Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und dazugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr AG (HGK) erworben. Das historische Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und in Wert gesetzt werden, zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinschaftseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlich-keitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofumfeldes.Der Bürgerbahnhof soll am Ende als Quartiersmittelpunkt in der Innenstadt und neuer Treffpunkt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen dienen; er soll vielfältige Angebote für Beratung und Information, für Bildung und Schulung, für Unterstützung und Betreuung bereitstellen und bündeln. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 040/2023
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und dazugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr AG (HGK) erworben. Das historische Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und in Wert gesetzt werden, zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinschaftseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlich-keitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofumfeldes.Der Bürgerbahnhof soll am Ende als Quartiersmittelpunkt in der Innenstadt und neuer Treffpunkt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen dienen; er soll vielfältige Angebote für Beratung und Information, für Bildung und Schulung, für Unterstützung und Betreuung bereitstellen und bündeln.
Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und dazugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr AG (HGK) erworben. Das historische Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und in Wert gesetzt werden, zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinschaftseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlich-keitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofumfeldes.Der Bürgerbahnhof soll am Ende als Quartiersmittelpunkt in der Innenstadt und neuer Treffpunkt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen dienen; er soll vielfältige Angebote für Beratung und Information, für Bildung und Schulung, für Unterstützung und Betreuung bereitstellen und bündeln.
Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 173-540289
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und dazugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr AG (HGK) erworben. Das historische Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und in Wert gesetzt werden, zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinschaftseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlich-keitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofumfeldes.Der Bürgerbahnhof soll am Ende als Quartiersmittelpunkt in der Innenstadt und neuer Treffpunkt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen dienen; er soll vielfältige Angebote für Beratung und Information, für Bildung und Schulung, für Unterstützung und Betreuung bereitstellen und bündeln.
Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und dazugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr AG (HGK) erworben. Das historische Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und in Wert gesetzt werden, zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinschaftseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlich-keitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofumfeldes.Der Bürgerbahnhof soll am Ende als Quartiersmittelpunkt in der Innenstadt und neuer Treffpunkt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen dienen; er soll vielfältige Angebote für Beratung und Information, für Bildung und Schulung, für Unterstützung und Betreuung bereitstellen und bündeln.
Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Das grundsätzliche Architekturkonzept aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4) für die Sanierung und den Umbau des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof wurde beibehalten und ist abgeschlossen.Die Ausführung (Objektplanung LPH 5 - 9) umfasste neben der denkmalgerechten Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes auch den Abriss der auf der Ost- und Westseite angebauten eingeschossigen Nebengebäude und den zweigeschossigen Neubau an der Ostseite des Hauptgebäudes. Diese Arbeiten wurden bereits ausgeführt, ebenso wie das Aufstellen des Neubaus und die Fertigstellung der Gebäudehülle des Altbaus. Mit eingeschlossen ist dabei das Dach des Altbaus, der Putz und Anstrich der Außenfassade, sowie die Holzfenster in allen Geschossen. Das Gewerk Metallbau ist zwar vergeben, jedoch steht die Freigabe und Ausführung noch aus, sodass die Tür- und Fensterelemente im Erdgeschoss des Altbaus, sowie im Neubau noch nicht vorhanden sind. Für den neu hergestellten Gebäudeteil steht außerdem die Vergabe des Leistungsbereichs Fassade noch aus. Für den gesamten Bau liegt die Ausführung des Innenausbaus im Vordergrund, wobei hierfür der größte Anteil an Gewerken schon vergeben ist.
Das grundsätzliche Architekturkonzept aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4) für die Sanierung und den Umbau des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof wurde beibehalten und ist abgeschlossen.Die Ausführung (Objektplanung LPH 5 - 9) umfasste neben der denkmalgerechten Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes auch den Abriss der auf der Ost- und Westseite angebauten eingeschossigen Nebengebäude und den zweigeschossigen Neubau an der Ostseite des Hauptgebäudes. Diese Arbeiten wurden bereits ausgeführt, ebenso wie das Aufstellen des Neubaus und die Fertigstellung der Gebäudehülle des Altbaus. Mit eingeschlossen ist dabei das Dach des Altbaus, der Putz und Anstrich der Außenfassade, sowie die Holzfenster in allen Geschossen. Das Gewerk Metallbau ist zwar vergeben, jedoch steht die Freigabe und Ausführung noch aus, sodass die Tür- und Fensterelemente im Erdgeschoss des Altbaus, sowie im Neubau noch nicht vorhanden sind. Für den neu hergestellten Gebäudeteil steht außerdem die Vergabe des Leistungsbereichs Fassade noch aus. Für den gesamten Bau liegt die Ausführung des Innenausbaus im Vordergrund, wobei hierfür der größte Anteil an Gewerken schon vergeben ist.
