Auftragsbekanntmachung (2026-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung Laborbau 70-00411-2230-F - PR1192774 -2230-B
Referenznummer: PR1192774 -2230-B
Kurze Beschreibung:
“Planung Laborbau 70-00411-2230-F”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 125 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“die Fraunhofer-Gesellschaft plant die Durchführung der Baumaßnahme Neubau 3.BA im Institut Fraunhofer IVV Freising. Hierfür sind die Leistungen der Planung...”
Beschreibung der Beschaffung
die Fraunhofer-Gesellschaft plant die Durchführung der Baumaßnahme Neubau 3.BA im Institut Fraunhofer IVV Freising. Hierfür sind die Leistungen der Planung Laborbau notwendig. "Das Fraunhofer IVV am Hauutstandort Freising ist derzeit mit 238 Mitarbeitenden in 9 Abteilungen und 5 Geschäftsfelder strukturiert.
Das IVV stößt hinsichtlich Technika, Büro- und Laborkapazitäten substanziell an seine Grenzen, gerade durch die Erschließung dynamisch wachsender Themenfelder in den letzten fünf Jahren.
Mit der geplanten Baumaßnahme soll ein Erweiterungsbau mit ca. 2.100 m2 Technikums-, Labor-, Büro- und sonstige Nutzfläche geschaffen werden. Die Maßnahme mit ca. 2.100 m² (NUF 1-6) setzt sich wie folgt zusammen:
NF 1 Wohnen und Aufenthalt: 50 m²; NF 2 Büroarbeit: 450 m²; NF 3 Technikum und Labore (teilweise S2 für Lebensmitteltechnik): 900 m²; NF 4 Lagern (u.a. Kühlräume für Lebensmittel): 390 m²; NF 5 Bildung, Unterricht: 320 m²; NF 6 Heilen und Pflegen: 12 m².
Vertrag:
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau.
Honorarzone (§56 HOAI): 3, Honorarsatz (§56 HOAI): Basishonorarsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Umbauzuschlag: kein Umbauzuschlag
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
"
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Freising🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-20 📅
Datum des Endes: 2030-08-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Befähigung des Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 10.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert ist eine, Referenzliste, siehe Vergabeunterlagen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der 'Verpflichtungserklärung' (Formblatt 236) abzugeben. Für Nachunternehmer sind separate Angebotsbögen einzureichen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“"Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das unter 5.1.11....”
"Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das unter 5.1.11. der Bekanntmachung genannte Vergabeportal frei abgerufen werden.
Der Angebotsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter 5.1.12. der Bekanntmachung angegebenen Schlusstermin als Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Vergabeplattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Ergänzung zu 5.1.12 der Bekanntmachung:
elektronischen Rechnungsstellung: Eine elektronische Rechnungsstellung ist in digitaler Form (ggf. inkl. Nachweise) als PDF im Format ZUGFeRD (in der jeweils gültigen Fassung) möglich."
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)."
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Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Nationale Registrierungsnummer: DE-129515865
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Fax: +49 891205-7518 📠
URL: https://www.fraunhofer.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 065-227608 (2026-04-01)