Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU_Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (
https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v.g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.
Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen: Bietergemeinschaftserklärung, Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig), Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung").
Teile des Auftrages können an Nachunternehmer weitergegeben werden. Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: Erklärung der Nachunternehmerleistung, Formblatt 532 EU. Dort ist anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung der Nachunternehmerleistung).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), Eigenerklärung Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig), Eigenerklärung zum jährlicher Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem vorstehenden Eignungskriterien, Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen:
- Bietergemeinschaftserklärung
- Eigenerklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung")
Teile des Auftrages können an Nachunternehmer weitergegeben werden. Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen:
- Formblatt 532 EU, 533 EU, 533a EU
Dort ist anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung der Nachunternehmerleistung).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig),
- Eigenerklärung Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zum jährlicher Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
- Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem vorstehenden Eignungskriterien
- Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen:
- Formblatt 532 EU, 533 EU, 534a EU
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen:
- Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. 123 ff. GWB
- Erklärung zur Abfrage des Wettbewerbsregisters
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
Hinweis: Im Falle der Eignungsleihe ist das die Eignung verleihende Unternehmen als Nachunternehmer anzugeben.