Der Architektenvertrag mit dem bisher mit der Erbringung der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragten Architekturbüros ist durch Kündigung von Seiten des Auftraggebers beendet worden. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Der Architektenvertrag mit dem bisher mit der Erbringung der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragten Architekturbüros ist durch Kündigung von Seiten des Auftraggebers beendet worden. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Dauer: 20 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Historischer Bahnhof Wesseling 50389 Wesseling
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.09.2018) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude (mindestens Honorarzone III), deren Gegenstand der Umbau und/oder die Modernisierung/Sanierung eines Bestandsgebäudes mit Büro-, Handels- und/oder vergleichbaren Flächen war und bei denen sich die Summe der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude auf mind. 1.000.000,00 EUR (ohne MwSt.) belief sowie mindestens eine der Leistungsphasen 5 bis 7 abschließend bearbeitet wurden;
1.Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.09.2018) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude (mindestens Honorarzone III), deren Gegenstand der Umbau und/oder die Modernisierung/Sanierung eines Bestandsgebäudes mit Büro-, Handels- und/oder vergleichbaren Flächen war und bei denen sich die Summe der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude auf mind. 1.000.000,00 EUR (ohne MwSt.) belief sowie mindestens eine der Leistungsphasen 5 bis 7 abschließend bearbeitet wurden;
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020 bis 2022 sowie aktuell) mit folgender Berufsqualifikation: Architekt/innen sowie Ingenieure /innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit der Befugnis, in Deutschland entsprechend tätig zu werden, aufzuschlüsseln in die Gruppen Architekten/innen, Bauingenieure/innen und sonstige Mitarbeiter.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020 bis 2022 sowie aktuell) mit folgender Berufsqualifikation: Architekt/innen sowie Ingenieure /innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit der Befugnis, in Deutschland entsprechend tätig zu werden, aufzuschlüsseln in die Gruppen Architekten/innen, Bauingenieure/innen und sonstige Mitarbeiter.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Referenz- bzw. Angebotsformularen.
Mindeststandards:
Zu 1: Die Referenzen, die alle gennanten Anfordeungen erfüllen und die ein durch Fördermittel (mit-)finanziertes Projekt betreffen, müssen zumindest die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5 und 6 abgedecken.
Außerdem müssen zumindest die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5 und 6 bei einem dem Denkmalschutz unterliegenden oder denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegenden Projekt, das jeweils alle Anforderungen an die Vergleichbarkeit aufweist, abgedeckt werden.
Außerdem müssen zumindest die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5 und 6 bei einem dem Denkmalschutz unterliegenden oder denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegenden Projekt, das jeweils alle Anforderungen an die Vergleichbarkeit aufweist, abgedeckt werden.
Zusätzlich müssen zumindest die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5 bis 7 bei einem Projekt abgedeckt werden, das die Eigenschaften (zum Gegenstand, zu den bearbeiteten Leistungsphasen, zur Baukostensumme und zum Leistungszeitraum) aufweist und der Honorarzone IV gemäß HOAI 2013/2021 entsprach.
Zusätzlich müssen zumindest die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5 bis 7 bei einem Projekt abgedeckt werden, das die Eigenschaften (zum Gegenstand, zu den bearbeiteten Leistungsphasen, zur Baukostensumme und zum Leistungszeitraum) aufweist und der Honorarzone IV gemäß HOAI 2013/2021 entsprach.
