Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über die Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten des Bewerbers und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022)
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die Erklärungen über die Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten und der Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/ Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
2. Erklärung der im Unternehmen derzeit beschäftigten Architekten/Fachplaner
a) Erklärung über die Anzahl der derzeit im Unternehmen beschäftigten Architekten des Bewerbers
b) Erklärung über die Anzahl der derzeit im Unternehmen beschäftigten Tragwerksplaner des Bewerbers
c) Erklärung über die Anzahl der derzeit im Unternehmen beschäftigten Fachplaner für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen des Bieters
d) Erklärung über die Anzahl der derzeit im Unternehmen beschäftigten Elektrofachplaner des Bewerbers
e) Erklärung über die Anzahl der derzeit im Unternehmen beschäftigten Fachplaner für Bauphysik
f) Erklärung über die Anzahl der derzeit im Unternehmen beschäftigten Fachplaner für Brandschutz
g) Erklärung über die Anzahl der derzeit im Unternehmen beschäftigten Fachplaner für Verkehrs-/Freianlagenplanung
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die Erklärungen über die Anzahl der derzeit Beschäftigten vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/ Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen vorzulegen.
3. Namentliche Benennung des:
- Projektleiters (Bauvorlageberechtigter Architekt/Generalplaner),
- stellvertretenden Projektleiters (Architekt),
- Tragwerksplaners,
- Fachplaners für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen,
- Elektrofachplaners,
- Fachplaners für Bauphysik,
- Fachplaners für Brandschutz,
- Fachingenieurs für Verkehrs-/Freianlagenplanung.
Die Erklärung soll jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Kopie der Ausbildungszeugnisse, deren Erfahrungen zu dem im Auftragsfalle zugewiesenen Aufgabenbereich sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber/Bieter bzw. Mitglied der Bewerber/Bietergemeinschaft oder des Nachunternehmers beinhalten.
Mindestkriterien:
- Der Projektleiter/-verantwortliche Planer und der stellvertretende Projektleiter müssen über die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" und mindestens fünfjährige Berufserfahrung verfügen.
- Der Projektleiter/-verantwortliche Planer muss über eine gültige Bauvorlageberechtigung nach § 65 (2) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) und mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen.
- Der verantwortliche Tragwerkplaner muss über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und unter Beachtung des § 65 Absatz 3 Satz 2 bis 7 BbgBO in eine Liste mit dem Zusatz Tragwerksplanung eingetragen sein oder über die Qualifikation eines Prüfingenieurs für Standsicherheit verfügen (z. B. Eintragung in die gemeinsam geführte Liste der Brandenburgischen Architekten- bzw. Ingenieurkammer der Nachweisberechtigten für Tragwerksplanung und Brandschutzplanung nach § 66 Absatz 2 BbgBO der Architekten bzw. Ingenieurkammer Brandenburg)
- Der Fachplaner für Bauphysik muss in die Energieeffizienzexpertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen und zur Energieberatung für Nichtwohngebäude berechtigt sein.
- Der Brandschutzplaner muss unter Beachtung des § 65 Absatz 3 Satz 2 bis 7 BbgBO in eine Liste mit dem Zusatz Brandschutzplanung eingetragen sein oder über die Qualifikation eines Prüfingenieurs für Brandschutz verfügen.
- Die verantwortlichen Fachplaner für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen, die Elektrofachplanung und die Verkehrsanlagenplanung müssen mindestes über die die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ingenieur" oder "Master" verfügen. Für die Verkehrsanlagenplanung ist auch die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" zulässig.
4. Referenzen:
Zu den Firmenreferenzen und der personenbezogenen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Projektbezeichnung (bei Firmenreferenzen), Name, Vorname (bei personenbezogenen Referenzen),
b) Name des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
c) Leistungszeitraum (mit Beginn und Fertigstellungszeitpunkt),
d) Herstellungskosten nach DIN 276 (wie gefordert),
e) erbrachte Leistungen oder Leistungsanteile,
f) Auftrags-/Honorarvolumen,
g) Projektbeschreibung.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der zur Verfügung gestellte unternehmensbezogene Referenzbogen zu verwenden. Die zusätzliche Beschreibung je Referenzprojekt darf 3 DIN-A4-Seiten, einseitig bedruckt, nicht überschreiten und soll mindestens eine bildliche Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzprojektes geeignet ist (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen), beinhalten. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und der diesen beigefügten Beschreibungen beurteilt.
Firmenreferenzen
Die Projekte müssen in den letzten 7 Jahren (seit 2016) abgeschlossen worden sein. Mehrere Mindestkriterien können auch durch eine Referenz nachgewiesen werden.
a) Detailbeschreibung Referenzvorhaben der Objektplanung Gebäude nach § 33 ff. HOAI
Detailbeschreibung von mindestens 2 Referenzvorhaben über vergleichbare Projekte. Als vergleichbar werden Projekte definiert, die Planungsleistungen entsprechend den LPh 3 bis 8 nach § 34 HOAI für den Neubau von oder die umfassende Sanierung bzw. Umnutzung eines bestehenden Gebäudes zu einem Büro- und Verwaltungsgebäude, Labor, universitären Lehrgebäude, industriellen Produktions- oder Lagergebäude mit einem Büro-/Verwaltungsanteil von mindestens 40 % der Nutzfläche definiert.
Mindestkriterien:
- Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, bei der Planungsleistungen in allen LPh 3 bis 8 nach § 34 HOAI ausgeführt wurden und die Baukosten ohne Mehrwertsteuer für die Kosten der KG 300 - 500 von mindestens 5.000.000,00 EUR umfassen.
- Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, bei der ein vergleichbares Gebäude geplant wurde, welches den energetischen Standard KfW- oder BEG EH 55 erreicht hat.
- Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, bei der Planungsleistungen in allen LPh 3 bis 6 und 8 nach § 34 HOAI als Generalplanung ausgeführt wurden und die Baukosten ohne Mehrwertsteuer für die Kosten der KG 300 - 500 von mindestens 5.000.000,00 EUR umfassen.