entsorgung Aushubmaterial aus Gleisbauarbeiten Steinbühler Str. Nürnberg
Referenznummer: PL_VP2020
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projekts "Umgestaltung Plärrer" fällt aus Gleisbauarbeiten in der Gleisbühler Str. in Nürnberg die Leistung zur Bereitstellung einer Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung, bzw. Verwertung der anfallenden Materialien an. Das zu entsorgende Material aus der Baustelle Plärrer (Gleisbau Teil 1) wird durch das gesondert beauftragte Bauunternehmen des AG auf die Zwischenlagerfläche des AN transportiert und dort nach Anweisung des AN durch das Bauunternehmen des AG abgekippt.
Das Herstellen, Sichern und Unterhalten der Haufwerke auf der Zwischenlagerfläche erfolgt durch den AN. Die Haufwerke werden durch einen gesondert beauftragten Gutachter des AG beprobt. Bis zum Vorliegen der Deklarationsergebnisse ist das Material durch den AN zu lagern.
Bei Übergabe des Deklarationsergebnisses an den AN geht das gelagerte Material ins Eigentum des AN über und es ist die Entsorgung, bzw. Verwertung des Materials vorzunehmen.
Im Rahmen des Projekts "Umgestaltung Plärrer" fällt aus Gleisbauarbeiten in der Gleisbühler Str. in Nürnberg die Leistung zur Bereitstellung einer Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung, bzw. Verwertung der anfallenden Materialien an. Das zu entsorgende Material aus der Baustelle Plärrer (Gleisbau Teil 1) wird durch das gesondert beauftragte Bauunternehmen des AG auf die Zwischenlagerfläche des AN transportiert und dort nach Anweisung des AN durch das Bauunternehmen des AG abgekippt.
Das Herstellen, Sichern und Unterhalten der Haufwerke auf der Zwischenlagerfläche erfolgt durch den AN. Die Haufwerke werden durch einen gesondert beauftragten Gutachter des AG beprobt. Bis zum Vorliegen der Deklarationsergebnisse ist das Material durch den AN zu lagern.
Bei Übergabe des Deklarationsergebnisses an den AN geht das gelagerte Material ins Eigentum des AN über und es ist die Entsorgung, bzw. Verwertung des Materials vorzunehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-03-08 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abfallumschlagstelle📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-26 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.1 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.1 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %)
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.2 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB bestehen. (Gewichtung 2 %)
1.3 Eigenerklärung: Anerkennung deutsches Recht im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %)
1.4 Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal. (Gewichtung 2 %)
1.5 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.6 Kopie Betriebshaftpflichtversicherung - nicht älter als 12 Monate: Die Deckungssumme muss mindestens 3.000.000 € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden betragen. Zusätzlich müssen Umwelthaftpflichtschäden sowie öffentlich-rechtliche Ansprüche auf Sanierung von Umweltschäden durch eine geeignete Umwelthaftpflichtversicherung bzw. Umweltschadenversicherung mit jeweils mindestens 3.000.000 € je Schadensfall abgedeckt sein oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
(Gewichtung 2 %)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.6 Kopie Betriebshaftpflichtversicherung - nicht älter als 12 Monate: Die Deckungssumme muss mindestens 3.000.000 € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden betragen. Zusätzlich müssen Umwelthaftpflichtschäden sowie öffentlich-rechtliche Ansprüche auf Sanierung von Umweltschäden durch eine geeignete Umwelthaftpflichtversicherung bzw. Umweltschadenversicherung mit jeweils mindestens 3.000.000 € je Schadensfall abgedeckt sein oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
(Gewichtung 2 %)
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.1 Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 2 %)
2.2 Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 6 %)
2.3 Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 4 %)
2.4 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 4 %)
2.6 Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 4 %)
3.1 Eigenerklärung zur Einhaltung und Erfüllung aller mit dem Auftragsgegenstand verbundener abfallrechtlicher und umweltrechtlicher Anforderungen. (Gewichtung 4%)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.2 Zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Ausführung 2023 bis 2026. (Gewichtung zweimal 32 % = 64 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 32 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar, dazwischen erfolgt eine Interpolation Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen Mengenkennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.2 Zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Ausführung 2023 bis 2026. (Gewichtung zweimal 32 % = 64 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 32 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar, dazwischen erfolgt eine Interpolation Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen Mengenkennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
ALLGEMEINER HINWEIS: Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ALLGEMEINER HINWEIS: Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 3c5f94b9-36e2-4c4b-9281-f0cf47e0d323
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 209-747394 (2026-10-27)