Geplant ist die Wiederherstellung eines durch die Flut vollständig zerstörten Sport- und Freizeitbereiches mit großem Naherholungswert für die Anwohner und die Besucher des Weinanbaugebietes. Angegliedert an Rad- und Wanderwege soll die zu beplanende Fläche zum Verweilen einladen und zudem die Belange der verschiedenen Vereine, wie z.B. Gestellung eines Festzeltes, integrieren. Des Weiteren sind Naturschutz und Biodiversität des Areals, sowie der neu gebildeten Habitate zu schützen und ebenfalls in der Planung schwerpunktmäßig zu berücksichtigen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen nach § 39 HOAI, Lph 1-9 in stufenweiser Beauftragung. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Geplant ist die Wiederherstellung eines durch die Flut vollständig zerstörten Sport- und Freizeitbereiches mit großem Naherholungswert für die Anwohner und die Besucher des Weinanbaugebietes. Angegliedert an Rad- und Wanderwege soll die zu beplanende Fläche zum Verweilen einladen und zudem die Belange der verschiedenen Vereine, wie z.B. Gestellung eines Festzeltes, integrieren. Des Weiteren sind Naturschutz und Biodiversität des Areals, sowie der neu gebildeten Habitate zu schützen und ebenfalls in der Planung schwerpunktmäßig zu berücksichtigen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen nach § 39 HOAI, Lph 1-9 in stufenweiser Beauftragung. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Geplant ist die Wiederherstellung eines durch die Flut vollständig zerstörten Sport- und Freizeitbereiches mit großem Naherholungswert für die Anwohner und die Besucher des Weinanbaugebietes. Angegliedert an Rad- und Wanderwege soll die zu beplanende Fläche zum Verweilen einladen und zudem die Belange der verschiedenen Vereine, wie z.B. Gestellung eines Festzeltes, integrieren. Des Weiteren sind Naturschutz und Biodiversität des Areals, sowie der neu gebildeten Habitate zu schützen und ebenfalls in der Planung schwerpunktmäßig zu berücksichtigen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen nach § 39 HOAI, Lph 1-9 in stufenweiser Beauftragung. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ahrweiler
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aufbau- undEntwicklungsgesellschaft BadNeuenahr-Ahrweiler mbH
Postanschrift: Hauptstr. 80
Postleitzahl: 53474
Postort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
Internetadresse: http://www.ag-bnaw.de🌏
E-Mail: vergabe@ag-bnaw.de📧
Telefon: +49 2641/9058203📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E41373847🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E41373847🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-408497
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s. o. II.1.4
Beschreibung der Verlängerungen:
Bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der
Gewährleistungsfristen
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt als Stufenvertrag mit verbindlicher Festlegung der Leistungserweiterung (zunächst nur
verbindliche Beauftragung der in Teil B näher beschriebenen Leistungen der 1. Stufe – bereits jetzt verbindliche
Festlegung auf die Beauftragung der weiteren Leistungen der weiteren Stufe/n für den Fall, dass der AG das
Projekt weiter realisiert).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (soweit einschlägig)
- Eintragung in einer Architektenkammer, die zur Berufsausübung berechtigt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Freianlagen) in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen zur Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Punkte sind nachzuweisen:
- Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2014 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Freianlagen, § 39 ff. HOAI:2021), die nicht vor 2014 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
- Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2014 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Freianlagen, § 39 ff. HOAI:2021), die nicht vor 2014 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Ort des Projekts,
b) Art und Nutzung der Freianlage,
c) Art der Baumaßnahme (Neuanlage / Umbau / Sanierung),
- Anzahl der Architekten / -innen, die im Bereich Objektplanung Freianlagen tätig sind, einschließlich freier Mitarbeitende und Büroinhabende.
- Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen: Es werden nur Referenzen mit Baukosten (KG 500) über 0,5 Mio. € netto oder höher berücksichtigt. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit Honorarzone III (oder höher), nachgewiesen werden, bei dem mindestens die Leistungsphasen 3 – 8 erbracht worden sind.
Mindestanforderungen: Es werden nur Referenzen mit Baukosten (KG 500) über 0,5 Mio. € netto oder höher berücksichtigt. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit Honorarzone III (oder höher), nachgewiesen werden, bei dem mindestens die Leistungsphasen 3 – 8 erbracht worden sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Art der Baumaßnahme:
- Neuanlage: bis zu 3 Punkte
- Sanierung: bis zu 2 Punkte
- Umbau: 1 Punkt
Honorarzone:
- Honorarzone III oder höher: 1 Punkt
Leistungsumfang:
- Je einzelner Leistungsphase von 1 bis 9: je 1 Punkt
- LP 1 bis 9 zusammenhängend erbracht: zzgl. 6 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellung:
- Sportplätze: 1 Punkt
- Spielplätze: 1 Punkt
- Naturschutz und Biodiversität: bis zu 5 Punkte
- Lage in von Hochwasser gefährdeten Gebieten: bis zu 7 Punkte
- Hochwasserschutzmaßnahmen: bis zu 4 Punkte
- Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern: bis zu 2 Punkte
- Berücksichtigung von Inklusion bei Sport- und Parkanlagen: bis zu 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 5 Bewerber aufzufordern und/ oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 5 Bewerber aufzufordern und/ oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-116-2234📞
Fax: +49 6131-116-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).