Beschreibung der Beschaffung
Der Gebäudekomplex ZKA besteht aus einem Mitte der 1990er Jahre errichteten Neubau (Objekt 91) und einem um 90° versetzt angeordneten Altbau (Objekt 93), welcher in den Jahren 1913/14 errichtet wurde. Das bestehende Betriebsgebäude (Objekt 91) der Kläranlage Chemnitz wurde zwischen 1995 und 1997 mit Büroräumen und sozialen Einrichtungen (Schwarz-/ Weiß-Garderoben und Duschräume) für alle Mitarbeiter des Betriebes der Kläranlage nach den damals geltenden Standards und Regelwerken errichtet. Das Objekt 91 ist ein Massivbau aus Stahlbeton und Mauerwerk mit einer vorgehängten und hinterlüfteten Metallfassade. Das Gebäude
ist in bis zu drei Etagen gegliedert. Es besitzt Flachdächer. Die Sanitäreinrichtungen
unterliegen einer hohen Beanspruchung und sind nach 26-jähriger Nutzung verschlissen. Im Erdgeschoss wurde ein massiver Schimmelbefall festgestellt. Das ehemalige Abwasserlaborgebäude (Objekt 93) wurde 1914/15 errichtet und unterliegt
dem Denkmalschutz. Das Gebäude ist Bestandteil der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen und wird mit der Obj. - Dok. - Nr. 09204567 geführt. Das Gebäude ist ein zwei geschossiger Massivbau aus Mauerwerk und Stahlbeton. Das Dach ist ein Satteldach mit einer Tragkonstruktion aus Stahl und Holz. Die Dacheindeckung ist aus Naturschiefer. Das äußerliche Erscheinungsbild muss unverändert erhalten werden. Das Gebäude wird aktuell im Wesentlichen für Technikräume, Abstellräume sowie für Büroräume genutzt.
Bruttorauminhalt BRI gesamt 11.677,00 m³ (ohne Dachgeschoss)
Brutto-Grundfläche BGF gesamt 0 02.676,00 m²
Nutzungsfläche NUF gesamt 0 01.692,00 m²
Nach 26 Jahren Nutzung genügt der Gebäudekomplex nicht mehr den aktuellen Anforderungen. In einer sicherheitsfachlichen Stellungnahme wurde festgestellt, dass durch die geänderten Anforderungen in der Arbeitsstättenverordnung und den technischen Regelwerken zu Arbeitsstätten und der Biostoffverordnung ein erhöhter Platzbedarf besteht, welcher durch das bestehende Raumkonzept nicht gedeckt werden kann. Dabei wurde die Personalplanung der Kläranlage im Zusammenhang mit der Übertragung von neuen Aufgaben und Anforderungen mit einem perspektivischen Horizont von mindestens 20 Jahren berücksichtigt.
Aus diesen Gründen plant der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) im Rahmen einer komplexen Sanierung eine räumliche Neuordnung. Das Raumkonzept soll die notwendigen Funktionen und Bedürfnisse des Nutzers gleichermaßen erfüllten. Für die umfängliche Sanierung des Gebäudekomplexes sind bereits Planungen und Studien in unterschiedlicher Tiefe vorausgegangen. Aufgabe ist die Fortführung des Projektes beginnend mit der Vorplanung bis zur Ausführung
und Objektbetreuung. Das öffentliche Vergaberecht ist einzuhalten.
Es sind Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder nach HOAI vom 10.07.2013, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, zu erbringen:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 nach §§ 33 ff. in Verbindung mit
Anlage 10 HOAI - Objektplanung Gebäude und Innenräume (inkl. Innenausstattung)
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 6 nach §§ 49 ff. in Verbindung mit
Anlage 14 HOAI - Tragwerksplanung
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 nach §§ 53 ff. in Verbindung mit
Anlage 15 HOAI - Technische Ausrüstung/ Gebäudetechnik
Der Planer hat dem AG mit Zuarbeiten zu naturschutz - und denkmalfachlichen Fragestellungen, im Rahmen des Projektes, zu unterstützen.
Die Erschließung des Gebäudekomplexes erfolgt über den vorhandenen Leitungs- und Medienbestand der ZKA Chemnitz. Alle Medien liegen innerhalb des Gebäudekomplexes. Die Außenanlagen sollten nur im unmittelbaren Umfeld der Gebäude betrachtet werden.
Entsprechend des Raumkonzeptes sind für das Betriebsgebäude (Objekt 91) zwei Bürokomplexe, Besprechungsräume und Funktionsräume sowie Sanitärbereiche mit Schwarz-/ Weiß-Garderoben für Männer und Frauen zu planen. Für das Abwasserlaborgebäude (Objekt 93) sind Büros, Labore, Archive und Technikräume zu planen. Bei der Planung sind die Anforderungen in Bezug auf den Denkmalschutz
zu beachten. Bei der weiteren Planung ist darauf zu achten, dass die Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Nutzer genügen und in allen Belangen der Biostoffverordnung und Arbeitsstättenrichtlinie gerecht werden. Besondere Bedeutung besitzt der Lärmschutz inkl. Gebäudeschall zu den benachbarten Grundstücken. Hierbei dürfen die festgelegten Obergrenzen von 06.00-22.00 Uhr 60 dB und 22.00-06.00 Uhr 45 dB laut Planfeststellung nicht überschritten werden. Lärmminderungsmaßnahmen sind auch während der Bauzeit notwendig. Die aktuellen Bestimmungen des Explosionsschutzes, Brandschutzes sowie die Belange des Hochwasserschutzes
sind einzuhalten. Während der Bauzeit ist der Bescheid konforme Betrieb aller
Anlagenteile zu gewährleisten.