Beschreibung der Planungsaufgabe Allgemeines Durch den Bau des Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) ergibt sich die Notwendigkeit der Verkehrserschließung des ca. 440 ha großen östlichen Flughafenumfeldes. Die Transversale in Schönefeld, OT Waltersdorf, wird das Gebiet zwischen der A113 und A117 erschließen. Insgesamt wird eine rund vier Kilometer lange Entlastungsstraße / Haupterschließungsstraße vom Gewerbe-gebiet Waltersdorf bis hin zum Business Park Berlin entstehen. Sie wird nach Fertigstellung als öffentliche Straße bzw. Anlage betrieben und unterhalten. Eigentümer ist die Gemeinde Schönefeld. Die Transversale wird als Zweirichtungsfahrbahn geplant. Die Trassierungselemente entsprechen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Straßenkategorie HS IV (Hauptverkehrs-straße mit nahräumiger Verbindungsfunktion). Als Entwurfsgeschwindigkeit wurde Ve = 50 km/h zu Grunde gelegt. In den Nebenanlagen der Transversale werden Geh- und Radwege geführt, die das durchgängige Geh- und Radwegenetz von Treptow bis nach Waltersdorf und zum Flughafen BER gewährleisten. Die Planung der Transversale selbst ist kein Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Die zu planende Brücke überführt die Transversale im Bereich des 2. Bauabschnittes (von Süd nach Nord) über die noch in Planung befindliche Verladestraße einschließlich Verladegleis (nicht elektrifi-ziert) u.a. für die ROBA Transportbeton GmbH, die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke 6151 (Abzweig Glasower Damm Ost - Abzweig Bohnsdorf Süd) sowie die Bestandsstraße "Schwarzer Weg". Zukünftig soll im Bereich der zu Planenden Brücke ein Haltepunkt der DB AG entstehen. Die Breiten des Mittelstreifens, der Fahrbahn und der Außenkappen sind im Zuge der Planung in Abstimmung mit dem AG und entsprechend den geltenden Richtlinien abschließend festzulegen. Das Bauwerk ist nach DIN EN 1991-1 und DIN EN 1991-2 für Lasten auf Straßenbrücken zu bemes-sen. Nach Einschätzung des AG liegt das Brückenbauwerk für die Objekt- und Tragwerksplanung der Honorarzone HZ III (einfache Mehrfeld- oder Bogenbrücke mit durchschnittlichem Schwierigkeits-grad). Die vorläufig anrechenbaren Baukosten für das Bauwerk werden auf 8,8 Mio. EUR (netto) geschätzt. Die Abrechnung erfolgt gem. HOAI nach der Kostenberechnung unter Berücksichtigung der dann ausgewiesenen nicht anrechenbaren Kosten. Beschreibung des Ingenieurbauwerks Die Planung der Verkehrsanlage befindet sich aktuell in der Vorplanung. Gegenwärtig wird von folgenden Parametern ausgegangen: Das Bauwerk ist in einer Geraden trassiert und weist 2 Richtungsfahrbahnen auf. Je Richtungsfahr-bahn sind 2 Fahrstreifen geplant. Auf den Außenkappen werden Geh- und Radwege überführt. Die getrennten Überbauten haben eine Längsneigung von 0,7%. Die Querneigung auf den Fahrbahnen beträgt jeweils 2,5% nach außen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-19.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2023_0163
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Planungsaufgabe
Allgemeines
Durch den Bau des Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) ergibt sich die Notwendigkeit der Verkehrserschließung des ca. 440 ha großen östlichen Flughafenumfeldes. Die Transversale in Schönefeld, OT Waltersdorf, wird das Gebiet zwischen der A113 und A117 erschließen. Insgesamt wird eine rund vier Kilometer lange Entlastungsstraße / Haupterschließungsstraße vom Gewerbe-gebiet Waltersdorf bis hin zum Business Park Berlin entstehen. Sie wird nach Fertigstellung als öffentliche Straße bzw. Anlage betrieben und unterhalten. Eigentümer ist die Gemeinde Schönefeld.
Die Transversale wird als Zweirichtungsfahrbahn geplant. Die Trassierungselemente entsprechen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Straßenkategorie HS IV (Hauptverkehrs-straße mit nahräumiger Verbindungsfunktion). Als Entwurfsgeschwindigkeit wurde Ve = 50 km/h zu Grunde gelegt. In den Nebenanlagen der Transversale werden Geh- und Radwege geführt, die das durchgängige Geh- und Radwegenetz von Treptow bis nach Waltersdorf und zum Flughafen BER gewährleisten.
Die Planung der Transversale selbst ist kein Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Die zu planende Brücke überführt die Transversale im Bereich des 2. Bauabschnittes (von Süd nach Nord) über die noch in Planung befindliche Verladestraße einschließlich Verladegleis (nicht elektrifi-ziert) u.a. für die ROBA Transportbeton GmbH, die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke 6151 (Abzweig Glasower Damm Ost - Abzweig Bohnsdorf Süd) sowie die Bestandsstraße "Schwarzer Weg".
Zukünftig soll im Bereich der zu Planenden Brücke ein Haltepunkt der DB AG entstehen.
Die Breiten des Mittelstreifens, der Fahrbahn und der Außenkappen sind im Zuge der Planung in Abstimmung mit dem AG und entsprechend den geltenden Richtlinien abschließend festzulegen.
Das Bauwerk ist nach DIN EN 1991-1 und DIN EN 1991-2 für Lasten auf Straßenbrücken zu bemes-sen.
Nach Einschätzung des AG liegt das Brückenbauwerk für die Objekt- und Tragwerksplanung der Honorarzone HZ III (einfache Mehrfeld- oder Bogenbrücke mit durchschnittlichem Schwierigkeits-grad).
Die vorläufig anrechenbaren Baukosten für das Bauwerk werden auf 8,8 Mio. EUR (netto) geschätzt.
Die Abrechnung erfolgt gem. HOAI nach der Kostenberechnung unter Berücksichtigung der dann ausgewiesenen nicht anrechenbaren Kosten.
Beschreibung des Ingenieurbauwerks
Die Planung der Verkehrsanlage befindet sich aktuell in der Vorplanung. Gegenwärtig wird von folgenden Parametern ausgegangen:
Das Bauwerk ist in einer Geraden trassiert und weist 2 Richtungsfahrbahnen auf. Je Richtungsfahr-bahn sind 2 Fahrstreifen geplant. Auf den Außenkappen werden Geh- und Radwege überführt.
Die getrennten Überbauten haben eine Längsneigung von 0,7%. Die Querneigung auf den Fahrbahnen beträgt jeweils 2,5% nach außen.
Durch den Bau des Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) ergibt sich die Notwendigkeit der Verkehrserschließung des ca. 440 ha großen östlichen Flughafenumfeldes. Die Transversale in Schönefeld, OT Waltersdorf, wird das Gebiet zwischen der A113 und A117 erschließen. Insgesamt wird eine rund vier Kilometer lange Entlastungsstraße / Haupterschließungsstraße vom Gewerbe-gebiet Waltersdorf bis hin zum Business Park Berlin entstehen. Sie wird nach Fertigstellung als öffentliche Straße bzw. Anlage betrieben und unterhalten. Eigentümer ist die Gemeinde Schönefeld.
Die Transversale wird als Zweirichtungsfahrbahn geplant. Die Trassierungselemente entsprechen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Straßenkategorie HS IV (Hauptverkehrs-straße mit nahräumiger Verbindungsfunktion). Als Entwurfsgeschwindigkeit wurde Ve = 50 km/h zu Grunde gelegt. In den Nebenanlagen der Transversale werden Geh- und Radwege geführt, die das durchgängige Geh- und Radwegenetz von Treptow bis nach Waltersdorf und zum Flughafen BER gewährleisten.
Die Planung der Transversale selbst ist kein Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Die zu planende Brücke überführt die Transversale im Bereich des 2. Bauabschnittes (von Süd nach Nord) über die noch in Planung befindliche Verladestraße einschließlich Verladegleis (nicht elektrifi-ziert) u.a. für die ROBA Transportbeton GmbH, die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke 6151 (Abzweig Glasower Damm Ost - Abzweig Bohnsdorf Süd) sowie die Bestandsstraße "Schwarzer Weg".
Zukünftig soll im Bereich der zu Planenden Brücke ein Haltepunkt der DB AG entstehen.
Die Breiten des Mittelstreifens, der Fahrbahn und der Außenkappen sind im Zuge der Planung in Abstimmung mit dem AG und entsprechend den geltenden Richtlinien abschließend festzulegen.
Das Bauwerk ist nach DIN EN 1991-1 und DIN EN 1991-2 für Lasten auf Straßenbrücken zu bemes-sen.
Nach Einschätzung des AG liegt das Brückenbauwerk für die Objekt- und Tragwerksplanung der Honorarzone HZ III (einfache Mehrfeld- oder Bogenbrücke mit durchschnittlichem Schwierigkeits-grad).
Die vorläufig anrechenbaren Baukosten für das Bauwerk werden auf 8,8 Mio. EUR (netto) geschätzt.
Die Abrechnung erfolgt gem. HOAI nach der Kostenberechnung unter Berücksichtigung der dann ausgewiesenen nicht anrechenbaren Kosten.
Beschreibung des Ingenieurbauwerks
Die Planung der Verkehrsanlage befindet sich aktuell in der Vorplanung. Gegenwärtig wird von folgenden Parametern ausgegangen:
Das Bauwerk ist in einer Geraden trassiert und weist 2 Richtungsfahrbahnen auf. Je Richtungsfahr-bahn sind 2 Fahrstreifen geplant. Auf den Außenkappen werden Geh- und Radwege überführt.
