Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Bewerberauswahl dreistufig.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis
III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als sieben Bewerber die erforderliche Eignung aufweisen, anhand der Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Auswahl des Bieterkreises, mit welchem die Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird, erfolgt anhand der von den Bewerbern unter der Rubrik Auswahlkriterien benannten Referenzen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Für jedes Kriterium werden die Angaben der Bewerber von der Vergabestelle mit Punkten bewertet. Für die Angebots- und Verhandlungsphase werden drei bis maximal sieben Bewerber ausgewählt, die in Summe über alle Kriterien die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Sofern die maximale Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbern aufgrund eines Punktegleichstands überschritten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl werden je Bewerber lediglich die beiden benannten Mindestreferenzen sowie eine weitere Referenz berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen (Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) ist nicht gewünscht. Es werden nur die in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeantrag angegebene Referenzen bewerten. Die betreffenden Mindestreferenzen müssen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindesten der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistungen anzugeben) sein. Die weitere Referenz muss ebenfalls aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindestens der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistungen anzugeben) sein.
Auswahlkriterium 1 – Branchenbereich der Anlage (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der Branchenbereich, dem die Referenz jeweils zuzurechnen ist.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Behälter für den Bereich Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie: 10 Punkte
Behälter für den Bereich pharmazeutische Technologie: 20 Punkte
Behälter für den Bereich industrielle Biotechnologie: 30 Punkte
Auswahlkriterium 2 – Auftragswert der bearbeiteten Leistungen (max. 20 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der bei Erbringung der Referenzleistung erzielte Netto-Auftragswert für die Gesamtheit der durch den Bewerber bei der Projektbearbeitung erbrachten Leistungen. Die genaue oder qualitative/prozentuale Aufteilung des Gesamtauftragswertes auf die Planungs-, Dienst- und Bauleistungen ist ausdrücklich erwünscht jedoch nicht zwingend und nicht wertungsrelevant.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Netto-Auftragswert weniger als 500.000 EUR: 0 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen 500.001 EUR bis 1.000.000 EUR: 5 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen 1.000.001 EUR bis 2.000.000 EUR: 10 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen 2.000.001 EUR bis 5.000.000 EUR: 15 Punkte
Netto- Auftragswert von mehr als 5.000.001 EUR: 20 Punkte
Auswahlkriterium 3 – Merkmale der Behälter (max. 50 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der/werden die durch den Bewerber innerhalb des jeweiligen Referenzprojektes realisierten verfahrenstechnischen und apparativen Merkmale der Behälter.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Automatisierung und Einbindung in ein übergeordnetes Prozessleitsystems: 5 Punkte
In-situ und/oder in-line und/oder at-line Produktanalytik: 5 Punkte
Erstellbarkeit von Rezepten und Reinigungsprotokollen durch Benutzer: 5 Punkte
Auslegung auf Einsatz von Lösemitteln (ATEX): 5 Punkte
Auslegung auf Einsatz von sowohl säure- als auch laugenhaltigen Lösemitteln: 5 Punkte
Auslegung eines Behälters für den Einsatz mit sowohl homogenen flüssigen
als auch heterogenen fest-flüssigen Medien: 5 Punkte
Austauschbarkeit und/oder Erweiterbarkeit von peripheren Komponenten: 10 Punkte
Auslegung eines Behälters für verschiedene Verfahren/Funktionalitäten
(Extraktion, Fällung, Adsorption, Reaktion, etc.): 10 Punkte
Der Bewerber hat die Möglichkeit, mehrere bearbeitete Teilbereiche im Rahmen der jeweiligen beigefügten Referenz zu benennen. Die Punkte werden je bearbeiten Teilbereich kumulativ berücksichtigt. Insgesamt können in diesem Kriterium somit maximal 50 Punkte je Referenz erzielt werden.
Insgesamt können für die maximal drei zu benennenden Referenzen maximal 300 Punkte (3 x 100 Punkte) erreicht werden.