Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, dem beauftragten Planer auf Basis seiner Ingenieurverträge bei Bedarf zusätzlich einzelne, mehrere oder alle der nachfolgend möglichen Optionsleistungen zu beauftragen. Der Anspruch des Planers auf die Beauftragung einzelner mehrerer oder aller Optionsleistungen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor die Optionsleistungen selbst auszuführen oder durch einen noch zu beauftragenden Dritten ausführen zu lassen.
A) Objektplanung:
1 Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI-Teil 3 Gebäude und Innenräume §§33 - 37 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 10 anrechenbare Baukosten:
10.2. Objektliste Gebäude „Kindergärten, Kinderhorte“ Honorarzone III und 10.3. Objektliste Innenräume „Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten“
Honorarzone III (10.2. + 10.3. zusammengefasst): 2.070.275,75 € (netto)
2 Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI-Teil 3 Freianlagen §§38 - 40 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 11, anrechenbare Baukosten:
11.2. Objektliste Sonstige Freianlagen „Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen“
Honorarzone III: 243.000 € (netto)
B) Fachplanung:
1 Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß HOAI-Teil 4 Tragwerksplanung §§49 - 52 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten:
14.2. Objektliste Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungen
Honorarzone III: 837.326 € (netto)
2 Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI-Teil 4 Technische Ausrüstung §§53 - 56 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 15.2 anrechenbare Baukosten:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen „Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen“
Honorarzone II: 93.600 € (netto);
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: „Gebäudeheizungsanlagen“ Honorarzone II: 135.200 € (netto);
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: „Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen), Druckbelüftung“
Honorarzone II: 90.000 € (netto);
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: „ Kompakt-Transformatorenstationen, Eigenstromerzeugungsanlagen (zum Beispiel zentrale Batterie- oder unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Photovoltaik-Anlagen); Niederspannungsanlagen mit bis zu drei Verteilebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlagen“
Honorarzone II: 155.800 € (netto);
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen: „Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, soweit nicht in HZ I oder III erwähnt“
Honorarzone II: 62.600 € (netto);
Anlagengruppe 6 Förderanlagen:
Honorarzone II: 50.000 € (netto);
Anlagengruppe 7.1 Nutzungsspezifische Anlagen: „Küchentechnische Anlagen mittlerer Größe, Einrichtungen zur Speisenausgabe“
Honorarzone II: 30.000 € (netto).
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: „Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration“
Honorarzone III: 46.800 € (netto).
3 Besondere Leistungen zu den vorgenannten Leistungsbildern nach HOAI je nach Bedarf
4 Zusätzliche Leistungen nach HOAI je nach Bedarf
C) Beratungsleistungen:
1 Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1.2 HOAI-Bauphysik (Leistungsschwerpunkte): Wärmeschutz, Energiebilanzierung; Honorarzone III: anrechenbare Baukosten:2.065.684 € (netto)
2 Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1.2 HOAI-Bauphysik (Leistungsschwerpunkte): Bauakustik; Honorarzone I: anrechenbare Baukosten: 2.065.684 € (netto)
3 Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1.2 HOAI-Bauphysik (Leistungsschwerpunkte): Raumakustik; Honorarzone II: anrechenbare Baukosten: 2.168.484 € (netto)
4 Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1.3 HOAI-Geotechnik (Leistungsschwerpunkte): Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept; Beschreiben der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung; Honorarzone III: anrechenbare Baukosten: 837.326 € (netto)
5 Beratungsleistungen gemäß § 3 HOAI Teil 1 Anlage 1.4 HOAI-Ingenieurvermessung (Leistungsschwerpunkte): Planungsbegleitende Vermessungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie für Flächenplanungen“; Honorarzone II: anrechenbare Baukosten: 1.656.221 € (netto)
6 Beratungsleistungen gemäß § 3 HOAI Anlage 1.4 HOAI-Ingenieurvermessung (Leistungsschwerpunkte): Bauvermessung vor und während der Bauausführung und die abschließende Bestandsdokumentation"; anrechenbare Baukosten: 1.656.221 € (netto)
D) Zusätzliche Leistungen:
1 Leistungen der SIGEKO nach BaustellVO: Ausübung SIGE Koordinator, einschl. Gefahrenanalyse, Erstellung SIGE-Plan, Vorankündigung und Überwachung
2 Koordinierung weiterer Beteiligter (Bedarfsermittlung, Aufgabenstellung, Mitwirkung bei der Auswahl weiterer Leistungen)
3 Erstellen Brandschutzkonzept für Bau und Betrieb des Objektes nach AHO
4 Beratung des Auftraggebers bei der Auswahl und Beschaffung von zweckmäßigen Mobiliar und Ausstattung für das Objekt im Wertumfang von ca. 102.800 € (netto) und Durchführung der zur Beschaffung des Mobiliars und der Ausstattungsgegenstände erforderlichen wettbewerblichen Vergabeverfahren durch den Auftragnehmer
5 Erstellung Nachweise EnEV und EEWärmeG; Erstellung Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungswegepläne