Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hinweise:
Sofern zum Nachweis der Eignung eine Eigenerklärung verlangt wird, ist diese mit Angabe der Firma und fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abzuschließen; ersatzweise Firmenstempel, Unterschrift und Name in Druckbuchstaben. Auf Anforderung sind unverzüglich Nachweise beizubringen.
Soweit sich Bewerber/innen zur Erfüllung der Eignungskriterien auf Unterauftragnehmer abstützen (Eignungsleihe), sind solche Unterauftragnehmer zu benennen und die angegebenen Nachweise von Seite dieser Unterauftragnehmer mit der Angebotsabgabe beizubringen. Die Angabe, sich im Falle der Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht.
A) Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Behörde (z.B. Sicherungsboote, Mehrzweckboote klein).
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung mit Angabe von mindestens zwei Referenzaufträgen mit vergleichbaren Leistungen, deren Beauftragungen nicht vor dem 01.01.2013 erfolgten (alternativ: in den letzten 5 Jahren). Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits mindestens 70% des Leistungszeitraums abgeschlossen haben.
Folgende Angaben sind pro Referenz anzugeben:
- sofern die entsprechenden Verträge mit dem Marinearsenal geschlossen wurden, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes (mit Schiffs-/Bootsname) ausreichend.
- sofern die entsprechenden Verträge nicht mit dem Marinearsenal geschlossen wurden: kurze Darstellung in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers, des Leistungszeitraums, des Leistungsortes, des Leistungsumfangs, Auftragswertes (circa Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend) und des Boots-/Schiffsnamens sowie dessen Typ und Standardverdrängung.
B) Infrastruktur:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
• 1 EA Stromanschluss mit Drehstrom 380 V, 50 Hz, je 125 A mit eigenen Zählern nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
• Unabhängiger Feuerlöschanschluss für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 8 bar.
• Frischwasseranschluss für das Seekühlwassersystem während der Dockung.
• Frischwasseranschluss für das Bordsystem und Liefern von Frischwasser mit Keimfreiheitszertifikat.
• Abwasseranschlüsse für Grau- und Schwarzwasser.
• Getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit 6-8 bar.
• Beheizen und Belüften des gesamten Schiffes oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten sowie Verfügbarkeit des erforderlichen Docks, der Ausstattung mit Dock- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an den Docks und Kaianlagen vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Luft, Beheizung und Belüftung, Feuerlöscheinrichtungen und Abwasser, des Maschinenparks, der Lagerflächen und der Büro-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume für Personal des MArs und des Bordkommandos.
b) Eigenerklärung, dass mindestens die o.g. Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit zur Verfügung stehen.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breite von Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und Windverhältnissen.
b) Eigenerklärung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer mindestens 100 m langen Pier, um die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
Beizubringender Nachweis:
Darstellung der Länge der Instandsetzungspier am Instandsetzungsort samt maßstäblicher Skizze des Liegeplatzes mit Pollern.
5. Eignungskriterium:
Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit max. 2000 mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit 2000 mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
6. Eignungskriterium:
Das Dock bzw. die Slipanlage lassen eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Dock eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens 4,0 Meter.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass die Durchführung einer Standprobe an der Pier möglich ist und dass die Wassertiefe an der Pier mindestens 4,0 Meter beträgt.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock und Pier um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 20 t transportiert werden können.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Krankapazitäten an Dock und Pier verfügbar sind, so dass jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffssilhouette mit einem Kran erreicht werden kann und hierbei Lasten bis 20 t transportiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Beizubringender Nachweis:
Bescheinigung,- nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist - der zuständigen Feuerwehr im Original oder in Kopie, dass diese innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung mit den Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort beginnen kann.
10. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit einer freien Fläche (mindestens 10 m Länge hinter dem Heckspiegel der Einheit) im Dock bzw. auf dem Slip, um jederzeit die Propellerwelle ziehen zu können.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass eine freie Fläche (mindestens 10 m Länge hinter dem Heckspiegel der Einheit) im Dock bzw. auf dem Slip verfügbar ist, um jederzeit die Welle ziehen zu können.