Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Auswahlkriterien sind dabei:
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [Max. 50 Punkte]:
- Es wird der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel bewertet [Max. 20 Punkte]:
Ein durchschn. Gesamtumsatz von weniger als 9 Mio. EUR führt zum Ausschluss. Bei einem durchschn. Gesamtumsatz von über 10 Mio. EUR werden (4) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Gesamtumsatz von über 11 Mio. EUR werden (8) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Gesamtumsatz von über 12 Mio. EUR werden (12) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Gesamtumsatz von über 13 Mio. EUR werden (16) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Gesamtumsatz von über 14 Mio. EUR werden (20) Punkte vergeben.
- Es wird zusätzlich der Umsatz (netto) im Bereich des ausgeschriebenen Aufgabenbereichs der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel bewertet [insgesamt max. 30 Punkte]:
- (i) Es wird der Umsatz (netto) im Bereich Objektplanung für Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 7 im Tätigkeitsbereich Kanal u. Tiefbau der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel bewertet [Max. 10 Punkte]:
Bei einem durchschn. Umsatz von über 4 Mio. EUR werden (2) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 5 Mio. EUR werden (4) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 6 Mio. EUR werden (6) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 7 Mio. EUR werden (8) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 8 Mio. EUR werden (10) Punkte vergeben.
- (ii) Es wird der Umsatz (netto) im Bereich Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 8 (ohne örtliche Bauüberwachung) bis 9 im Tätigkeitsbereich Kanal u. Tiefbau der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel bewertet [Max. 10 Punkte]:
Bei einem durchschn. Umsatz von über 250.000 EUR werden (2) Punkt vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 300.000 EUR werden (4) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 350.000 EUR werden (6) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 400.000 EUR werden (8) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 450.000 EUR werden (10) Punkte vergeben.
- (iii) Es wird der Umsatz (netto) im Bereich Ingenieurbauwerke Örtliche Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Kanal u. Tiefbau der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel bewertet [Max. 10 Punkte]:
Bei einem durchschn. Umsatz von über 500.000 EUR werden (10) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 550.000 EUR werden (4) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 600.000 EUR werden (6) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 650.000 EUR werden (8) Punkte vergeben. Bei einem durchschn. Umsatz von über 700.000 EUR werden (10) Punkte vergeben.
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b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit [Max. 50 Punkte]
- Es wird die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl der letzten drei Geschäftsjahre (2020,2021,2022) in den Tätigkeitsbereichen Kanal u. Tiefbau, Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung bewertet [insgesamt max.15 Punkte]
Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich Kanal u. Tiefbau [Max. 5 Punkte]
Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 15 Ingenieuren/-innen und zugleich einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 5 technischen Zeichnern/-innen wird 1 Punkt vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 20 Ingenieuren/-innen und zugleich einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 10 technischen Zeichnern/-innen werden 3 Punkte vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 30 Ingenieuren/-innen und zugleich einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 20 technischen Zeichnern/-innen werden 5 Punkte vergeben.
Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich Bauoberleitung [Max. 5 Punkte]:
Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 3 Bauoberleiter/-innen wird 1 Punkt vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 5 Bauoberleiter/-innen werden 2 Punkte vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 7 Bauoberleiter/-innen werden 3 Punkte vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 9 Bauoberleiter/-innen werden 4 Punkte vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 10 Bauoberleiter/-innen werden 5 Punkte vergeben.
Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich Örtliche Bauüberwachung [Max. 5 Punkte]:
Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 5 Örtlichen Bauüberwachern/-innen wird 1 Punkt vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 7 Örtlichen Bauüberwachern/-innen werden 2 Punkte vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 9 Örtlichen Bauüberwachern/-innen werden 3 Punkte vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 11 Örtlichen Bauüberwachern/-innen werden 4 Punkte vergeben. Bei einer durchschn. Beschäftigungsanzahl von mind. 13 Örtlichen Bauüberwachern/-innen werden 5 Punkte vergeben.
- Es wird die Anzahl der eingereichten Unternehmensreferenzen bewertet [insgesamt max. 35 Punkte] Pro eingereichte Unternehmensreferenz der Kategorien
(i) Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 2 bis 7 im Tätigkeitsbereich Kanal und Tiefbau: [Max. 25 Punkte]
werden 5 Punkte vergeben, soweit die in Ziffer III.1.3) genannten Anforderungen erfüllen. Es werden max. 5 Unternehmens-Referenzen gewertet.
(ii) Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 8 bis 9 im Tätigkeitsbereich Kanal und Tiefbau: [Max. 5 Punkte]
(iii) Örtliche Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Kanal und Tiefbau: [Max. 5 Punkte]
wird ein (1) Punkt vergeben, soweit die in Ziffer III.1.3) genannten Anforderungen erfüllen. Es werden max. 5 Unternehmens-Referenzen in den beiden Leistungskategorien jeweils gewertet.
Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.
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