Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hinweise:
Sofern zum Nachweis der Eignung eine Eigenerklärung verlangt wird, ist diese mit Angabe der Firma und fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abzuschließen; ersatzweise Firmenstempel, Unterschrift und Name in Druckbuchstaben. Auf Anforderung sind unverzüglich Nachweise beizubringen.
Soweit sich Bewerber/innen zur Erfüllung der Eignungskriterien auf Unterauftragnehmer abstützen (Eignungsleihe), sind solche Unterauftragnehmer zu benennen und die angegebenen Nachweise von Seite dieser Unterauftragnehmer mit der Angebotsabgabe beizubringen. Die Angabe, sich im Falle der Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht.
A. Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Ölschuten, Taucherprahme, Hafenbarkasse, etc.).
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung mit Angabe der Referenzaufträgen mit vergleichbaren Leistungen, deren Beauftragungen nicht vor dem 01.06.2018 erfolgten. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits mindestens 70% des Leitungszeitraums abgeschlossen haben.
Folgende Angaben sind pro Referenz anzugeben:
-sofern die entsprechenden Verträge mit dem Marinearsenal geschlossen wurden, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes (mit Schiffs- /Bootsname) ausreichend.
-sofern die entsprechenden Verträge nicht mit dem Marinearsenal geschlossen wurden: kurze Darstellung in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers, des Leistungszeitraums, des Leistungsortes, des Leistungsumfangs, Auftragswertes (circa Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend) und des Boots-/Schiffsnamens sowie dessen Typ und Standardverdrängung.
B. Infrastruktur:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Instandhaltungsvorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
• unabhängiger Feuerlöschanschluss für C-Rohr mit einem Druck von mindestens 9 bar.
• Beheizen und Belüften des gesamten Schiffes oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten sowie Verfügbarkeit des erforderlichen Docks, der Ausstattung mit Dock- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an den Docks und Kaianlagen vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Luft, Beheizung und Belüftung,
Feuerlöscheinrichtungen und Abwasser, des Maschinenparks, der Lagerflächen und der Büro-, Be- sprechungs- und Aufenthaltsräume für Personal des MArs und des Bordkommandos.
b) Eigenerklärung, dass mindestens die o.g. Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit zur Verfügung stehen.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breite von Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und Windverhältnissen.
b) Eigenerklärung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen ist.
c) Eigenerklärung über Vorhandensein einer Pier, mit einer Pierlänge die es erlaubt, die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
4. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier, um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffs-/Bootssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 5 t transportieren zu können.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier verfügbar sind, so dass jeder- zeit die gesamte (eingezeltete) Schiffs-/Bootssilhouette mit einem Kran erreicht werden kann und hierbei Lasten bis 5 t transportiert werden können.
5. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Werftpersonal mit dem Umgang der verfügbaren Brandbekämpfungsmittel vertraut ist und unmittelbar nach Erkennen eines Brandes mit der Brandbekämpfung begonnen werden kann.
C. Projektmamagement, Qualifikationen:
6. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Instandhaltungsvorhabens sicherstellt.
Beizubringender Nachweis:
Angaben zur Aufbau- und Ablauforganisation der mit der Durchführung des Auftrages zu betrauenden Abteilung. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung des Auftrags durch die Abteilung sind darzustellen (Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur).
7. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hoch- schul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Beizubringende Nachweise:
a) Eigenerklärung, dass ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter (m/w/d) mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar (bspw. staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) oder Meister (m/w/d) einer technischen Fachrichtung vorhanden ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
b) Eigenerklärung, dass neben dem Projektleiter mindestens ein Betriebsingenieur mit vergleichbarer Qualifikation, wie für den zentralen Ansprechpartner gefordert, zur Verfügung steht.
8. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
9. Eignungskriterium:
Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer verfügt über Erfahrungen bei der Instandhaltung von Pumpen, Schiebern, Absperrklappen und Ventilen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer über Erfahrungen bei der Instandhaltung von Pumpen, Schiebern, Absperrklappen und Ventilen verfügt.
10. Eignungskriterium:
Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ist in der Lage Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer in der Lage ist, Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.