Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
HINWEIS:
Die jeweils zu erbringenden Nachweise zu den unten stehenden Eignungskriterien sind dem Dokument "12001 EXK 2 0 2023_Eignungskriterien_AP01.pdf" zu
entnehmen.
Folgende Eingungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen:
A) Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung im Bereich Gerüstbau im Rahmen der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Fregatten, Korvetten).
B) Projektmanagement, Qualifikationen:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
3. Eignungskriterium:
Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann.
4. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
C) Qualitätsmanagement:
5. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
6. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
7. Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
D) Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
8. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
9. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.