Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Nettogesamtumsatz für vergleichbare Leistungen (als vergleichbar wird der Neubau bzw. die Erweiterung eines Parkhauses angesehen)
Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre
Die zu vergebenen Punkte werden wie folgt abgestuft:
5 Punkte Jahresmittel ≥ 25 Mio. EUR/a
4 Punkte < 25 Mio. EUR/a und ≥ 20 Mio. EUR/a
3 Punkte < 20 Mio. EUR/a und ≥ 16 Mio. EUR/a
2 Punkte < 16 Mio. EUR/a und ≥ 12 Mio. EUR/a
1 Punkt < 12 Mio. EUR/a und ≥ 8 Mio. EUR/a
0 Punkte < 8 Mio. EUR/a
2) Referenzen
Jede der beschriebenen Referenzen wird im Rahmen der Bewertung des Kriteriums folgender Wichtung berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl von 90 Punkten (je Referenz 30 Punkte) hat jedes der drei geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
• Das Referenzprojekt weist mindestens 350 Stellplätze innerhalb eines Parkhauses auf. (5 Punkte)
• Das Referenzprojekt wurde in einer Generalunternehmertätigkeit ausgeführt. Bei dem Referenzprojekt wurden durch den Bewerber sowohl Planungs- als auch Bauleistungen erbracht, die mindestens 50 % der Gesamt Planungs- bzw. Bauleistungen umfassen. (5 Punkte)
• Das Referenzprojekt wurde im innenstädtischen Kontext errichtet (Nachbarbebauung). (5 Punkte)
• Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt. (5 Punkte)
• Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (5 Punkte)
• Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme. (5 Punkte)
3) Mitarbeiterzahlen:
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
5 Punkte durchschnittlich ≥ 100 Mitarbeitende
4 Punkte durchschnittlich < 100 und ≥ 85 Mitarbeitende
3 Punkte durchschnittlich < 85 und ≥ 60 Mitarbeitende
2 Punkte durchschnittlich < 60 und ≥ 40 Mitarbeitende
1 Punkt durchschnittlich < 40 und ≥ 20 Mitarbeitende
0 Punkte durchschnittlich < 20 Mitarbeitende