Zu 2: Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Architekten/innen und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Architekt/in oder der Berufsqualifikation Bauingenieur/in, sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Zu 2: Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Architekten/innen und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Architekt/in oder der Berufsqualifikation Bauingenieur/in, sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW und Vorgaben des Russland-Sanktionspaketes (siehe Architektenvertrag).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Wesseling der Bürgermeister, Alfons-Müller-Platz, D-50389 Wesseling, Raum 615
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Unternehmen haben den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über eine Eigenerklärung entsprechend dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formular zu erbringen.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-1472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Stelle für Nachprüfverfahren:
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Fax: +49 2271-832300 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 173-540289 (2023-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und dazugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr AG (HGK) erworben. Das historische Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und in Wert gesetzt werden, zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinschaftseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlich-keitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofumfeldes.Der Bürgerbahnhof soll am Ende als Quartiersmittelpunkt in der Innenstadt und neuer Treffpunkt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen dienen. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und dazugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr AG (HGK) erworben. Das historische Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und in Wert gesetzt werden, zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinschaftseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlich-keitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofumfeldes.Der Bürgerbahnhof soll am Ende als Quartiersmittelpunkt in der Innenstadt und neuer Treffpunkt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen dienen. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das grundsätzliche Architekturkonzept aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4) für die Sanierung und den Umbau des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof wurde beibehalten und ist abgeschlossen. Die Ausführung (Objektplanung LPH 5 - 9) umfasste neben der denkmalgerechten Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes auch den Abriss der auf der Ost- und Westseite angebauten eingeschossigen Nebengebäude und den zweigeschossigen Neubau an der Ostseite des Hauptgebäudes. Diese Arbeiten wurden bereits ausgeführt, ebenso wie das Aufstellen des Neubaus und die Fertigstellung der Gebäudehülle des Altbaus. Mit eingeschlossen ist dabei das Dach des Altbaus, der Putz und Anstrich der Außenfassade, sowie die Holzfenster in allen Geschossen. Das Gewerk Metallbau ist zwar vergeben, jedoch steht die Freigabe und Ausführung noch aus, sodass die Tür- und Fensterelemente im Erdgeschoss des Altbaus, sowie im Neubau noch nicht vorhanden sind. Für den neu hergestellten Gebäudeteil steht außerdem die Vergabe des Leistungsbereichs Fassade noch aus. Für den gesamten Bau liegt die Ausführung des Innenausbaus im Vordergrund, wobei hierfür der größte Anteil an Gewerken schon vergeben ist. Der Architektenvertrag mit dem bisher mit der Erbringung der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragten Architekturbüros ist durch Kündigung von Seiten des Auftraggebers beendet worden. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Das grundsätzliche Architekturkonzept aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4) für die Sanierung und den Umbau des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof wurde beibehalten und ist abgeschlossen. Die Ausführung (Objektplanung LPH 5 - 9) umfasste neben der denkmalgerechten Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes auch den Abriss der auf der Ost- und Westseite angebauten eingeschossigen Nebengebäude und den zweigeschossigen Neubau an der Ostseite des Hauptgebäudes. Diese Arbeiten wurden bereits ausgeführt, ebenso wie das Aufstellen des Neubaus und die Fertigstellung der Gebäudehülle des Altbaus. Mit eingeschlossen ist dabei das Dach des Altbaus, der Putz und Anstrich der Außenfassade, sowie die Holzfenster in allen Geschossen. Das Gewerk Metallbau ist zwar vergeben, jedoch steht die Freigabe und Ausführung noch aus, sodass die Tür- und Fensterelemente im Erdgeschoss des Altbaus, sowie im Neubau noch nicht vorhanden sind. Für den neu hergestellten Gebäudeteil steht außerdem die Vergabe des Leistungsbereichs Fassade noch aus. Für den gesamten Bau liegt die Ausführung des Innenausbaus im Vordergrund, wobei hierfür der größte Anteil an Gewerken schon vergeben ist. Der Architektenvertrag mit dem bisher mit der Erbringung der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragten Architekturbüros ist durch Kündigung von Seiten des Auftraggebers beendet worden. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Zusätzliche Informationen:
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Historischer Bahnhof Wesseling, 50389 Wesseling
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlich-inhaltliche Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kostenmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminsteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Kostenkriterium (Name): Höhe des angebotenen Honorars
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-24 📅
Name: Pannhausen + Lindener Architekten GmbH
Postanschrift: Hansaring 102 - 104
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221160-530📞
E-Mail: buero@pannhausenlindener.de📧
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.pannhausenlindener.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.wesseling.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.