Die getrennten Überbauten haben eine Längsneigung von 0,7%. Die Querneigung auf den Fahrbahnen beträgt jeweils 2,5% nach außen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-24 📅
Datum des Beginns: 2023-10-25 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 140-446835
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und ihre Bevollmächtigte dürfen bei der Öffnung nicht zugegen sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Planungsaufgabe
Allgemeines
Durch den Bau des Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) ergibt sich die Notwendigkeit der Verkehrserschließung des ca. 440 ha großen östlichen Flughafenumfeldes. Die Transversale in Schönefeld, OT Waltersdorf, wird das Gebiet zwischen der A113 und A117 erschließen. Insgesamt wird eine rund vier Kilometer lange Entlastungsstraße / Haupterschließungsstraße vom Gewerbe-gebiet Waltersdorf bis hin zum Business Park Berlin entstehen. Sie wird nach Fertigstellung als öffentliche Straße bzw. Anlage betrieben und unterhalten. Eigentümer ist die Gemeinde Schönefeld.
Durch den Bau des Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) ergibt sich die Notwendigkeit der Verkehrserschließung des ca. 440 ha großen östlichen Flughafenumfeldes. Die Transversale in Schönefeld, OT Waltersdorf, wird das Gebiet zwischen der A113 und A117 erschließen. Insgesamt wird eine rund vier Kilometer lange Entlastungsstraße / Haupterschließungsstraße vom Gewerbe-gebiet Waltersdorf bis hin zum Business Park Berlin entstehen. Sie wird nach Fertigstellung als öffentliche Straße bzw. Anlage betrieben und unterhalten. Eigentümer ist die Gemeinde Schönefeld.
Die Transversale wird als Zweirichtungsfahrbahn geplant. Die Trassierungselemente entsprechen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Straßenkategorie HS IV (Hauptverkehrs-straße mit nahräumiger Verbindungsfunktion). Als Entwurfsgeschwindigkeit wurde Ve = 50 km/h zu Grunde gelegt. In den Nebenanlagen der Transversale werden Geh- und Radwege geführt, die das durchgängige Geh- und Radwegenetz von Treptow bis nach Waltersdorf und zum Flughafen BER gewährleisten.
Die Transversale wird als Zweirichtungsfahrbahn geplant. Die Trassierungselemente entsprechen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Straßenkategorie HS IV (Hauptverkehrs-straße mit nahräumiger Verbindungsfunktion). Als Entwurfsgeschwindigkeit wurde Ve = 50 km/h zu Grunde gelegt. In den Nebenanlagen der Transversale werden Geh- und Radwege geführt, die das durchgängige Geh- und Radwegenetz von Treptow bis nach Waltersdorf und zum Flughafen BER gewährleisten.
Die Planung der Transversale selbst ist kein Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Die zu planende Brücke überführt die Transversale im Bereich des 2. Bauabschnittes (von Süd nach Nord) über die noch in Planung befindliche Verladestraße einschließlich Verladegleis (nicht elektrifi-ziert) u.a. für die ROBA Transportbeton GmbH, die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke 6151 (Abzweig Glasower Damm Ost - Abzweig Bohnsdorf Süd) sowie die Bestandsstraße "Schwarzer Weg".
Die zu planende Brücke überführt die Transversale im Bereich des 2. Bauabschnittes (von Süd nach Nord) über die noch in Planung befindliche Verladestraße einschließlich Verladegleis (nicht elektrifi-ziert) u.a. für die ROBA Transportbeton GmbH, die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke 6151 (Abzweig Glasower Damm Ost - Abzweig Bohnsdorf Süd) sowie die Bestandsstraße "Schwarzer Weg".
Zukünftig soll im Bereich der zu Planenden Brücke ein Haltepunkt der DB AG entstehen.
Die Breiten des Mittelstreifens, der Fahrbahn und der Außenkappen sind im Zuge der Planung in Abstimmung mit dem AG und entsprechend den geltenden Richtlinien abschließend festzulegen.
Das Bauwerk ist nach DIN EN 1991-1 und DIN EN 1991-2 für Lasten auf Straßenbrücken zu bemes-sen.
Nach Einschätzung des AG liegt das Brückenbauwerk für die Objekt- und Tragwerksplanung der Honorarzone HZ III (einfache Mehrfeld- oder Bogenbrücke mit durchschnittlichem Schwierigkeits-grad).
Die vorläufig anrechenbaren Baukosten für das Bauwerk werden auf 8,8 Mio. EUR (netto) geschätzt.
Die Abrechnung erfolgt gem. HOAI nach der Kostenberechnung unter Berücksichtigung der dann ausgewiesenen nicht anrechenbaren Kosten.
Beschreibung des Ingenieurbauwerks
Die Planung der Verkehrsanlage befindet sich aktuell in der Vorplanung. Gegenwärtig wird von folgenden Parametern ausgegangen:
Das Bauwerk ist in einer Geraden trassiert und weist 2 Richtungsfahrbahnen auf. Je Richtungsfahr-bahn sind 2 Fahrstreifen geplant. Auf den Außenkappen werden Geh- und Radwege überführt.
Die getrennten Überbauten haben eine Längsneigung von 0,7%. Die Querneigung auf den Fahrbahnen beträgt jeweils 2,5% nach außen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Hinweis:
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig..
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig..
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) des verantwortlichen Mitarbeiters für die Gesamtplanung.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten.
2. Referenzen:
Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen in den letzten 7 Jahren.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und ihre Bevollmächtigte dürfen bei der Öffnung nicht zugegen sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 140-446835 (2023-07-19)