Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
HINWEIS:
Die jeweils zu erbringenden Nachweise zu den unten stehenden Eignungskriterien sind dem Dokument "Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien.pdf" zu entnehmen.
Folgende Eingungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen:
A) Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung im Bereich Elektrotechnik im Rahmen der Durchführung von
Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder
Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf
vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Fregatten, Korvetten).
B) Projektmanagement, Qualifikationen:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße
Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
3. Eignungskriterium:
Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der
deutschen Sprache sicher verständigen kann.
4. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als
Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e
geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift
beherrscht.
5. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den
aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV
(
http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
C) Qualitätsmanagement:
6. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
7. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
8. Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die
direkt der Unternehmensführung untersteht.
D) Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
9. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
10. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.